„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“: Koalition einigt sich auf Reformpaket
Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss in der Nacht auf den 2. Juli auf ein weitreichendes Reformpaket geeinigt, das steuerliche, arbeitsrechtliche und bürokratische Neuregelungen umfasst.
Reform der Einkommenssteuer
Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen zum 1.1.2027 geeinigt. Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Mrd. EUR pro Jahr betragen, wie die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss mitteilten. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen. Die Entlastung soll für Familien mit Kindern am stärksten wirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem "großen Sprung" angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben.
Steuern: Kernpunkte der Reform
Das jährliche Entlastungsvolumen der Reform beträgt rund 10 Mrd. EUR. In voller Wirkung ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 EUR um mehr als 600 EUR jährlich entlastet werden.
Konkret vorgesehen sind eine schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags sowie eine moderate Abflachung des Steuertarifs im mittleren Einkommensbereich. Der Spitzensteuersatz greift künftig bei einem geringfügig höheren Einkommen als bisher. Ergänzend sollen Kinderfreibetrag und Kindergeld schrittweise steigen; auch der Arbeitnehmerpauschbetrag, der berufsbedingte Ausgaben pauschal abgilt, wird angehoben.
Wie genau profitieren Familien von der Reform
Das Finanzministerium verdeutlicht die Entlastungswirkung anhand konkreter Beispielhaushalte. Demnach profitieren sowohl Paar- als auch Alleinerziehendenhaushalte: Paare mit zwei Kindern und mittleren Bruttoeinkommen können ab 2028 mit einer jährlichen Entlastung zwischen rund 632 EUR und 678 EUR rechnen. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 EUR brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 EUR entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kinder mit rund 471 EUR und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 EUR brutto und zwei Kindern mit rund 496 EUR.
Gegenfinanzierung durch eine „Veränderung der Reichensteuer“
Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der "Reichensteuer" erfolgen, heißt es in einem Beschlusspapier. Damit sind Personen mit hohem Einkommen gemeint. Der Reichensteuersatz soll künftig gestuft ausgestaltet werden: Ab 250.000 EUR zu versteuerndem Einkommen gilt ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz einheitlich 45 Prozent ab 277.826 EUR. "Wir machen unser Steuersystem gerechter", sagte Klingbeil. Eine Vermögensteuer ist nicht vorgesehen.
Arbeitsmarkt: AU ab Tag eins und keine telefonische Krankschreibung
Neben den steuerlichen Reformen sind auch Änderungen im Bereich des Arbeitsmarktes betroffen. Die telefonische Krankmeldung soll abgeschafft werden und unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stärker bestraft werden. Zudem soll eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag eingeführt werden. Die Koalition plant eine befristete Ausweitung der sachgrundlosen Befristung: Für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden, soll eine sachgrundlose Befristung von bis zu 48 Monaten mit maximal sechs Verlängerungen zulässig sein. Zudem soll eine erneute Einstellung beim selben Arbeitgeber ohne Sachgrund möglich werden. Zudem sollen für Hochverdiener mit einem Jahreseinkommen von rund 177.450 Euro will die Koalition ab 2027 eine Auflösung des Arbeitsvertrages mit Abfindungsoption ermöglichen. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird.
Bürokratieabbau und Änderungen beim Datenschutz
Auch beim Bürokratieabbau will die Bundesregierung vorankommen: Zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten sollen entfallen. Berichtspflichten sollen künftig nur fortgelten, wenn die zuständigen Ministerien deren Notwendigkeit ausdrücklich begründen oder sie durch Rechtsverordnung mit entsprechender Begründung ausdrücklich aufrechterhalten.
Das Datenschutzniveau soll auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Koalition will etwa in der EU darauf hinwirken, dass kleinere und mittlere Unternehmen von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgeschlossen werden.
Zudem soll die Abgabe der Steuererklärung vereinfacht werden. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.
Immobilienrecht: Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsunternehmen
Im Bereich Wohnen und Immobilien wurde eine Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verstaatlichung von Wohnraum auch auf Länderebene verbietet. Geplant ist stattdessen die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG).
Ausführlichere Informationen:
Programm für Aufschwung und Beschäftigung pdf
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