Energetische Gebäudesanierung: Förderung und Energieberater

Gebäude verursachen in Deutschland etwa ein Drittel aller CO2-Emissionen. Bundesregierung und EU erhöhen den Druck auf Eigentümer, ältere Wohnhäuser zu sanieren. Wer gefördert werden will, kommt in manchen Fällen nicht um den Energieberater herum. Auch dafür gibt es Zuschüsse.

Der Betrieb von Wohngebäuden – insbesondere die Bereiche Heizung und Warmwasser – ist in Deutschland für knapp ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Durch eine energetische Sanierung können Energie und Treibhausgase eingespart werden. Das kostet viel Geld. Wer Förderung vom Staat will, muss vielfach einen Energieberater beauftragen. Auch dafür gibt es staatliche Unterstützung.

Wer übernimmt die Energieberatung?

Vor umfangreichen energetischen Sanierungen untersucht ein Energieberater nach einem Vorgespräch das ganze Haus: Er prüft und dokumentiert den äußeren Zustand und begutachtet die Innenräume. Eigentümer stellen im besten Fall auch Bauunterlagen zur Verfügung.

Die Energieberatung übernimmt ein Architekt, Ingenieur, Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Dachdecker oder Haustechniker. Sie analysieren den Energiebedarf des Gebäudes und beraten zu Wärme- und Hitzeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch über Förderprogramme – egal ob energetische Modernisierung oder Neubau – klären Berater auf.

Was ist das Ziel der Energieberatung?

Im Ergebnis kommt laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Konzept dabei heraus, mit dem der Bauherr eine Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus umsetzen kann. Oder aber ein Sanierungsplan, mit dem sich das Gebäude über einen längeren Zeitraum in aufeinander abgestimmten Schritten umrüsten lässt.

BAFA-Informationen für Eigentümer zur Energieberatung

Dämmung & Co.: Der Energieberater als Planer

Energieberatung können sich Eigentümer von Wohngebäuden auch schon bei kleineren energetischen Problemen holen – etwa wenn der Stromverbrauch im Haus überdurchschnittlich hoch ist oder grundsätzlich mehr Energie gespart werden soll. Hierzu gibt es aber keine Pflicht.

Für die energetische Sanierung, für die es staatliche Förderung gibt, müssen oft besondere bauliche Anforderungen erfüllt werden, die der Berater plant und begleitet. "Das gilt zum Beispiel bei der Fassadendämmung oder bei der Dachsanierung", sagt Gerhard Steger, Sachverständiger und Energieberater beim Bauherren-Schutzbund. "Hier werden nicht nur die Sanierungsmaßnahmen, sondern auch die Energieberatung gefördert."

BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Überblick

Welche Vorteile hat die Energieberatung?

Eine unabhängige Energieberatung berücksichtigt alle Aspekte einer energetischen Sanierung – auch künftige Erweiterungen. Beispiel: Wie muss eine neue Heizungsanlage ausgelegt sein, um nach noch folgenden Sanierungen wie etwa der Fassadendämmung oder dem Fenstertausch nicht überdimensioniert zu sein?

Der Energieberater kennt im Idealfall die Förderprogramme und hilft dem Bauherren, an das Geld zu kommen und die Sanierungskosten zu reduzieren. Außerdem haben Bauherren bei der Vergabe von Aufträgen an Fachunternehmen mit Berater-Background "eine bessere Verhandlungsbasis, was auch Geld sparen kann", sagt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Was kostet die Energieberatung?

"Aktuell liegen die Preise einer durchschnittlichen Energieberatung für Wohngebäude im unteren vierstelligen Bereich", so Brandis. "Nach der Förderung bleibt dann für den Verbraucher eine kleinere dreistellige Summe übrig." Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft Co2online nennt eine Durchschnittssumme von 1.200 Euro für eine Beratung vor Ort für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Laut Verbraucherzentrale ist das aber nur die vorbereitende Beratung, im Anschluss können eine detaillierte Planung und Ausführung umfangreicherer Sanierungsmaßnahmen folgen. "Fachplanung und Baubegleitung werden ebenfalls gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen stehen", sagt Bauberater Steger.

Wie hoch ist die Förderung der Energieberatung?

Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude mit schriftlichem Gutachten beträgt laut BAFA 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der Betrag ist jedoch begrenzt auf maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für größere Wohnhäuser. 500 Euro gibt es extra für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Versammlung vorstellt.

Die Förderung wird nicht an die Eigentümer ausbezahlt, sondern an den Energieberater. Der ist laut BAFA verpflichtet, den Zuschuss mit dem Beratungshonorar zu verrechnen und einen entsprechend ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen.

Förderdatenbank und Energieberater-Suche

Wer sich nach der Beratung zu einer energetischen Gebäudesanierung entschließt, muss oft nachweisen, dass Mindestanforderungen eingehalten werden, um staatliche Mittel für die eigentlichen Arbeiten zu kriegen. Auch hier kommen Energieberater ins Spiel: Bis zu 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können ebenfalls gefördert werden, heißt es etwa bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Von den Bundesländern kann es darüber hinaus Förderprogramme für die Energieberatung geben. Einen Überblick liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Zur BMWK-Förderdatenbank

Wo finden Eigentümer den passenden Energieberater? Es gibt ein bundesweites Verzeichnis mit rund 13.000 Experten für energieeffizientes Bauen und Sanieren von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Sie haben sich verpflichtet, neutral und unabhängig zu beraten und haben eine Zulassung, um für ihre Kunden Förderanträge für Sanierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen.

Energie-Effizienz-Experten für Bundesförderprogramme


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dpa