Geisterhäuser: Enteignung ist gesetzlich nicht vorgesehen
Herr Bottermann, Hamburg und Berlin haben die Möglichkeit geschaffen, bei leerstehenden Wohnimmobilien einen Treuhänder einzusetzen. Wie beurteilen Sie diese Möglichkeit?
Uwe Bottermann: Das Treuhandmodell ist ein folgerichtiges Instrument. Es handelt sich dabei nicht um eine Enteignung, sondern um den Versuch, eine für die Wohnnutzung gedachte Immobilie wieder ihrem Zweck zuzuführen und die dafür nötigen Kosten vom Eigentümer einzutreiben.
Aber funktioniert das auch?
Genau da liegt der Knackpunkt: Ein Eigentümer, der seine Immobilie nicht einer Wohnnutzung zuführen kann, wird auch die Kosten dafür nicht übernehmen können. Insofern ist die Möglichkeit, einen Treuhänder einzusetzen, ein stumpfes Schwert. Außerdem steht diese Möglichkeit erst am Ende vieler möglicher Maßnahmen. Vorher kann und soll die Behörde einen Rückführungsbescheid erlassen und den Eigentümer mit Zwangs- und Bußgeldern dazu veranlassen, seine Immobilie wieder bewohnbar zu machen.
Maßnahmen gegen Geisterhäuser: Bußgelder statt Treuhänder
Kommt auch eine Enteignung in Frage?
Eine Enteignung vernachlässigter Immobilien ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch Paragraf 85 des Baugesetzbuches, der die Möglichkeit einer Enteignung grundsätzlich zulässt, ist nach meiner Einschätzung in diesem Fall nicht ohne Weiteres anwendbar.
Wie beurteilen Sie es, dass die öffentliche Hand mit Zwangsmaßnahmen leerstehende Wohnimmobilien wieder der Wohnnutzung zuführen will?
Grundsätzlich ist das politische Ziel richtig, Wohnraum tatsächlich als Wohnraum zu nutzen. Die Maßnahmen, die beispielsweise das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz vorsieht, stellen zwar einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, sind aber auch wegen der in Artikel 14 des Grundgesetzes geregelten Sozialbindung des Eigentums prinzipiell gerechtfertigt.
Dieses Interview ist Teil des Beitrags "Der unheimliche Leerstand" aus der aktuellen "Immobilienwirtschaft". Den kompletten Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 03/2024.
Das könnte Sie auch interessieren:
"Ausgewogen, praktikabel" - ein Plädoyer fürs Immobilienrecht
Fehlbedarf bei Wohnungen: Die Lücke wächst in Stadt und Land
Saniert der Bund zu wenig? Viele BImA-Wohnungen stehen leer
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
1.5826
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
9092
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
857
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
762
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
7581
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
636
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
6173
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3751
-
CO2-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter
3507
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
2861
-
Mipim 2026 – Besser als vorhergesagt
16.03.2026
-
Klimaziele verfehlt: Lösungen für den Gebäudesektor
16.03.2026
-
Die Zukunft flüstert durch die Krise
16.03.2026
-
KI-Gesetz der EU: Rechte und Pflichten im Überblick
16.03.2026
-
Vergesellschaftungen in Berlin: das Gesetz
13.03.2026
-
Erbbaurechte: Hamburg überdenkt Bodenpolitik
12.03.20261
-
Verwaltungsgericht kassiert gesplittete Grundsteuer
11.03.2026
-
Ökonom warnt vor schärferer Mietpreisbremse
11.03.2026
-
Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht
10.03.20261
-
Wer Lebensräume gestaltet, braucht Vielfalt in Führung
09.03.2026