Wärmewende gefährdet bezahlbares Wohnen
Wohnungsunternehmen dürfen nicht zum Versuchskaninchen der Energie- und Wärmewende werden, stellt die Wohnungswirtschaft klar. Sie fordert eine klare Lastenverteilung. Auch die stark steigenden Energiepreise, unsichere Beschaffungskosten und eine mögliche Konjunkturkrise würden sozial orientierte Vermieter erheblich belasten.
Steigende CO2-Kosten, hohe Investitionsbedarfe, neue Abrechnungs- und Umlageregelungen sowie kurzfristig veränderte Förderbedingungen erhöhten den Druck zusätzlich, machten verschiedene Verbände deutlich.
Wohnungswirtschaft warnt: Wärmewende treibt Heizkosten
"Wohnungsunternehmen dürfen nicht zum Versuchsfeld einer Transformation werden, bei der Aufwand, Unsicherheit und Risiko auseinanderfallen. Wir planen und investieren über Jahrzehnte", sagte etwa Mirjam Philipp, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG). "Gleichzeitig wachsen mit jeder neuen Umlage-, Berechnungs- und Nachweispflicht der Verwaltungsaufwand und das Fehlerrisiko."
Die Verantwortung für Kosten und Faktoren, die Wohnungsunternehmen kaum oder gar nicht beeinflussen könnten, dürften nicht einseitig bei den Vermietern landen. Die Wärmewende brauche eine faire Lastenverteilung zwischen Staat, Energiewirtschaft, Vermieter und Mieter – "und sie muss für die Menschen auch bezahlbar bleiben", so Philipp.
Klimageld gegen steigenden Heizkostendruck bei Mietern
Auch für die Akzeptanz der Energiewende bei Mietern wäre laut Florian Gräßler, Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, eine sozialpolitische Abfederung entscheidend. Er sprach sich für die staatliche Förderung der Fernwärme aus, um die Preise zu stabilisieren oder zu senken. Die seit langem im Raum stehende Einführung eines Klimageldes könne die steigenden Kosten für Haushalte außerdem senken.
VSWG-Vorstand Philipp machte die Erhöhung der CO2-Kosten am Beispiel einer Mietwohnung mit 60 Quadratmetern klar: Das mache aktuell bei Erdgas 66 Euro und bei Fernwärme 241 Euro pro Jahr aus – im Worst Case könne das im Jahr 2028 auf bis zu 147 Euro (Erdgas) und 526 Euro (Fernwärme) steigen.
BEG und Wärmenetze: Verbände fordern dauerhafte Förderung
Jede Preisbewegung werde damit sofort zu einer Frage der Wohnkosten, stellte Alexander Müller, Direktor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw) Sachsen, klar: In den sächsischen Metropolen würden bereits jetzt mehr als 90 Prozent der Wohnungen mit Fernwärme versorgt, außerhalb seien es zirka 65 Prozent.
Die Verbände fordern eine Förderung, die stärker an tatsächlicher CO2-Minderung und Kosteneffizienz ausgerichtet wird. Kosten, Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken dürften nicht einseitig auf Mieter, Vermieter oder Energieversorger verlagert werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) müssten dauerhaft und auskömmlich finanziert werden.
Die zum 21.7.2026 geänderten Bedingungen bei der BEG seien gravierend. Nach Berechnung der Verbände sinkt bei einer geförderten Einzelmaßnahme in einem Gebäude mit zwölf Wohnungen die förderfähige Kostenbasis von 360.000 Euro auf 151.000 Euro – ein Rückgang um rund 58 Prozent. "Die neue Förderung schwächt ausgerechnet die Breitenmodernisierung", so Müller abschließend.
Forderungen in vier Punkten
- Für Kontinuität und Verlässlichkeit in der Förderung sorgen: BEG und BEW müssen dauerhaft und auskömmlich finanziert werden. Änderungen von Förderbedingungen brauchen Vorlauf und Übergangszeit.
- Fernwärme attraktiver machen: Investitionskosten in klimafreundliche Fernwärme müssen für Vermieter refinanzierbar werden, indem das Kostenneutralitätsgebot reformiert wird. Fernwärmekosten müssen sachgerecht, transparent und rechtssicher über Entgelte finanzierbar sein – durch einen fairen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz der Kunden und Investitionssicherheit der Energieversorger. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist über 2026 hinaus fortzuführen.
- Lasten fair verteilen: Kosten, Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken dürfen nicht einseitig auf Mieter, Vermieter oder Energieversorger verlagert werden. Abrechnungs- und Nachweispflichten müssen praktikabel und rechtssicher ausgestaltet sein.
- Sozialverträglichkeit sichern: Die Wärmewende braucht eine wirksame sozialpolitische Abfederung. Aus Sicht der Verbände gehören dazu eine Aufstockung der BEW und nach wie vor die Einführung eines Klimageldes.
Gasspeicher: Risiken für Mieter und Investitionen
Die deutschen Erdgasspeicher gehen mit einem historisch niedrigen Füllstand in den Winter 2026/27. Zum 11.8.2026 waren sie nach Daten von Gas Infrastructure Europe (GIE/AGSI+) zu 48,72 Prozent gefüllt – rund 16 Prozentpunkte weniger als zum Stichtag 2025. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW fordert Bundesregierung, Bundesnetzagentur und Bundestag auf, jetzt zu handeln.
Die rund 3.000 im GdW organisierten Wohnungsunternehmen versorgen etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland mit Wohnraum, ein erheblicher Teil davon mit Gasheizungen oder gasgestützter Wärmeversorgung. Zwar werden private Haushalte nach § 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als "geschützte Kunden" im Fall einer Gasmangellage rechtlich vorrangig versorgt – hier liegt aus Sicht des GdW aber auch das eigentliche Risiko für die Branche: Die trägt die Folgen einer Gasknappheit über Preise, Beschaffungsrisiken und die Sekundärwirkungen einer Industrie- und Konjunkturkrise zeitversetzt.
Eine Reserve, die erst 2027 greift, bietet laut GdW-Präsident Axel Gedaschko für den kommenden Winter keinen Schutz. Es müsse sichergestellt werden, dass der gesetzliche Schutz privater Haushalte in der Praxis lückenlos greift. Das gelte insbesondere für Wohngebäude, die über Fernwärme oder Contracting versorgt werden und technisch teilweise nicht als klassische Haushaltskunden erfasst seien. "Auch die Bewohner großer Wohnanlagen dürfen in einer Gasmangellage nicht durch das Raster fallen", so Gedaschko. Stark steigende Energiepreise, unsichere Beschaffungskosten und eine mögliche Industrie- und Konjunkturkrise gefährdeten Investitionen in bezahlbares und klimafreundliches Wohnen.
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