Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 2.3 Rückwirkende Kostenerstattung

Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer bei Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen davon ausgegangen waren, bei den Fenstern handle es sich um Sondereigentum, sodass die Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung der Fenster von den Wohnungseigentümern auf eigene Kosten übernommen wurden, haben diese keinerlei Ersatzansprüche gegen die Gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 3.1 Fenster

Insbesondere in den Fällen, in denen den Wohnungseigentümern durch Vereinbarung, also insbesondere der Gemeinschaftsordnung, die Pflicht zu Erhaltung der Fenster im Bereich ihrer Sondereigentumseinheit auf ihre Kosten auferlegt ist, können einzelne Maßnahmen, auch wenn sie im Rahmen der Erhaltung durchgeführt werden, bauliche Veränderungen darstellen, die der Gestattungsbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 3.3 Fenstergitter

Nach alter Rechtslage stellte das Montieren von Fenstergittern insbesondere zur Einbruchssicherung der Erdgeschosseinheiten eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar. Selbst bei einer generellen Einbruchsgefahr bestand kein Anspruch auf Zustimmung zur Montage von Fenstergittern.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 verleiht die Bestimmung des § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 2.1 Grundsätze

Da Fenster zwingendes Gemeinschaftseigentum darstellen, sind die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen als Kosten des Gemeinschaftseigentums von sämtlichen Wohnungseigentümern nach dem für Erhaltungsmaßnahmen geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu tragen. Sind die Fenster in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet, ist eine derartige Eigentumszuordnung, wie bereits erw...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 3 Bauliche Veränderung

Als äußeres gestaltendes Element der Wohnungseigentumsanlage sind Fenster ein häufiges Streitthema in den Eigentümergemeinschaften. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Gestaltung der Fenster an sich, sondern insbesondere auch in Beziehung auf Fensterverkleidungen wie Jalousien, Fenstergitter oder Fliegengitter. Grundsätzlich bedarf jede bauliche Veränderung des Gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 3.2 Jalousien

Zunächst einmal stehen Außenjalousien einer Wohnungseigentumsanlage im gemeinschaftlichen Eigentum, da sie die äußere Gestaltung der Wohnanlage betreffen.[1] Gleiches gilt für die Jalousienkästen und für offenliegende Führungsschienen[2] und auch die Zugvorrichtungen und Gurte im Innenbereich.[3] Die Anbringung oder Beseitigung von Außenjalousien eines Wohnhauses stellt einen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 2.2 Nichtige Altbeschlüsse

Nicht selten wurden in Eigentümergemeinschaften in der Vergangenheit Beschlüsse gefasst, nach denen die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Außenfenster denjenigen Wohnungseigentümern auferlegt wurden, in deren Sondereigentumsbereich sich die Fenster befinden. Als Dauerregelung waren derartige Beschlüsse nichtig. Die WEG-Reform aus dem Jahr 2007 hatte insoweit e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 1 Eigentumszuordnung

Bereits seit Langem anerkannt und absolut herrschende Meinung ist, dass Fensterscheiben sowie Außenverkleidungen zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind. Gleiches gilt für die Rahmen der Fenster.[1] Des Weiteren stehen auch die Fensterscharniere zwingend im Gemeinschaftseigentum. Bei doppelverglasten Fenstern in einheitlichem Rahmen gehört auch die Verglasung zum...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altbeschluss: Eintragung bi... / 5 Schritt 5: Entscheidung der Wohnungseigentümer

Haben die Wohnungseigentümer die notwendigen Informationen dann erhalten, haben sie durch Beschluss verbindlich für die Verwaltungen zu bestimmen, ob die Verwaltung die Altbeschlüsse auf dem Weg des § 7 Abs. 2 WEG zu einer Eintragung bringen soll, der Beschluss in Wegfall geraten oder auf gesetzlicher Grundlage nachbeschlossen werden soll. Praxis-Beispiel Fallbeispiele Eine Gemei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altbeschluss: Eintragung bi... / 4 Schritt 4: Information der Wohnungseigentümer

