Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Auslösungen bei privaten Arbeitgebern (zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr 16 EStG), > Betriebsveranstaltungen, > Diebstahl, > Reisekosten (vor allem zu den Regelungen für > Werbungskosten in § 9 EStG bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit), > Reisekostenvergütungen (zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr 13 EStG im öffentlichen Dienst), > Studienreisen.

Ergänzend die weiteren Verweise unter > Reisen.

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