Geldwäschegesetz in der Praxis

Seit Jahresbeginn gilt das verschärfte GWG, das Immobilienbeteiligte auch bei größeren Vermietungen in die Pflicht nimmt. Das Gesetz gibt die Theorie vor, in der Praxis tun sich aber immer noch Hürden auf. Sabine Georgi von der RICS gibt Tipps für die Umsetzung.

Nicht erst seit den letzten Medienmeldungen, insbesondere zu den Vorgängen um Wirecard oder zur organisierten Kriminalität von Clans, steht immer wieder das Problem der Geldwäsche im Fokus der Berichterstattung. Zudem fragen Zivilgesellschaft und Verbraucher verstärkt nach der Integrität in der Wirtschaft. Hochglanzbroschüren, die ein Unternehmen als sozial verantwortlichen Akteur in der Gesellschaft darstellen, reichen nicht mehr aus. Kein Unternehmen kann es sich inzwischen leisten, in diesem Bereich nicht auch wirklich zu performen. Die Wirtschaft – und mit ihr der Immobiliensektor – sind daher aufgefordert, alles in ihren Kräften Stehende beizutragen, um als verantwortungsvolle Branche zu agieren. Nicht zuletzt auch, um einen Schaden für die eigene Reputation zu verhindern. 

Erste Bilanz: Mehr Verdachtsfälle angezeigt –auch weil die Aufmerksamkeit steigt

1.266 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften wurden im Jahr 2019 gemacht. Das geht aus dem kürzlich veröffentl...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
Immobilienwirtschaft 10/2020

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Schlagworte zum Thema:  Geldwäsche, Immobilienmakler