Mieterhöhungen landen besonders häufig vor Gericht
Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes haben Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2024 deutlich zugenommen: Gegenüber 2023 stieg die Zahl der Prozesse um rund 7,8 Prozent – 197.092 Fälle landeten vor deutschen Amts- und Landgerichten.
2024 | 2023 | |
Wohnraummietsachen, insgesamt | 197.092 | 182.826 |
Amtsgericht | 190.309 | 176.066 |
Landgericht / Berufungsinstanz | 6.783 | 6.760 |
Eine Differenzierung nach Streitgegenständen macht die Bundesbehörde nicht. Hier liefert die Prozessstatistik 2025 auf Basis der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen Überblick.
Mietvertrag bis Betriebskosten: Streitgründe
Laut Mieterbund waren im vergangenen Jahr Vertragsverletzungen (Anteil von 28,4 Prozent) immer noch der häufigste Grund für mietrechtliche Streitigkeiten, allerding ist die Zahl gegenüber 2024 (30,4 Prozent) leicht rückläufig. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis – von Fragen der Tierhaltung, über Wohnungsmängel und Mietminderungen bis zur Mietpreisbremse.
Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern über Mietererhöhungen belegen den zweiten Platz im 2025er-Ranking mit 21,8 Prozent: Sie sind im Vergleich zum Vorjahr (17,4 Prozent) deutlich gestiegen. Das verdeutlicht dem Verband zufolge den Druck auf den Mietwohnungsmarkt. "Bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet", sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Betriebskosten waren demnach 2025 der dritthäufigste Prozessgegenstand (16,4 Prozent); 2024 lag der Anteil bei 15,6 Prozent.
Ranking der Streitfälle 2025:
- Vertragsverletzungen: 28,4 Prozent
- Mieterhöhung: 21,8 Prozent
- Betriebskosten: 16,4 Prozent
- Mietkaution: 15,7 Prozent
- Eigenbedarf: 6,8 Prozent
- Fristlose Kündigung: 4,9 Prozent
- Ordentliche Kündigung: 1,3 Prozent
- Modernisierung: 0,4 Prozent
- Schönheitsreparaturen: 0,2 Prozent
- Keine Zuordnung / Sonstiges: 4,1 Prozent
Mehr Prozesse wegen Kündigung aus Eigenbedarf
Prozesse zu Eigenbedarfskündigungen hatten im Jahr 2025 einen Anteil von 6,8 Prozent an der Gesamtzahl der Mietrechtsprozesse und waren damit Streitgegenstand Nummer fünf – das ist ein Anstieg innerhalb eines Jahres um rund 2,1 Prozent.
Eine aktuelle Abfrage bei den DMB-Mietervereinen ergab, dass die Nachfrage nach Beratungen wegen Eigenbedarfskündigungen in den vergangenen Jahren um 30 bis 50 Prozent gestiegen ist. Zirka bei der Hälfte der Kündigungen lag demnach der Verdacht vor, dass der Eigenbedarf vorgeschoben war.
Weber-Moritz fordert Konkretisierungen: Kündigungen durch Vermieter sollten nur dann erlaubt sein, wenn diese oder ihre engsten Familienangehörigen (ersten Grades) die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen möchten. Zudem soll die Beweislast umgekehrt werden, sodass der Vermieter plausibel darlegen muss, warum der Eigenbedarf nachträglich entfallen ist.
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