Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die European Space Agency (ESA – früher ELDO und ESRO) hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). In Deutschland hat sie drei Standorte: Das Europäische Raumflugkontrollzentrum (ESOC) in Darmstadt, das Europäische Astronautenzentrum (EAC) in Köln sowie das Columbus-Kontrollzentrum (Col-CC) in Oberpfaffenhofen bei München. Die Interessen Deutschlands bei der ESA werden vom DLR (> Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) wahrgenommen. Die Bezüge der aktiven Beschäftigten sind in Deutschland steuerfrei (Art XV Abs 2 iVm Art XVIII Abs 1 der Anlage 1 des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation, BGBl 1976 II, 1862ff). Das gilt jedoch nicht für Renten und Ruhegehälter, die von der ESA gezahlt werden (vgl Art XVIII Abs 2 aaO). Die ESA gehört zu den > Koordinierte Organisationen (BMF vom 03.02.2000, BStBl 2000 I, 331).

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Anders als die ArbN der > Europäische Union Rz 14 ff gelten Beschäftigte der ESA ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland nicht als unbeschränkt steuerpflichtig. Sie sind nicht prämienberechtigt iSd WoPG (BFH 111, 212 = BStBl 1974 II, 230).

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