VDIV vergibt Stipendien für Fortbildung
Um die Ausbildung von qualifiziertem Fachpersonal zu fördern, hat der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) ein Stipendienprogramm aufgelegt. Nun werden zum wiederholten Mal je ein Stipendium für die Fernlehrgänge Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK/EBZ) sowie Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (IHK) vergeben.
Personen mit einem Abschluss als Immobilienfachwirt/in sind einem Zertifizierten Verwalter gleichgestellt, so dass sie gemäß § 7 Satz 1 Nr. 3 ZertVerwV von der Prüfungspflicht befreit sind.
Um ein Stipendium bewerben können sich Mitarbeiter aus der Immobilienwirtschaft sowie Quereinsteiger mit besonderem Interesse an der Immobilienverwaltung. Bewerbungen sind bis zum 31.7.2025 möglich.
Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury, die die Bewerbungen nach Qualifikation, Engagement und Bedürftigkeit bewertet. Die Stipendiaten gibt der Verband auf dem Deutschen Verwaltertag 2025 bekannt, der im September in Berlin stattfindet.
Ausschreibungsunterlagen für das VDIV Stipendienprogramm 2025
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
986
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
929
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
844
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
700
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
548
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
544
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
518
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
463
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
453
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4261
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026
-
Zukunftstrends im Energiemanagement
07.04.2026
-
Strategien zur Energieeinsparung in Immobilien
07.04.2026
-
Grundlagen des Energiemanagements in Immobilien
07.04.2026
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026