
Eine Solarpflicht gibt es in manchen Bundesländern – teils auch für Wohnhäuser. In Baden-Württemberg greift seit Anfang 2023 die finale Stufe des Klimaschutzgesetzes: Hier muss nun auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden Photovoltaik installiert werden.
Wer in Baden-Württemberg das Dach großflächig saniert, muss seit dem 1.1.2023 mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Darauf weisen die vom Umweltministerium geförderten Programme Zukunft Altbau und Photovoltaik-Netzwerk hin. Demnach müssen nun rund 34.000 Dächer jährlich so ausgestattet werden. Die Regel ist der letzte Schritt im Klimaschutzgesetz.
Vorher galt bereits die Solarpflicht bei Nicht-Wohngebäuden für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 1.1.2022 vorliegen, und beim Neubau von Wohngebäuden (seit dem 1.5.2022) sowie bei Parkplätzen: Seit Anfang 2022 müssen ab 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – vorher galt das für Parkplätze ab 75 Stellplätzen.
Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Herbst 2021 verabschiedet und um Rechtsverordnungen ergänzt, in denen diese Bestimmungen konkretisiert werden. Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt.
Berlin: Generelle Solarpflicht seit Januar 2023
Die Berliner Landesregierung beschloss im März 2020 einen "Masterplan Solarcity". Der sieht vor, dass auf allen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Mit dem "Solargesetz Berlin", dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Die generelle Solarpflicht gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2023 für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer "grundlegenden Dachsanierung".
Ausnahmen: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Photovoltaikanlage ist, sollen von der Solarpflicht befreit sein. Bei den Gebäuden, die unter die Solarpflicht fallen, müssen die Anlagen zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht aber mindestens 30 Prozent des Daches umfassen. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.
Photovoltaik: Bayern nimmt Wohngebäude aus
Bayerns Regierung hat sich am 15.11.2021 auf einen Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" geeinigt – der enthält eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude ab dem 1.1.2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023. Für neue Wohngebäude ist eine "Soll-Bestimmung" geplant.
Am 13.12.2022 hat der Landtag die Neufassung des Klimaschutzgesetzes in dieser Form verabschiedet. Am 1.1.2023 trat es in Kraft. Aus einer generellen Solarpflicht, wie sie MinisterpräsidentMarkus Söder (CSU) haben wollte, wurde aber nichts.
Hessen lockert Vorgaben für Photovoltaik auf Dächern
Hessen schreibt Photovoltaik im novellierten Energiegesetz vorerst nur für große Parkplätze und Landesgebäude vor. Die Vorgaben für Photovoltaik auf Hausdächern werden gelockert.
Der hessische Landtag hat am 16.11.2022 die Novelle des Energiegesetzes verabschiedet. Künftig soll auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigenen Gebäuden verpflichtend eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Vorgaben für Photovoltaik auf (Haus-)Dächern werden gelockert.
Es gelten demnach geringere Mindestabstände zu den Nachbardächern, wenn zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer steht. Das soll vor allem die Installation auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften erleichtern. Ohne brandschutztechnische Vorkehrungen bleibt es beim Mindestabstand von 1,25 Metern.
Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Länge von drei Metern sollen laut Gesetz grundsätzlich auf Abstandsflächen von Baugrundstücken zulässig sein. Die Förderprogramme für die energetische Modernisierung von Gebäuden sollen höhere Zuschüsse gewähren, wenn gesetzliche Mindeststandards übertroffen werden. Mit den Änderungen wird das Energiegesetz an nachgeschärfte Klimaschutzziele angepasst.
Niedersachsen: Solarpflicht für Gewerbedächer
Die niedersächsische Regierung hatte sich am 8.3.2022 sich auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes verständigt. Das Gesetz wurde am 28.6.2022 verabschiedet – mit einer Solarpflicht ab 2023 für Gewerbedächer, im ursprünglichen Entwurf wären auch neue Wohnhäuser betroffen gewesen. Die sollen jetzt zumindest ein Tragwerk vorweisen müssen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) setzt sich schon länger dafür ein, dass bundesweit alle Neubauten, auch Wohngbeäude, eine Solaranlage haben sollen.
Schleswig-Holstein: Solar für Nicht-Wohngebäude
Jan Philipp Albrecht (Grüne), Umweltminister von Schleswig-Holstein, legte seinem Kabinett am 16.2.2021 einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vor, das eine Solarpflicht regeln soll – zunächst nur für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze. Das neue Gesetz soll vor der Landtagswahl im Mai 2022 in Kraft treten.
Bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie dem Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden soll eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden. Albrecht hatte zuvor außerdem angekündigt, dass er sich auch für eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von Wohngebäuden stark machen wolle – davon war seitdem allerdings nicht mehr die Rede.
Hamburg: Solaranlagen auf allen Gebäuden ab 2025
Die konkrete Umsetzung einer Solardachpflicht für alte und neue Gebäude und die Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch hat der Hamburger Senat am 22.12.2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Regelungen sehen unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.
Auch in dieser Rechtsverordnung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. So hat die Umweltbehörde einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Solarpflicht. Ebenso, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich sein sollte. Eine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen wird in Hamburg nicht vorgeschrieben.
Solarpflicht für Wohnhäuser: Bremen arbeitet an Details
Im Juni 2020 hatte die Bremische Bürgerschaft beschlossen, Bremen und Bremerhaven zu "Solar Cities" zu machen. Bis 2030 sollen auf allen Dächern Solaranlagen montiert sein – für Neubauten und später bei großen Dachsanierungen verpflichtend, auch im Wohnbereich. Details wolle der rot-grüne Senat noch erarbeiten, hieß es in einer Mitteilung.
Energieminister für Solarpflicht auf neuen Häusern
Die Energieminister der Bundesländer haben sich bei einem Treffen am 14.9.2022 in Hannover geschlossen für eine Diskussion über eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik ausgesprochen. "Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen", sagte Baden-Württembergs zuständige Ministerin Thekla Walker (Grüne). Wenn es künftig saubere, sichere und günstige Energie geben solle, müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt deutlich beschleunigt werden.
Wortwörtlich heißt es in einem Beschluss der Energieminister: "Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden."
Bundesweite Solarpflicht: Hintergrund
Im Juli 2021 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland angeregt. Anschließend legte die Grünen-Fraktion im August 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.
Ausnahmen sollen nach Vorstellung der Grünen möglich sein, wenn der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit den Solar-Panels vereinbar wären oder generell eine Installation von Photovoltaikanlagen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Hauseigentümer sollen außerdem von der Vorschrift befreit werden, wenn auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung eingesetzt werden.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern will die Bundesregierung abbauen. Einen entsprechenden Vorschlag von FDP-Finanzminister Christian Lindner beschloss das Kabinett am 14.9.2022.
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