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, und der Prüfung, ob sie wirksam sind, könnte eine Verwaltung eigenständig und ohne Befassung der Wohnungseigentümer nach § 7 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgehen. Hinweis Eintragung von Beschlüssen Nach § 7 Abs. 2 WEG bedarf es zur Eintragung eines Beschlusses i. S. d. des § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG nicht der Bewilligungen der Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altbeschluss: Eintragung bi... / 3 Schritt 3: Überprüfung auf Mängel

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, sind diese auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Dabei sind formale und materielle Beschlussmängel vorstellbar. Besondere Probleme bereiten hier Öffnungsklauseln, die nicht eindeutig regeln, welches Quorum erreicht werden muss und ferner nicht bestimmen, was gilt, wenn das Quorum verpasst ist. Außerdem kann ein Beschluss u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altbeschluss: Eintragung bi... / 2 Schritt 2: Bestimmung der Beschlüsse, die auf der Öffnungsklausel beruhen

Enthält eine Gemeinschaftsordnung Öffnungsklauseln, sind in einem zweiten Schritt die Beschlüsse, die auf einer solchen Öffnungsklausel beruhen und vor dem 1.12.2020 gefasst worden sind ("Altbeschlüsse"), von den Verwaltungen aus der Masse aller von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüsse zu bestimmen. Mit diesem Ziel ist die Beschluss-Sammlung, aber auch die Sammlung sä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altbeschluss: Eintragung bi... / 1 Schritt 1: Klärung, ob es eine Öffnungsklausel gibt

Die Verwaltungen müssen für die grundsätzlich anzustrebende Verdinglichung zunächst klären, ob es in der von ihnen verwalteten Wohnungseigentumsanlage eine Gemeinschaftsordnung gibt (so wird es fast immer sein) und ob diese eine oder mehrere Öffnungsklauseln enthält (das kann, muss aber nicht so sein). Hinweis Öffnungsklauseln Die Wohnungseigentümer haben eine Kompetenz, einen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.5 § 2a Abs. 5AO

Rz. 30 Gem. § 2a Abs. 5 Nr. 1 AO gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679, dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen entsprechend für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen [1] beziehen. Zur Letztkonkretisieru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt nur, wenn mehrere Personen Feststellungsbeteiligte und daher die Inhaltsadressaten sind. Voraussetzung ist, dass die Personenvereinigung tatsächlich besteht. Wird das Bestehen nur angenommen, stellt sich aber später heraus, dass sie nicht besteht, ist eine Bekanntgabe nach § 183 AO nicht zulässig, sondern unwirksam. Gleiches gilt, wenn zu Unrecht an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 3.2 Beweislast für Steuerpflicht

Zu Streitfällen führt oft die Abgrenzung zwischen Erst-/Haupt- und Zweitwohnung. In diesem Fall trägt die Gemeinde die Beweislast dafür, dass es sich um eine Zweitwohnung handelt. In erster Linie wird die Abgrenzung nach dem Melderecht vorgenommen. Zweitwohnung ist damit jede Wohnung, die nicht als Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne angemeldet ist. Die Beweislast dagegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.4 Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung

Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf "eine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums …, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen ... und, soweit solche bestehen, den gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüssen entsprechen" – kurz auf ordnungsmäßige Verwaltung. Diesen Anspruch kann er ger...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.3 Anfechtung negativer Beschlüsse

Ein negativer Beschluss liegt dann vor, wenn ein Antrag eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung nicht die zur Annahme erforderliche Mehrheit gefunden hat. In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH[1] klargestellt, dass der formal einwandfrei zustande gekommenen Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer Beschlussqualität zukommt. Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 1 Grundsätze

