Reformvorschläge zu Fehlzeiten: Symptombekämpfung statt Heilung
Das Reformpaket für Aufschwung und Beschäftigung zeigt beim Thema Fehlzeiten ein klassisches Muster: Es doktert an Symptomen herum, statt an Ursachen anzusetzen. Der Kern der Vorschläge zur Senkung von Fehlzeiten besteht aus zwei Maßnahmen, die Arbeitgeber und Beschäftigte betreffen: der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und einer Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.
Telefonische Krankschreibung: Marginales Problem, pauschale Lösung
Zur telefonischen Krankeschreibung: Ihr Anteil an allen Krankmeldungen lag 2022 bei maximal 1,2 Prozent, 2023 bei 0,9 Prozent. Der AOK-Bundesverband berichtet für 2024, dass von 26,4 Millionen atemwegsbedingten Krankmeldungen lediglich rund 145.000 – also etwa 1,5 Prozent – telefonisch veranlasst wurden. Studien des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung und der Barmer finden keinen Beleg für systematischen Missbrauch. Die Ursachen des Fehlzeitenanstiegs liegen woanders: in verbesserter Datenerfassung durch das elektronische Meldeverfahren, in pandemiebedingten Nachholeffekten und in einer gestiegenen Sensibilität für Infektionskrankheiten. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung wird daran nichts ändern, aber Arztpraxen und kranke Mitarbeitende, für deren Heilungsprozess es vernünftiger wäre, im Bett zu bleiben und sich zu schonen, über Gebühr strapazieren. Insbesondere im Zusammenhang mit der ebenfalls im Reformvorschlag angekündigten strafrechtlichen Verschärfung bei falsch ausgestellten AU-Bescheinigungen signalisiert sie im Endeffekt nur eines: Misstrauen als Ausgangspunkt der Beziehung zwischen Arztpraxen, Beschäftigten und Arbeitgebern.
AU-Pflicht ab dem ersten Tag: Was die Maßnahme wirklich bewirkt
Der weitaus folgenreichere Teil des Reformpakets ist jedoch die Forderung nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Wer zum Arzt geht, bekommt in der Regel eine Bescheinigung für mehrere Tage – nicht für einen. Das ist medizinisch sinnvoll, denn Erkrankungen verlaufen selten nach Tagesplan. Es hat aber eine bekannte Nebenwirkung: Wer am Mittwoch krankgeschrieben wird und sich am Donnerstag bereits wieder besser fühlt, bleibt bis zum Ende der attestierten Frist zu Hause – schlicht, weil die Krankschreibung das so vorsieht. Auf diesen Effekt weist auch Prof. Dr. Timo Vogelsang von der Frankfurt School of Finance and Management hin: Ein längeres Gültigkeitsdatum einer Bescheinigung werde von Beschäftigten erfahrungsgemäß als Rechtfertigung genutzt, länger zu Hause zu bleiben – auch dann, wenn sie bereits wieder gesund sind. Dabei geht es nicht um Täuschungsabsicht, sondern eher um Anreize, die das System selbst setzt. Eine Pflicht zur AU ab dem ersten Tag ändert an diesen Anreizen nichts – sie fügt dem System lediglich eine weitere Bürokratiestufe hinzu. Das Ergebnis: mehr Arztbesuche, mehr Atteste, nicht zwingend weniger Fehltage. Unternehmen, die wirklich kranke Beschäftigte haben, werden das mit den strengeren Dokumentationspflichten nicht lösen können. Unternehmen dagegen, die ein Blaumacherproblem haben und ihre Mitarbeitenden durch den Arztbesuch am ersten Tag genauer auf die Finger beziehungsweise den Krankheitsstand schauen wollen, konnten auch bisher schon ein Attest ab dem ersten Tag verlangen. Dieses Vorhaben läuft also doppelt ins Leere.
Maßnahmenpaket der Koalition gegen Fehlzeiten läuft ins Leere
Die Regierungskoalition sieht das anders. Kanzler Merz begründet die Pläne mit dem Druck, den Wettbewerbsnachteil, den Deutschland infolge der hohen Fehlzeiten erleide, beenden zu müssen. 76,7 Milliarden Euro Lohnfortzahlungskosten sind tatsächlich ein handfestes wirtschaftliches Problem, das niemand kleinreden kann. Aber die anvisierten Kontrollmechanismen werden die Krankheitszahlen nicht senken. Gefragt sind vielmehr Instrumente, die an die Ursachen gehen – an die Frage, warum so viele Beschäftigte überhaupt krankheitsbedingt ausfallen.
Krankheitsbedingte Fehlzeiten senken: Was wirklich hilft
Psychische Erkrankungen sind seit Jahren die häufigste Ursache langer Fehlzeiten – und gleichzeitig der Bereich, in dem betriebliche Prävention am meisten bewirkt. Der Gesetzgeber könnte hier Mindeststandards für psychische Gefährdungsbeurteilungen verbindlich durchsetzen, die zwar seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert, aber bis heute in vielen Unternehmen nicht umgesetzt sind. Ein einfaches, aber wirksames Signal wäre auch eine erweiterte finanzielle Förderung von Gesundheitsmaßnahmen – der steuerrechtliche Freibetrag von 600 Euro pro Beschäftigtem und Jahr wurde seit 2008 nicht angepasst.
Konkrete Rahmenbedingungen für gesundheitsförderlichere Arbeitsbedingungen und mehr betriebliche Prävention zu setzen, mag für eine Regierungskoalition etwas komplexer sein als reine Sanktionsmaßnahmen – aber sie wären ein guter Weg, die enormen Fehlzeiten in Deutschland strukturell zu senken.
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