Mietenpolitik am Limit?

Berliner SPD will Gewinne von Vermietern deckeln


Berliner SPD will Gewinne von Vermietern deckeln

Berlin ist mit einem Mietendeckel schon einmal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Jetzt ruft die SPD-Fraktion nach einem neuen: der soll auch die Gewinne von Vermietern begrenzen. Das und andere Regulierungspläne in der Hauptstadt.

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus will Vermieter an die Kandare nehmen und den Wohnungsmarkt stärker regulieren als bisher.

Die Kaltmieten sollen ab einem Stichtag eingefroren und Erhöhungen nur auf Basis der Inflationsrate zugelassen werden. Gelten soll die Regelung für preislich bisher nicht gebundene Wohnungen – nicht für kommunale Gesellschaften, Genossenschaften und Kleinvermieter mit bis zu zwei Wohnungen. Auch Neubauten sollen ausgenommen werden.

In einem Beschluss der SPD-Abgeordneten ist auch eine Begrenzung von Gewinnausschüttungen bei Wohnungsunternehmen etwa an Aktionäre vorgesehen, und es soll eine Pflicht für Vermieter geben, Überschüsse in Instandhaltung, Reparatur und Sanierung des Bestands oder in den Neubau von Wohnungen zu investieren.

Mieten- und Gewinndeckelgesetz auf Basis von Artikel 15 GG

Als Grundlage für Mieten- und Gewinndeckel will die SPD ein Gesetz erarbeiten, dass die Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) regelt. In dem Artikel heißt es:

"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."

In dem Beschluss wird betont, dass es der SPD-Fraktion nicht um Enteignung geht. Man wolle "den Wohnungsmarkt wieder sozial machen, durch eine Ordnung, die dauerhaft leistbare Mieten sichert, Spekulation begrenzt und Investitionen in Bestand, Klimaschutz und Neubau garantiert".

Vermieter sollen für verlorene Einnahmen durch die Deckelung der Mieten nach dem Willen der SPD finanziell entschädigt werden. Die Fraktion plant dazu einen "Vergesellschaftungsabschlag". Dessen Höhe ist offen, 100 Prozent der Einnahmeverluste dürfte er aber nicht abdecken. SPD-Haushaltspolitiker kalkulieren mit jährlichen Kosten für das Land von rund 300 Millionen Euro.

Weitere geplante Restriktionen für Vermieter im Überblick

Die SPD-Fraktion setzt einen anderen Akzent als der Volksentscheid, bei dem 2021 eine Mehrheit für eine Enteignung großer Wohnungskonzerne gegen Entschädigung votierte. Die Linke, die im Wahlkampf für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20.9.2026 sehr stark auf das Thema Mieten setzt, fordert die Umsetzung des Volksentscheids.

Veräußerungsverbot und Vorkaufsrecht

In dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion könnten aber noch weitere Restriktionen für Vermieter kommen: So wird etwa ein Veräußerungsverbot für Wohnimmobilien geprüft. Ausnahmen müssten sich Eigentümer genehmigen lassen. Auch ein Vorkaufsrecht für den Staat und ein Preislimit auf Basis des alten Kaufpreises plus Inflationsausgleich ist denkbar – dazu haben die Sozialdemokraten ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Belegungsquoten für Vermieter

Geprüft werden laut SPD auch Maßnahmen wie ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen, Staffel- und Indexmieten sowie eine Entfristung befristeter Mietverträge. Geplant ist auch eine Ergänzung in einem neuen Wohnraumsicherungsgesetz, das der Senat demnächst an das Abgeordnetenhaus weiterleiten will: Vermieter nicht preisgebundener Wohnungen sollen verpflichtet werden, bei Neuvermietungen 30 Prozent der Wohnungen mit einem gedeckelten Mietpreis an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vergeben.

Digitales Wohnungs- und Mietenregister

Gesetzlich festgelegt werden soll außerdem der Aufbau eines digitalen Wohnungs- und Mietenregisters für die ganze Stadt. Vermieter sollen verpflichtet werden, dort alle relevanten Daten zu hinterlegen wie Baujahr, Wohnfläche, Miethöhe, Modernisierungs- und Möblierungszuschläge oder Laufzeit. Ziel sei es, die Rechtmäßigkeit von Mieten, aber zum Beispiel auch eine Zweckentfremdung von Wohnungen besser kontrollieren zu können.

