Sonstige Bezüge sind Bezüge, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B.

Zu beachten ist, dass auch in den oben genannten Fällen nur dann von einem sonstigen Bezug auszugehen ist, wenn keine regelmäßige fortlaufende Zahlung besteht.

 
Achtung

Monatlich gezahltes Weihnachtsgeld ist kein sonstiger Bezug

Erhalten Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Tantiemen monatlich und nicht als zusätzliche Jahresvergütung, sind diese zusammen mit den übrigen regelmäßig zu beanspruchenden Lohnbestandteilen als laufender Arbeitslohn zu versteuern.

[1] BFH, Urteil v. 28.4.2020, VI R 44/17, BStBl 2021 II S. 392, bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften.

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