Grundsätzlich soll jeder vor Gericht Rechtsschutz erhalten, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Liegt hingegen ein solches Rechtsschutzbedürfnis nicht vor, darf ein Gericht nicht in Anspruch genommen werden. Letztlich soll nur derjenige einen Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung haben, der mit dem von ihm angestrengten Gerichtsverfahren ein rechtsschutzwürdig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsschutzbedürfnis ist immer dann gegeben, wenn ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran hat, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen. Das Rechtsschutzbedürfnis oder Rechtsschutzinteresse ist notwendige Voraussetzung einer jeden Klage. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Weder das WEG noch die ZPO enthalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.8 Mehrhausanlage

Häufig enthalten Gemeinschaftsordnungen von Mehrhausanlagen eine Bestimmung, wonach das Stimmrecht nur denjenigen Wohnungseigentümern zusteht, deren Haus von einem Eigentümerbeschluss betroffen wird. Besteht eine derartige Regelung, so hat auch nur der Wohnungseigentümer ein Rechtsschutzbedürfnis zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung, der stimmberech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 3.2 Beseitigung nichtiger Beschlüsse durch Zweitbeschluss

Haben die Wohnungseigentümer ursprünglich bestandskräftige gesetzes- oder vereinbarungsändernde Beschlüsse gefasst, so hat das Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit eines vereinbarungsändernden Erstbeschlusses hinter dem Interesse an der Feststellung der Gültigkeit eines Zweitbeschlusses zurückzutreten, wenn damit die Rückkehr zur Teilungserklärung bzw. Gemeinschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.6 Gerichtliche Bestellung eines Verwalters

Bekanntermaßen kann die Bestellung des Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG nicht ausgeschlossen werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers entspricht somit stets die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch einen Verwalter ordnungsmäßiger Verwaltung. Sollte also auch nur ein Wohnungseigentümer die Bestellung eines Verwalters wünschen oder für erforderlich halten, so ist ein so...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.1 Eigentümerwechsel

Mit Veräußerung eines Wohnungseigentums kann das Rechtsschutzinteresse an der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss entfallen, wenn die Ungültigkeit des Beschlusses für den Kläger keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und der Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung kein Interesse hat.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsschutzbedürfnis / 2.7 Hausgeldklage

Das Rechtsschutzbedürfnis einer Hausgeldklage wird in aller Regel gegeben sein. Die Tatsache, dass lediglich ein Wohnungseigentümer allein auf Zahlung rückständiger Hausgelder in Anspruch genommen wird und nicht auch andere Hausgeldschuldner, könnte zwar als treuwidrig angesehen werden. Dies ist allerdings keine Frage des Rechtsschutzbedürfnisses, sondern würde im Falle der ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 5.2 Wohnungseigentum

Möchte ein Wohnungseigentümer Umbaumaßnahmen und Einbauten für eine altersgerechte Ausstattung vornehmen lassen, ist aus rechtlicher Sicht zunächst zu unterscheiden, ob davon nur das Sondereigentum oder auch das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Im Bereich des Sondereigentums können in der Regel solche Arbeiten ohne Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung durchgeführt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.5 Welchen Umfang hat die Erteilung einer Vollmacht?

Bezüglich des Umfangs einer erteilten Vollmacht kommt es grundsätzlich darauf an, was der Vollmachtgeber festgelegt hat. Ausnahmen bestehen aber bei Vollmachten des Handelsrechts, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist: Prokura (§§ 49 ff. HGB) Sie umfasst alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; aber nicht: Veräußer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 4 Vollmachten im Bereich der WEG-Verwaltung (Stimmrechtsvollmacht in der Wohnungseigentümerversammlung)

Auch im Bereich der WEG-Verwaltung können Wohnungseigentümer ein Interesse daran haben, Vollmachten zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu erteilen. Besondere Bedeutung hat hier die Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fehlt zwar eine ausdrückliche Regelung zur Erteilung von Vollmachten für die Wohnungseigentümerversammlung. Nach herr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 3.1 Altersgerechtes Wohnen in der vorhandenen Wohnung

Wenn einzelne Mieter selbst Maßnahmen ergreifen wollen, um ein altersgerechtes Wohnen in ihrem vertrauten Umfeld zu ermöglichen, finden hinsichtlich der Wohnraumüberlassung insbesondere die mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Sofern darüber hinaus von Dritten Leistungen in Anspruch genommen werden sollen (z.B. "Essen auf Räde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken diene...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / Zusammenfassung

Überblick Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, d. h. sowohl Genossenschaften als auch Gesellschaften (GmbH und AG), sind in der täglichen Praxis in vielfältiger Form mit Vollmachten konfrontiert. Dies betrifft z. B. die Fälle, in denen Mieter und Wohnungsnutzer im Rahmen des Miet- bzw. Nutzungsverhältnisses Dritten (z. B. ihren Kindern) Vollmachten erteilt haben, um ihre l...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 1 Altersgerechte Wohnformen – Eine Herausforderung und Chance für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Neben den bereits vorhanden Möglichkeiten, einen Verbleib in der eigenen Wohnung mit in der Regel "niedrigschwelligen Leistungen" zu verwirklichen ("Betreutes Wohnen zu Hause"), ist vor allem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bereits jetzt gefordert, umfangreichere und miteinander enger verbundene Wohn- und Dienstleistungsangebote für ein altersgerechtes Wohnen zu schaf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasser/Überschwemmung i... / 4 Welche Sachen sind "als Gebäude" über die Gebäudeversicherung versichert?

In der Gebäudeversicherung ist – natürlich – das Gebäude selbst versichert. Auf die Einordnung in Gemeinschafts- oder Sondereigentum kommt es dabei zunächst nicht an (zu Besonderheiten siehe gleich). Nicht in der Gebäudeversicherung enthalten sind sämtliche Einrichtungs- und Hausratgegenstände, diese sind stattdessen über die Hausratversicherung des einzelnen Wohnungseigentü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Eigentumswohnung

Literatur: Horlemann, DStZ 1990, 112; Stobbe, DStZ 1990, 29 Bei Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen ist für die jeweilige Eigentumswohnung bzw. sonstige im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu entscheiden, ob es sich um Herstellungskosten oder Werbungskosten handelt; die Entscheidung kann für das einzelne Sondereigentum anders ausfallen als für andere im Sondereige...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 5.1.2 Barrierefreiheit (§ 554a BGB)

Ein Mieter kann aber u.U. einen Anspruch gegenüber dem Vermieter haben, dass dieser seine Zustimmung zur Vornahme von altersgerechten Umbaumaßnahmen und Einbauten durch den Mieter erteilt (sog. Barrierefreiheit gem. § 554a BGB). Zur Feststellung, ob ein solcher Anspruch besteht, ist eine Abwägung der Interessen des Mieters (behindertengerechte Nutzung der Wohnung) und des Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasser/Überschwemmung i... / 9 Wie erfolgt die Zahlung durch die Versicherung?

Die Zahlung der Versicherung erfolgt nach Prüfung und Feststellung des Schadens. In größeren Schadensfällen ist es üblich, Abschlagszahlungen zu leisten und erst am Ende eine genauere Abrechnung vorzunehmen, wenn feststeht, wie viel die Reparatur oder die Wiederherstellung tatsächlich gekostet hat. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht / 1 Was ist ein Vorkaufsrecht?

Derjenige, der etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung zum Vorkauf berechtigt ist, kann dieses Vorkaufsrecht ausüben, sobald der veräußerende Wohnungseigentümer einen Kaufvertrag über die Eigentumswohnung mit einem Dritten geschlossen hat. Das Vorkaufsrecht wird dabei weder durch die Aufteilung in Miteigentumsanteile noch durch die Umwandlung der Miteigentumsanteile in Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Revision / 3 Nichtzulassungsbeschwerde

Soweit das Berufungsgericht die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung nicht zugelassen hat, ist nach § 543 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 544 ZPO die Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Über diese kann jedoch nicht das Berufungsgericht entscheiden, sondern nur der Bundesgerichtshof (BGH). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nach § 544 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Revision / Zusammenfassung

Begriff Die Revision findet in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gegen die in der Berufungsinstanz vor den Landgerichten erlassenen Endurteile dann statt, wenn das Berufungsgericht sie in seinem Urteil oder der BGH als Revisionsgericht sie auf Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung durch das Berufungsgericht zugelassen hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht / 4 Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters

Der Mieter ist gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt, wenn an ihn vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft werden. Lediglich dann, wenn der Vermieter die Wohnräume an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft, besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hobbyraum (WEG) / 2 Nutzung

Auch wenn der Hobbyraum im Sondereigentum steht, stört seine dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken auch bei generalisierender Betrachtungsweise mehr als eine zweckbestimmungsmäßige Nutzung.[1] Zulässig kann es hingegen sein, in einem Hobbyraum ein Büro oder auch eine Betreuungsstelle für maximal 3 Kinder zu unterhalten, wenn hierdurch die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr ges...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hobbyraum (WEG) / Zusammenfassung

So offensichtlich der Hobbyraum nicht zu Wohnzwecken dient, so häufig kommt es auch zu Streitigkeiten darüber, welche Nutzungen möglich und auch Einbauten in einem Hobbyraum notwendig oder noch zulässig sind. Insbesondere aber die in der Regel zweckbestimmungswidrige Nutzung des zusätzlichen Raums als Wohnraum führt zwischen den Wohnungseigentümern häufig zu Streit.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht / 2 Ausübung des Vorkaufsrechts

Sobald also nun der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht ausüben möchte, hat er eine entsprechende Erklärung an den Vorkaufsverpflichteten, also an den Verkäufer, zu richten, sodass der Kauf zu den Bedingungen des Drittkaufs zustande kommt. Diese Vorkaufserklärung ist stets formfrei möglich aber bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Achtung Voraussetzung ist Kaufvertrag Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum

Begriff Der Begriff Wohnungseigentum ist in § 1 Abs. 2 WEG definiert. Danach handelt es sich um das "Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört". Das Sondereigentum an der Wohnung kann sich auch auf Nebenräume, wie z. B. Keller- oder Speicherräume erstrecken. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergleich im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Der Vergleich hat in der Rechts- und Gerichtspraxis eine überragende Bedeutung: Etwa die Hälfte aller Zivilprozesse werden durch Vergleich erledigt. 1 Vergleichsvertrag Nach der gesetzlichen Definition des § 779 BGB ist der Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergleich im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Der Vergleich hat in der Rechts- und Gerichtspraxis eine überragende Bedeutung: Etwa die Hälfte aller Zivilprozesse werden durch Vergleich erledigt.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergleich im Wohnungseigentum / 1 Vergleichsvertrag

Nach der gesetzlichen Definition des § 779 BGB ist der Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Der Vergleich ist also ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem die Meinungsverschiedenheiten der Parteien durch gegenseitiges Nachgeben beendet werden. Voraussetzung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergleich im Wohnungseigentum / 2 Prozessvergleich

Die Parteien schließen einen gerichtlichen Vergleich, um den Rechtsstreit zu erledigen. Auch der Prozessvergleich ist ein schuldrechtlicher Vertrag und nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, sogar ein Vollstreckungstitel, soweit er vor einem deutschen Gericht abgeschlossen wird. Ein Prozessvergleich ist allerdings nur wirksam, wenn sowohl die materiell-rechtlichen Voraussetzungen als a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mitbenutzungsrecht

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe von § 14 WEG berechtigt. Der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums vollzieht sich durch Mitbesitz und Mitbenutzung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 14 WEG und 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Jeder Wohnung...mehr