Rz. 255

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an einer Vielzahl von multilateralen Vereinbarungen beteiligt, die zum Teil die Gründung einer Organisation beinhaltet. Auch in diesem Zusammenhang sind Steuerbefreiungen vereinbart worden. Dies gilt zB für die > Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, das > Europäisches Hochschulinstitut, das > Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie, die > Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre, die Europäische Organisation für Kernforschung (> CERN), die > Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten, die Europäische Patentorganisation (> Europäisches Patentamt), die > Europäische Weltraumorganisation, den > Europarat, den > Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, das > Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage, > Europol, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (> OECD).

 

Rz. 256

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Von großer Bedeutung sind auch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehung sowie das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, die Steuerbefreiungen für Diplomaten und Konsuln in den Tätigkeitsstaaten enthalten. Im Einzelnen > Diplomatischer und konsularischer Dienst.

 

Rz. 257

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Randziffer einstweilen frei.

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