Die bereits vom Senat geschaffene Mietpreisprüfstelle soll nach dem Willen der SPD dazu ausgebaut werden.

Bußgeldbescheid über 50.000 Euro wegen überhöhter Miete

Eine Prüfstelle gegen überhöhte Mieten gibt es in Berlin seit März 2025. Im Oktober 2025 wurde das erste Bußgeld fällig: Eine Vermieterin in Friedrichshain-Kreuzberg muss insgesamt knapp 50.000 Euro zahlen.

Für die 38-Quadratmeter-Wohnung lag die Miete rund 190 Prozent über dem laut Mietspiegel ortsüblichen Niveau. Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz liegt bereits ab einer Überschreitung von mehr als 20 Prozent ein unangemessen hohes Entgelt vor, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn der Vermieter ein geringes Angebot vergleichbarer Wohnungen ausnutzt und vorsätzlich oder leichtfertig handelt.

Die Mietpreisprüfstelle ist bei der "Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts" (SiWo) angesiedelt. Mieter können sich dort beraten lassen, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhält oder gegebenenfalls ein Fall von überhöhter Miete oder Mietwucher vorliegt. Im ersten halben Jahr wurden in mehr als 93 Prozent der geprüften Fälle eine überhöhte Miete festgestellt.

Klagen wegen nicht gebauter Sozialwohnungen

Wie rbb24 aus Senatskreisen erfuhr, hatte Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) am 30.1.2025 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen einen früheren und den aktuellen Eigentümer eingereicht, nachdem in Berlin-Moabit 215 vereinbarte Sozialwohnungen nicht gebaut wurden.

Der neue Eigentümer, die QH Development 2 GmbH & Co. KG, erklärte laut rbb24-Bericht im September 2024, man habe sich nicht an den Vertrag mit dem Land Berlin gebunden gesehen. Im Jahr 2021 sei das Eigentum an dem Grundstück entgegen den vertraglichen Vereinbarungen ohne Zustimmung und Kenntnis des Landes Berlin übertragen worden, hieß es aus der Senatsverwaltung.

Die Behörde sei erst im Juni 2024 durch öffentliche Äußerungen einer Initiative darauf aufmerksam geworden. Der Senat will erreichen, dass der Eigentümer verurteilt wird, "die 215 Sozialwohnungen nach Maßgabe der Wohnungsbauförderungsbestimmungen von 2015 zu vermieten", so rbb24.

Berliner "Alternativen" nach dem kassierten Mietendeckel

Seitdem das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel im April 2021 kassiert hatte, sucht Berlin nach Ersatzlösungen. Am 27.5.2021 verständigte sich der damalige Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen darauf, dass die Mieten der rund 340.000 kommunalen Wohnungen ab 2022 für die kommenden drei Jahre nur noch um maximal ein Prozent erhöht und im laufenden Jahr eingefroren werden sollen.

Bei Neuvermietungen war geplant, zehn Prozent unter der im Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben, hieß es aus Koalitionskreisen – soweit die Vormiete nicht unterschritten werde. Die Mieten kommunaler Wohnungen, die im Zuge des nicht mehr gültigen Mietendeckels gesenkt wurden, sollen nur zwei bis drei Prozent pro Jahr ab 2022 steigen, so lange, bis die ortsübliche Vergleichsmiete wieder erreicht ist.

Giffey, damals noch Regierende Bürgermeisterin, sorgte im Mai 2022 für einen neuen Aufreger mit der Idee einer ans Einkommen gekoppelten Mietobergrenze, die sich letztlich nicht durchgesetzt hat.

Die Berliner Linksfraktion kam im September 2025 mit der Idee um die Ecke, größere private Vermieter sollten gesetzlich gezwungen werden, mehr Sozialwohnungen anzubieten. Ein im Abgeordnetenhaus vorgestellter Gesetzentwurf sah dazu feste Quoten bei der Wiedervermietung vor. Um Daten zu Wohnungsbeständen und der Vermietungspraxis zu erheben, schwebt es den Linken vor, Vermieter mit 50 oder mehr Wohnungen zu bestimmten Auskünften bei Androhung von Bußgeldern zu verpflichten.


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