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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Agenturen

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Rz. 1

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

Diese Agenturen sind EU-Einrichtungen, die spezifische fachliche, wissenschaftliche oder administrative Aufgaben wahrnehmen. Sie sind in den Verträgen nicht vorgesehen, sondern wurden durch besondere Rechtsakte geschaffen. Die EU unterscheidet dabei drei Arten: Exekutivagenturen, die gemäß VO (EG) Nr 58/2003 (ABl EU L 11 vom 16.01.2003) mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden. Sie sind am Sitz der EU, dh in Brüssel (> Belgien) oder > Luxemburg, angesiedelt. Außerdem gibt es dezentrale Agenturen und Agenturen im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

 

Rz. 2

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

In den Rechtsakten (EU-VOen), mit denen die Agenturen gegründet worden sind, ist regelmäßig bestimmt worden, dass auf die Agentur das Protokoll über Vorrechte und Befreiungen der EU anzuwenden ist. Das betrifft auch die Besteuerung der ArbN; zu Einzelheiten > Europäische Union Rz 14 ff.

 

Rz. 3

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

Die Befreiung gilt für folgende Exekutivagenturen:

  • Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA),
  • Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA),
  • Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA),
  • Exekutivagentur für die Forschung (REA),
  • Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA),
  • Europäischer Innovationsrat und Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA).
 

Rz. 3/1

Stand: EL 147 – ET: 06/2026

2025 bestanden im außermilitärischen Bereich die folgenden dezentralen Agenturen. Sie werden zum Teil auch als Zentrum, Institut, Stiftung, Amt oder Behörde bezeichnet:

  • Agentur der EU für Grundrechte (FRA), Sitz: Wien,
  • Agentur der EU für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), Sitz: Den Haag,
  • Agent...

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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