Gesetzesänderung: Wohnungsbau auf alten Bahnflächen

Nach aktueller Rechtslage ist es kaum noch möglich, stillgelegte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Der Bundestag hat nun eine Gesetzänderung beschlossen, die das ändern soll. 

Viele Kommunen schielen auf ungenutzte Bahnflächen, um dort Wohnraum zu schaffen. Bisher ist es rechtlich schwer möglich, die Grundstücke zu bebauen. Der Bundestag hat in der Nacht zum 27.6.2025 eine Gesetzesänderung verabschiedet, die das ändern soll.

Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Stillgelegte Bahngrundstücke für den Wohnungsbau

Im Entwurf der schwarz-roten Koalition zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wird klargestellt, dass der Erhalt einer stillgelegten Betriebsanlage nicht von "überragendem öffentlichem Interesse" ist, wenn eine Nutzung der Infrastruktur langfristig nicht mehr zu erwarten ist.

Seit einer Gesetzesverschärfung der Ampel-Regierung im Jahr 2023 war es kaum noch möglich, ungenutzte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. So sollte sichergestellt werden, dass die Grundstücke für einen eventuellen Ausbau des Bahnverkehrs verfügbar bleiben.

Diese Regelung soll nun wieder gelockert werden. "Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine dringend benötigte Erleichterung für Städte und Gemeinden", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Björn Simon (CDU). Nach seinen Worten hatte die von der Vorgängerregierung beschlossene Regelung bundesweit mehr als 170 kommunale Projekte blockiert.

Diskussion um Änderung des § 23 AEG

Die Fraktion Die Linke lehnt die Rückführung des § 23 AEG auf den Stand von vor 2023 ab. Es sei bedauerlich, dass sich die Interessensvertretung der Immobilienwirtschaft bei diesem Thema durchgesetzt habe, heißt es in der Beschlussempfehlung des federführenden Verkehrsausschusses. Das Ziel, bestehende Gleisflächen abzubauen, werde die Wohnungskrise nicht lösen.

Nach Auffassung der Grünen-Fraktion führt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen dazu, dass Bahnflächen zu schnell freigegeben werden könnten und nicht ausreichend geschützt würden, um künftige Entwicklungen zu ermöglichen, auch solche, die heute so noch nicht erkennbar seien.

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Koalitionsentwurf)

Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD


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