Keine Wartefrist für verbeamtete Lehrer in Berlin
Bisher mindestens 5 Jahre Verbeamtung erforderlich
Seit 2014 mussten Lehrkräfte von außerhalb mindestens fünf Jahre in einem anderen Bundesland verbeamtet gewesen sein, um als Beamte in den Berliner Schuldienst übernommen zu werden. Das sollte verhindern, dass in Berlin angestellte Lehrkräfte für kurze Zeit in ein anderes Bundesland wechseln, dort verbeamtet werden und dann mit Beamtenstatus zurückkehren.
Ziel: Schnell qualifizierte Lehrkräfte gewinnen
Weil Berlin inzwischen entschieden habe, zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückzukehren, sei die Situation inzwischen aber eine andere, so die Bildungsverwaltung. Der Wegfall der Wartefrist soll dazu beitragen, möglichst schnell qualifizierte Lehrkräfte für Berlin zu gewinnen. «Bereits mit diesem ersten Schritt wird die Rückkehr zur Verbeamtung für Berliner Lehrkräfte unumkehrbar», sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse. «Ende März werden wir dann, wie angekündigt, unseren Zeit- und Maßnahmenplan im Rahmen des 100-Tage-Programms vorstellen.»
Berlin kehrt zur Verbeamtung von Lehrern zurück
Berlin hatte die Lehrerverbeamtung 2004 abgeschafft, ist inzwischen aber das einzige Bundesland, das noch daran festgehalten hat. Nach Angaben der Bildungsverwaltung laufen die Vorbereitungen auf die Rückkehr zur Verbeamtung. Das Vorhaben solle logistisch verlässlich und zügig umgesetzt werden.
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