Werden Arbeitnehmende im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmende vorübergehend in Deutschland, ist zu prüfen, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist, oder ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen infrage kommt. Einen Überblick dazu liefert dieses Top-Thema.