Energieberatungen: Extreme Förderkürzung ab 7. August

Die Zuschüsse für Energieberatungen sind stark nachgefragt. Die Anträge erreichten Ende Juli 2024 einen neuen Höchststand. Nun will die Bundesregierung die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent reduzieren. Was sonst geplant ist.

Bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes muss einiges beachtet werden, außerdem kann es teuer werden. Energieberater können Antworten auf Fragen geben – bisher wurde die Beratung vom Bund mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt, dass die Förderung ab dem 7.8.2024 deutlich gekürzt wird.

Zu hohe Nachfrage: Förderanteil für Energieberater sinkt

Bei Förderanträgen, die ab dem 7. August eingehen, sollen nur noch 50 Prozent statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für energetische Gebäudesanierungen übernommen werden. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Derzeit liegt die maximale Förderung für Ein- oder Zweifamilienhäuser bei 1.300 Euro und bei 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser.

Als Grund gab das Ministerium an, dass die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht hätten. "Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich", heißt es in der Mitteilung.

Durch die Absenkung sollen möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden, so das Ziel. Bis Ende 2024 geht die Bundesregierung von mehr als 150.000 Anträgen aus, im vergangenen Jahr waren es 130.600.

Sanierungsfahrplan: iSFP-Bonus bleibt unverändert

Voll erhalten bleiben sollen den Angaben zufolge der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Das heißt: Die Zuschussförderung für sonstige Effizienzeinzelmaßnahmen steigt von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch soll es laut Wirtschaftsministerium dabei bleiben, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Maßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln – gegenüber 30.000 Euro ohne geförderten iSFP.

iSFP: Individuelle Sanierungsfahrpläne

Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) können beim Planen von Sanierungsmaßnahmen helfen. Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die staatliche Förderbank KfW und die Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) haben ein Portal zur Suche nach Experten initiiert.

Portal zur Suche nach Energie-Effizienz-Experten

BAFA Förderkompass 2024: Alle Programme auf einen Blick

Geförderte Energieberatungen: Überblick

Die energetischen Anforderungen an Immobilien sind mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die am 1.1.2024 in Kraft getreten ist, noch einmal gestiegen. Die Förderricht­linien wurden über­arbeitet. Hauseigentümer müssen höhere Anforderungen erfüllen, um an das Geld zu kommen – und die Förderprogramme sind stärker auf die Sanierung des Bestands ausgerichtet, weil man sich hier den größten Klimaschutzeffekt verspricht.

Geförderte Energieberatungen werden mit den Bundesprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) angeboten. Sie bieten Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung.

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

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Schlagworte zum Thema:  Klimaschutz, Gebäudesanierung