Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Zu steuerfreien Beihilfen aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Wissenschaft vgl § 3 Nrn 11 und 44 EStG, > Beihilfen Rz 34 ff, > Deutscher Akademischer Austauschdienst, > Deutsche Forschungsgemeinschaft, > Fachwissenschaftliche Tagungen, > Hochschullehrer (dort ua zu deren Besteuerung einschließlich der Emeriti), > Preisgelder Rz 1, > Spenden Rz 32, > Stipendien; ergänzend zur Stiftung > Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland; ferner > Max-Planck-Gesellschaft.

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