Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einberufung der Versammlung... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Antrag sei zulässig. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei prozessfähig. Sie werde durch die anderen Wohnungseigentümer vertreten. Ein Prozesspfleger müsse also nicht bestellt werden. Der Antrag sei auch begründet. Wohnungseigentümer K habe gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch, dass ein "tauglicher" Verwalter bestellt werde und die anstehenden Verwa...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Die sachliche Zuständigkeit für die WEG-Streitigkeiten i. S. v. § 43 Abs. 2 WEG bestimme § 23 Nr. 2 Buchstabe c) GVG. Danach umfasse die Zuständigkeit der Amtsgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 WEG. Diese Zuständigkeit sei ausschließlich. Die ...mehr

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Verwalter: Abberufung aus w... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer berufen am 10.9.2020 den Eigentümer-Verwalter aus einem von ihnen angenommenen wichtigen Grund ab. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümerin K – die Verwalterin – vor. Sie sei ihren Verwalterpflichten pflichtgemäß nachgekommen. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und den anderen Wohnungseigentümern sei nicht zerrüttet. Den Wohnungseigentümern ...mehr

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Beseitigungsansprüche: Proz... / 1 Leitsatz

Der Verwalter hat eine Vertretungsmacht, bei Altverfahren ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu entscheiden, ob ein Altkläger weiterhin prozessführungsbefugt ist.mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 1 Leitsatz

Für die bereits vor dem 1.12.2020 (WEG-Reform) bei Gericht anhängigen WEG- Streitigkeiten besteht die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, zunächst fort. Sie endet erst, wenn dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG vertretungsberechtigten Organs über einen entgegensteh...mehr

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Verwalter: Abberufung aus w... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Problematik, die sich im aktuellen Recht meines Erachtens nicht mehr stellen kann. Denn die Wohnungseigentümer sind seit dem 1.12.2020 (WEG-Reform) befugt, einen Verwalter aus jedem beliebigen Grund abzuberufen. Man kann aber über den Verwaltervertrag nachdenken. Verwaltervertrag Für die Kündigung des Verwaltervertrags bedarf es regelmäß...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 1 Leitsatz

Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird (hier: Regressprozess des Hausratversicherers). Der verschuldensunabhängige, nachbarrechtliche Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog kommt auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Be...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich im Wege eines Normenkontrollantrags gegen § 27 einer Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung (ESA). Danach haftet für die Abwasserbeseitigung jeder Miteigentümer des Grundstücks als Gesamtschuldner. K meint, die Wohnungseigentümer seien keine normalen Miteigentümer und wendet sich daher gegen die Anordn...mehr

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Verwalter: Abberufung aus w... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Nach Ansicht des AG lag kein wichtiger Grund vor, K als Verwalterin abzuberufen. Das Verhalten der K im Zusammenhang mit der möglichen Reparatur des Heizöltanks zeige nicht, dass das Vertrauensverhältnis zwischen K und den Wohnungseigentümern nachhaltig gestört sei. Denn K habe richtig gehandelt, nachdem sie nach der Benachrichtigung eines Ei...mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage – im Grundsatz. Wenn die Prozessführungsbefugnis des K durch § 9a Abs. 2 WEG entfallen wäre, hätte dies zur Folge, dass sein Verfahren nutzlos wäre. Gegen die Annahme, dass diese Folge gewollt sei, spreche, dass die Gesetzesbegründung sich zum Problem von "Altverfahren" nicht äußere. Die so benannte Regelungslücke hätte der Gesetzgeber, hätte er si...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / b) Rechtsprechung

Bundesgerichtshof Bereits 1989 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ausgleichspflichtige ehebezogene Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn der Zuwendende nicht nur den Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten, sondern auch und die spätere Wertsteigerung des Objektes (z.B. wie hier durch Bebauung des erworbenen Grundstücks) finanziert hat.[39] Diese...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 3 Das Problem

Im Jahr 2017 tritt aus der Wohnung des B Wasser aus (ggf. aus einer Geschirrspülmaschine) und es kommt – das ist noch unklar – durch das Wasser wohl zu Schäden in der Wohnung von Wohnungseigentümer V, der beim Hausratsversicherer K versichert ist. K zahlt an V für Schäden 6.500 EUR. Diese Summe verlangt K kraft gesetzlicher Übertragung der Forderung nach § 86 VVG von B erset...mehr

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Normenkontrollantrag: Gesam... / 1 Leitsatz

Sieht die Gebührensatzung einer Gemeinde für Gebührenschulden eine gesamtschuldnerische Haftung von Miteigentümern vor, besteht keine Verpflichtung des Satzungsgebers, Wohnungseigentümer von dieser Regelung auszunehmen und für sie eine lediglich persönliche Haftung zu begründen.mehr

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Benutzungsvereinbarung: Laden / 1 Leitsatz

Wird ein Raum in der Gemeinschaftsordnung und nicht lediglich im Aufteilungsplan als "Laden" bezeichnet, legt dies nahe, dass eine Zweckbestimmung im engeren Sinne angeordnet und nicht die nähere Lage von Räumlichkeiten beschrieben werden sollte. Die Zweckbestimmung als "Laden" steht einer Nutzung als "Kulturzentrum- und Begegnungsstätte" entgegen, wenn bei einer typisierend...mehr

