Vorschlag zur besseren Bezahlung von Pflegekräften
Versorgungsverträge nur noch bei Tarifentlohnung
Ab 1. Juli 2022 dürfen Versorgungsverträge demnach nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sein, die nach Tarifverträgen oder tarifähnlich bezahlen. Um Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen zu entlasten, sind zugleich schon ab 1. Juli 2021 Zuschläge geplant.
Der Eigenanteil für die reine Pflege soll damit im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent sinken, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Ressorts für das Parlament hervor.
Diskussion in der Koalition
Am Wochenende war Streit hochgekocht, wie noch vor der Wahl eine Pflegereform zu erreichen ist. Die SPD forderte Spahn zum Handeln auf. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) machte in einem Brief an Spahn einen eigenen Vorschlag, dass Betreiber nur dann Geld aus der Pflegeversicherung bekommen sollen, wenn sie Tariflöhne zahlen. Spahn entgegnete, eine bessere Bezahlung dürfe aber nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen gehen. Er hatte im Herbst zunächst Eckpunkte vorgestellt, vom Ministerium kam Mitte März ein «Arbeitsentwurf».
Nur die Hälfte der Pflegekräfte erhält Tariflohn
Eine bessere Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte ist erklärtes Ziel der großen Koalition. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Arbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den Heil für die ganze Branche verbindlich machen wollte, war zu Jahresbeginn gescheitert. Zugleich steigen selbst zu zahlenden Anteile für Pflegebedürftige im Heim und liegen nun bei 2068 Euro pro Monat im Bundesschnitt. Darin ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Einrichtungen dazu.
Vorschlag zur Finanzierung der Reform
Zur Gegenfinanzierung sieht Spahns Konzept vor, dass Rentenbeiträge für Pflegepersonen - also etwa pflegende Angehörige - statt von der Pflegeversicherung aus Bundesmitteln gezahlt werden sollen. Zudem soll demnach der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte angehoben werden. Er liegt bisher bei 0,25 Prozentpunkten.
Stiftung Patientenschutz fordert Deckelung der Eigenanteile Pflegebedürftiger
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, Spahn dürfe bei der Reform nicht noch mehr Zeit verlieren. «Bezahlbare Pflegeleistungen bei gleichzeitig fairen Löhnen sind jetzt gefordert.» Besser als gestaffelte prozentuale Zuschüsse bei ständig steigenden Ausgaben wäre eine Deckelung der Eigenanteile.
In den Blick zu nehmen sei auch, dass die Hälfte der Pflegeheimbewohner innerhalb eines Jahres verstirbt. Der Minister sollte das Angebot für die drei Millionen Pflegebedürftigen daheim weiter aufstocken.
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