KfW-Neubauförderung KNN wird zum 1. September ausgeweitet
Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" ist am 1.10.2024 an den Start gegangen. Ab dem 1.9.2025 werden Küchen und Wohnküchen bei der Förderung als Aufenthaltsraum anerkannt, wie das Bundesbauministerium mitteilte.
Damit wird einer Bauweise aus der Praxis entsprochen, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet, und gleichzeitig die Förderung verbessert. Zuvor war am 17.7.2025 in einem ersten Schritt der Baukostenvergleichswert angehoben worden.
Diese Anpassungen gelten rückwirkend auch für bereits erteilte Förderzusagen. Das Programm soll mindestens bis Ende 2029 laufen.
Baukostenwert um 18 Prozent angehoben
Um das Programm attraktiver zu gestalten, wurde der Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben. Dadurch werden laut Ministerium mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar sein. Außerdem werde Planungssicherheit für Bauherren geschaffen und dafür gesorgt, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Grundlage für den Baukostenwert ist ein Baukostenkennwert – ermittelt aus Regionalfaktoren und aktuellem Baupreisindex –, der auf das Preisniveau am Gebäudestandort und zum Betrachtungszeitpunkt angepasst wird.
Für Antragsteller stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Berechnungstool bereit.
KNN-Berechnungstool zum Download (Version 1.04)
KfW-Programm KNN: Die Fördermittel
Die Förderung können alle Investoren beantragen, die Gebäude mit mindestens Effizienzhausstandard 55 (EH55) bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen. Das BMWSB stellt die Mittel für zinsverbilligte Kredite bereit.
Die gültigen Konditionen hat die KfW-Förderbank auf ihrer Website veröffentlicht.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Kredit 296)
Für das KfW-Programm KNN sind für 2025 und 2026 jeweils 650 Millionen Euro vorgesehen. Am 18. September soll der Bundestag in dritter Lesung über das Haushaltsgesetz 2025 abstimmen. Am 30. Juli hat das Kabinett außerdem den Haushalt 2026 auf den Weg gebracht, der am 23. September ins parlamentarische Verfahren gehen soll.
Das KNN-Programm ist neben der seit März 2023 laufenden Förderung "Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien" (WEF) und der sozialen Wohnraumförderung die dritte Säule zur Unterstützung des Wohnungsbaus durch zinsverbilligte Kredite.
BMWSB: Förderprogramme auf einen Blick
KNN-Förderung: Konditionen für Wohngebäude
Die KfW fördert den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:
- Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
- Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
- Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.
Die Einhaltung der geforderten Standards muss ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Förderung und muss bei Antragstellung und nach Bau oder Kauf eingereicht werden.
Wer kann die KNN-Förderung beantragen?
Die Förderdarlehen für den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" wird bei der Hausbank beantragt. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten gewählt werden: ab vier Jahre bis höchstens 35 Jahre. Der Zinssatz wird verbilligt und in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben.
Anträge stellen können Investoren und Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden – Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Förderung von Nichtwohngebäuden im KNN-Programm
Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment".
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (Kredit 596)
Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Kommunen (Zuschuss 498 / 499)
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