Liebesschlösser-Dieb zu drei Monaten Haft verurteilt

Aus den Treuebeweisen verliebter Paare wollte ein Mann Geld machen. Doch das war Diebstahl, sagt ein Richter. Denn «Liebesschlösser» am Brückengeländer sind keineswegs herrenlos.

Für den Diebstahl von rund 50 «Liebesschlössern» von der Kölner Hohenzollernbrücke muss ein Mann drei Monate ins Gefängnis. Das Kölner Amtsgericht verurteilte den mehrfach vorbestraften 41-Jährigen am Freitag wegen Diebstahls und Sachbeschädigung und gab keine Bewährung. «Liebesschlösser» werden von Paaren nach einem noch jungen Brauch an Brücken gehängt.
Keine herrenlose Sache
Gemeinsam mit einem 26-Jährigen hatte der Mann die Metallstäbe des Geländers aufgebrochen und die Schlösser mitgenommen. Ein Polizist erwischte die beiden. Der jüngere Komplize kam mit 90 Tagessätzen à 10 Euro davon, da er bisher noch nicht aufgefallen war. Der Grund für die Tat war offenbar die Drogensucht des Älteren. Wie er vor Gericht zugab, wollte er die Schlösser an einen Schrotthändler verkaufen. Der habe ihm gesagt, es sei kein Diebstahl, die Schlösser seien schließlich frei zugänglich. Das sah der Richter anders. Die Schlösser am Brückengeländer seien keinesfalls herrenlos, die verliebten Paare hätten sie dort nur deponiert. Außerdem seien die Schlösser im Gewahrsam der Bahn und der Stadt als Brückeneigentümer. Somit sei auch die strafrechtliche Bedingung erfüllt, dass Diebesgut jemandem weggenommen worden sein muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa
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