Rz. 1

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine Polizeibehörde der > Europäische Union mit Sitz in Den Haag (> Niederlande). Der Beschluss des Rates der EU vom 06.04.2009 (ABl EU L 121 vom 15.05.2009, S 37ff) hat für Europol eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die am 01.01.2010 das Europol-Abkommen vom 17.03.2006 (BGBl 2006 II, 250) ablöste. Europol ist damit eine der > Europäische Agenturen geworden.

 

Rz. 2

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Die Beschäftigungsbedingungen der EU (> Europäische Union Rz 14) gelten für Bedienstete von Europol nur, sofern sie nach Geltungsbeginn des Beschlusses eingestellt worden sind (vgl Art 39 Abs 1 des Beschlusses, aaO). Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen weiter (vgl Art 57 aaO). Danach wird auf die Gehälter und Bezüge des Personals von Europol eine Steuer zu Gunsten von Europol erhoben (vgl Art 10 des Europol-Immunitätenprotokollgesetzes vom 19.05.1998, BGBl 1998 II, 974); von der nationalen ESt sind sie insoweit befreit (Art 8 Abs 2 des Protokolls). Ein nationaler > Progressionsvorbehalt für die steuerfreien Gehälter und Bezüge ist zugelassen. Die Befreiung gilt aber nicht für Renten und Ruhegehälter, die Europol zahlt.

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