Saarland auf der digitalen Überholspur? Landesregierung setzt „Effizienzpaket“ um
Das Saarland hat sich im bundesweiten Ranking des Bundes-Dashboards „Digitale Verwaltung“ von den hinteren Plätzen auf Rang 7 verbessert. Die Zahl der verfügbaren Online-Dienste im Online-Serviceportal wuchs auf über 1.190. Zudem konnte das Saarland im Ranking für den Bürokratieabbau von Platz 16 auf Platz 6 klettern.
Bestandteile des Effizienzpakets
Das im Juni 2026 von der saarländischen Landesregierung verabschiedete „Effizienzpaket“ will nun weitere wichtige Weichenstellungen bei der Verwaltungsmodernisierung vornehmen. Das Paket besteht aus drei Aktionsfeldern: Erstens dem seit 2023 vorangetriebenen Modernisierungsprozess „Einfach(er) Machen“, zweitens der Saarländischen Modernisierungsagenda aus den zwischen Bund und Ländern verabredeten Maßnahmen, die das Saarland allein umsetzen kann, sowie drittens aus zwei weiteren Gesetzesinitiativen, die als sogenanntes „Effizienzgesetz“ zusammenfasst werden.
„Einfach(er) Machen“
Bereits seit 2023 arbeitet die Landesregierung mit dem Programm „Einfach(er) Machen“ daran, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und zu digitalisieren. Von insgesamt 63 Maßnahmenpaketen seien inzwischen 38 vollständig umgesetzt. Hierzu zählen die Digitalisierung der Zentralen Ausländerbehörde, die Einführung eines zentralen Liegenschaftsmanagements der Landesverwaltung sowie Erleichterungen im Vergaberecht.
Saarländische Modernisierungsagenda
Für die in der „Modernisierungsagenda“ enthaltenen Maßnahmen muss das Land nicht auf Vorarbeiten des Bundes oder anderer Länder warten. Geplant sind unter anderem die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, der Verzicht auf bestimmte Nachweis- und Vorlagepflichten sowie die Aufhebung nicht mehr erforderlicher Verordnungen und Richtlinien.
Saarländisches Effizienzgesetz
Die beiden Gesetze, die unter dem Begriff Effizienzgesetz zusammengefasst werden, stellen nach Ansicht der Landesregierung wahre Paradigmenwechsel dar. So sollen erstens sämtliche landesrechtlichen Berichtspflichten für Firmen abgeschafft werden, es sei denn, sie werden ausdrücklich als notwendig begründet. Die Nachweispflicht kehrt sich damit um: Der Staat muss Auskunftspflichten rechtfertigen, nicht mehr die Wirtschaft. Zweitens sollen Städte und Gemeinden im Rahmen einer „Experimentierklausel“ deutlich mehr Spielraum erhalten, um von landesrechtlichen Vorgaben befreit zu werden. So können neue, effiziente Lösungen lokal erproben, die bei Erfolg landesweit übernommen werden können.
IW: "Nicht genügend Tempo"
Bis Jahresende 2026 will das Saarland rund 600 Verwaltungsdienstleistungen online anbieten. 240 Leistungen sind bereits digitalisiert. Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht das alles noch nicht schnell genug. Zwar habe das Saarland in den vergangenen Jahren tatsächlich große Fortschritte gemacht. Würde es aber in diesem Tempo fortfahren, bräuchte es noch fast acht Jahre, bis alle Leistungen digital umgesetzt seien. Mit dem aktuellen Tempo seien die 600 Verwaltungsdienstleistungen bis Jahresende aber ganz sicher nicht zu schaffen.
Einige Digitalisierungsprojekte des Saarlandes auf einen Blick Serviceportal des Landes: Das Serviceportal ist das gebündelte Informationsportal zu allen Behörden und deren Leistungen. Hier werden auch alle digitalisierten OZG-Leistungen zur Verfügung gestellt. Das Serviceportal ging zum 31.12.2025 online. Bürokratiemelder: Beim Bürokratiemelder können Kritik und Vorschläge der Bürger aufgenommen und umgesetzt werden, soweit die Hinweise in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen. Der Bürokratiemelder ist seit Januar 2025 unter www.saarland.de/buerokratiemelder zu erreichen. Online-Gewerbeanmeldung: Ebenfalls seit Ende 2025 gibt es die Online-Gewerbeanmeldung, die unter anderem den Datenaustausch zwischen Kommunen und Finanzverwaltung ermöglicht. Digitales Kabinett: In der zweiten Jahreshälfte 2024 führte die saarländische Landesregierung für die Arbeit der Ministerinnen und Minister im Kabinett ein digitales Dokumentenmanagementsystem ein. Von der Vorhabenplanung über Sitzungsunterlagen bis hin zur Archivierung tagt der Ministerrat seit Juni 2025 papierlos. |
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