VDIV vergibt Stipendien für Fortbildung
Um die Ausbildung von qualifiziertem Fachpersonal zu fördern, hat der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) ein Stipendienprogramm aufgelegt. Nun werden zum wiederholten Mal je ein Stipendium für die Fernlehrgänge Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK/EBZ) sowie Geprüfte/r Immobilienverwalter/in (IHK) vergeben.
Personen mit einem Abschluss als Immobilienfachwirt/in sind einem Zertifizierten Verwalter gleichgestellt, so dass sie gemäß § 7 Satz 1 Nr. 3 ZertVerwV von der Prüfungspflicht befreit sind.
Um ein Stipendium bewerben können sich Mitarbeiter aus der Immobilienwirtschaft sowie Quereinsteiger mit besonderem Interesse an der Immobilienverwaltung. Bewerbungen sind bis zum 31.7.2025 möglich.
Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury, die die Bewerbungen nach Qualifikation, Engagement und Bedürftigkeit bewertet. Die Stipendiaten gibt der Verband auf dem Deutschen Verwaltertag 2025 bekannt, der im September in Berlin stattfindet.
Ausschreibungsunterlagen für das VDIV Stipendienprogramm 2025
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Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
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Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
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Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
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Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
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Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
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Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
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Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
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Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
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Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
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Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
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Betriebskosten steigen: das darf abgerechnet werden
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Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
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Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
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Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
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Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
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Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
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Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
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Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
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Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
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Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
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