Gegen Greenwashing: Frist für ESG-Begriffe in Fondsnamen endet
Die neuen Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sind am 21.11.2024 in Kraft getreten. Sie richten sich gegen Greenwashing und sollen verhindern, dass Begriffe wie "nachhaltig", "ESG", "Impact", "Transformation" oder "sozial" verwendet werden, ohne dass die Anlage den Anforderungen entspricht.
Fonds, die vor dem Stichtag aufgelegt wurden, hatten bis zum 21.5.2025 Zeit, sich an die neuen Vorgaben anzupassen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wendet die Leitlinien in der Verwaltungspraxis an.
ESG-Begriffe: Die neuen Regeln für Fonds
Fonds, die Nachhaltigkeit oder Transformation im Namen betonen, müssen mindestens 80 Prozent der Investitionen nachhaltig ausrichten und gegebenenfalls Ausschlusskriterien erfüllen, um eine klare Abgrenzung zu herkömmlichen Fonds zu schaffen. Die neuen Anforderungen sollen Investoren helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne durch missverständliche Namensgebung in die Irre geführt zu werden.
"Der Fondsname spielt eine zentrale Rolle in der Vermarktung, da er sowohl die Anlageziele des Produkts zum Ausdruck bringt als auch die Investitionsentscheidungen der Anleger beeinflusst", sagte Christian Eder, Lead of Sustainability & Consulting bei der Ypsilon Group. Der Fondsnamen sollte gezielt auf die Anlagestrategie und das Ziel des Fonds abgestimmt werden.
Begriffe wie "nachhaltig", "ESG", "Impact", "Transformation" oder "sozial" sollten vermieden werden, wenn ein Fonds die Anforderungen der Artikel 8 ("hellgrün") oder 9 ("dunkelgrün") der Offenlegungsverordnung nicht erfüllt. Diese Artikel definierten Kriterien, die sicherstellen, dass die Vermögenswerte im Fonds tatsächlich nachhaltigen Standards entsprechen und der Fonds dem Anleger gegenüber transparent bleibt.
Bafin übernimmt ESMA-Leitlinien in Verwaltungspraxis
Die Bafin berücksichtigt die ESMA-Leitlinien nach eigenen Angaben von Anfang Januar 2025 in ihrer Verwaltungspraxis. Diese lösen die bisherige Verwaltungspraxis zu nachhaltigen Investmentvermögen vollständig ab.
Die Aufsicht hatte im Mai 2022 eine eigene Richtlinie, mit der Investmentfonds – dazu gehören auch regulierte Immobilien-Publikumsfonds – als nachhaltig eingestuft werden sollen, für unbestimmte Zeit verschoben. Präsident Mark Branson rechtfertigte die Entscheidung mit den direkten Auswirkungen des Krieges in der Ukraine.
Für die Bearbeitung aller neu eingehenden Anträge berücksichtigt die Bafin nur noch die Vorgaben der ESMA-Leitlinien. Ab dem 21.5.2025 müssen nun auch Fonds die Regeln beachten, die bereits aufgelegt waren, bevor die Leitlinien in allen offiziellen EU-Landessprachen auf der Internetseite der ESMA veröffentlicht wurden und die entsprechende nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Fondsnamen verwenden.
Scope: Umbenennung von Fonds in vollem Gang
Durch die neue ESMA-Leitlinie hat sich die Zahl der Fonds mit ESG-Bezug im Namen verringert, heißt es in einer Studie der Ratingagentur Scope – allein vor Ablauf der letzten Frist am 21.5.2025 seit Oktober 2024 um sieben Prozent.
Zum einen haben die strengere Regulatorik durch SFDR Stufe 2 und die ESMA-Leitlinie zu Fondsnamen dazu geführt, dass Asset Manager vorsichtiger mit ihren Nachhaltigkeitsangaben geworden sind. Zum anderen waren die Märkte in den vergangenen Jahren nicht besonders lukrativ für ESG-Investoren: Höhere Leitzinsen brachten Gegenwind, da ESG-Investments oft mit einer längeren Investitionsdauer einhergehen.
Außerdem führten laut Scope politische Entwicklungen und Marktveränderungen zu mehr Skepsis gegenüber Nachhaltigkeit und damit teils zu einer Distanzierung von ESG-Investitionen. "Mit strengeren regulatorischen Vorgaben – wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die seit 2024 gilt – steigen auch die Compliance-Aufgaben der Vermögensverwalter erheblich, was zu einem Verzicht auf weitergehende ESG-Integration führen dürfte", heißt es in der Studie.
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