Rz. 255
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an einer Vielzahl von multilateralen Vereinbarungen beteiligt, die zum Teil die Gründung einer Organisation beinhaltet. Auch in diesem Zusammenhang sind Steuerbefreiungen vereinbart worden. Dies gilt zB für die > Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, das > Europäisches Hochschulinstitut, das > Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie, die > Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre, die Europäische Organisation für Kernforschung (> CERN), die > Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten, die Europäische Patentorganisation (> Europäisches Patentamt), die > Europäische Weltraumorganisation, den > Europarat, den > Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, das > Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage, > Europol, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (> OECD).
Rz. 256
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Von großer Bedeutung sind auch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehung sowie das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, die Steuerbefreiungen für Diplomaten und Konsuln in den Tätigkeitsstaaten enthalten. Im Einzelnen > Diplomatischer und konsularischer Dienst.
Rz. 257
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Randziffer einstweilen frei.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen