Bericht des zweiten Entlastungskabinetts: Insgesamt nun mehr als 10 Milliarden Euro Entlastungen für Wirtschaft und Verwaltung
Das zweite Entlastungskabinett ist die zweite Sondersitzung der aktuellen Bundesregierung zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung, bei der am 15. Juli 2026 ein weiteres umfangreiches Entlastungspaket bekannt gegeben wurde. Die vorgestellten neuen Maßnahmen sollen Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um weitere 2,1 Milliarden Euro entlasten. Seit dem ersten Entlastungskabinett im November 2025 beläuft sich das Gesamtvolumen der Entlastungen nach Angaben der Bundesregierung damit auf 10,4 Milliarden Euro.
Die Entlastungen im Überblick
Das Entlastungskabinett wird vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) koordiniert. Im Fokus des zweiten Entlastungspakets stehen die Digitalisierung, die Abschaffung überflüssiger Nachweise und mehr Eigenverantwortung. Die wichtigsten Maßnahmen betrafen folgende Bereiche:
Gesundheitswesen: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) fördert den digitalen Versand von Nachrichten sowie elektronische Überweisungen. Der rote Überweisungsschein für Arztpraxen wird digitalisiert und die Nutzung der elektronischen Patientenakte und des digitalen Nachrichtenversands ausgebaut. Hürden für Krankenhäuser bei der Nutzung von Cloud-Infrastrukturen entfallen.
Arbeitsförderung: Bei der Bundesagentur für Arbeit gilt künftig das Prinzip „Digital First“. Arbeitslose können per E-Mail verbindliche Absprachen treffen und Termine per Videoschalte wahrnehmen.
Umweltplakette: Halter reiner Elektroautos sind von der Pflicht befreit, eine grüne Umweltplakette zu beantragen und an der Windschutzscheibe anzubringen.
Geräteprüfung: Vorgaben zur regelmäßigen Sicherheitsprüfung von Elektrogeräten, etwa Kaffeemaschinen oder Wasserkochern im Büro, wurden gelockert. Prüfungen sind künftig nur noch bei tatsächlichem Gefährdungspotenzial vorgeschrieben.
Verkehr: Die starre Pflicht zu einem Fachkundenachweis für Ortskenntnisse bei Taxi- und Mietwagenunternehmen entfällt. Die Bundesländer können künftig selbst entscheiden, ob Fahrer einen Nachweis erbringen müssen.
Wissenschaft und Forschung: Überholte Gesetze, wie das Graduiertenförderungsgesetz und das Hochschulrahmengesetz, werden aufgehoben, da sie keinen eigenen Anwendungsbereich mehr haben.
Meldeportal als Frühwarnsystem
Das zweite Entlastungskabinett nutzte bereits das Meldeportal „EinfachMachen“ als wichtiges Frühwarnsystem. Der Bericht zur Entbürokratisierung führt aus, dass die „dort eingereichten Hinweise der Bevölkerung helfen, konkrete Alltagsprobleme und bürokratische Hürden zu erkennen“. Bislang gingen rund 25.000 Vorschläge bei diesem Portal ein, die durch KI ausgewertet wurden und werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Analyse der Bundesregierung ein und sollen als Grundlage für konkrete Entlastungsmaßnahmen dienen.
Berichtsentlastungsgesetz kommt
Ein Kernbereich der Entlastungen betrifft die Berichts- und Dokumentationspflichten. Mit ihr soll eine Beweislastumkehr umgesetzt werden: Nicht mehr die Wirtschaft muss begründen, warum eine Regelung wegfallen kann, sondern der Staat muss nachweisen, warum eine Pflicht bestehen bleiben muss. Das Vorhaben soll im Rahmen eines sogenannten Berichtsentlastungsgesetzes verankert werden. Dieses ist aktuell in der Vorbereitung, ein konkretes Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest. Das Gesetz befindet sich aber bereits in der Formulierung, und es wird damit gerechnet, dass der Entwurf Ende 2026 / Anfang 2027 vorliegen wird.
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