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Benutzungsvereinbarung: Laden / 3 Das Problem

Teileigentümer B vermietet seine Räume an einen deutsch-kurdischen Kulturverein. Dieser Kulturverein nutzt die Räume als Gebetshaus und Begegnungsstätte für Mitglieder des islamischen Glaubens. Gegen diese Benutzung geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Verhältnis zu B vor. Sie verweist auf die Gemeinschaftsordnung. Dort heißt es für die Räume des B – die "Einheit ...mehr

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FoVo 12/2021, Gesamtgläubig... / II. Auskunfts- und Herausgabeansprüche

Das Vollstreckungsgericht unterscheidet zunächst nicht zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren und sodann nicht zwischen den Anspruchsinhabern.mehr

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Bauliche Veränderung: Anbri... / 1 Leitsatz

Wird das Sondereigentum durch eine unzulässige bauliche Veränderung beeinträchtigt, kann der Wohnungseigentümer als Sondereigentümer gegen die bauliche Veränderung vorgehen.mehr

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Einberufung der Versammlung... / 1 Leitsatz

Ohne Verwalter wird die ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG grundsätzlich vom Verwalter vertreten wird und bei Lagerbildung eine Gesamtvertretung erschwert ist.mehr

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Verwalter: Abberufung aus w... / 1 Leitsatz

Es stellt keinen wichtigen Grund dar, wenn der Verwalter eine Versammlung nicht unverzüglich auf entsprechende Bitte eines einzelnen Wohnungseigentümers einberuft.mehr

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Verwaltungsunterlagen: Klag... / 1 Leitsatz

Der Anspruch aus § 18 Abs. 4 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 3 Das Problem

K und K1 bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Grundstück grenzt in dem Bereich des Gartens unmittelbar an das Grundstück des B. Im Jahr 2011 pflanzt B auf seinem Grundstück entlang der Grenze 4 Zypressen mit einem Grenzabstand von unter 4 Metern. Wohnungseigentümer K verlangt von B, diese Zypressen zu beseitigen. Das AG gibt der Klage statt. Das LG weist die Beruf...mehr

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Benutzungsvereinbarung: Laden / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Gemeinschaftsordnung enthalte für die Einheit Nr. 49 eine Zweckbestimmung als "Laden". Denn die Bezeichnung als Laden finde sich in der Gemeinschaftsordnung selbst und nicht lediglich im Aufteilungsplan. Bereits dies lege es nahe, dass eine Zweckbestimmung im engeren Sinne geregelt werden und mit der Bezeichnung nicht die nähere Lage der Räumlichkeiten beschr...mehr

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Bauliche Veränderung: Anbri... / 4 Die Entscheidung

Die Klage auf Beseitigung hat Erfolg! Das Recht, von B Beseitigung zu verlangen, stehe K individuell zu. K berufe sich auf eine Beeinträchtigung seines Sondereigentums. B sei auch zur Beseitigung verpflichtet. Ein (förmlicher) Beschluss, der die in Rede stehende bauliche Veränderung legalisiert habe, bestehe nicht. Soweit B auf eine Zustimmungserklärung des K abhebe, habe K a...mehr

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Bauliche Veränderung: Anbri... / 3 Das Problem

Der Erdgeschosswohnung von Wohnungseigentümer B ist ein nicht von ihm errichteter Wintergarten vorgelagert. Diesen lässt B abreißen und durch einen neuen Wintergarten ersetzen. Ferner lässt B auf dem neu errichteten Wintergarten eine Markise nebst Markisenkasten mit einer Breite von 5,05 m und einer Tiefe (Ausfall) von 4,00 m anbringen, die bzw. der über die gesamte Breite d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten

Rn. 25 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für die Gruppe der "Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten sowie Wohnbauten" darf ebenfalls eine entsprechende bilanzielle Untergliederung freiwillig erfolgen. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Wohnbauten eine wesentliche Bedeutung haben. Geschäftsbauten (z. B. Verwaltungs-, Büro- und Wirtschaftsgebäude) und Fabrikbauten (z. B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rn. 19 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Grundstücke stellen neben den Bauten das Gegenstück zu beweglichen Sachen dar. Im bürgerlich-rechtlichen Sinn handelt es sich bei Grundstücken um begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile, die im Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt eingetragen sind. Die im BilR dominierende und durch das BilMoG gestärkte wirtschaftliche Betrachtungsw...mehr

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Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.1 Vereinbarung aller Wohnungseigentümer

Die Aufhebung der Gemeinschaft kann zunächst durch Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer auch nach deren Begründung jederzeit erfolgen. Soweit also alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft eine Aufhebung derselben begehren, ist der Schutzbereich des § 11 WEG nicht betroffen, da mit dieser Regelung lediglich verhindert werden soll, dass die Aufhebung der Gemeinschaft g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.3 Stecken gebliebener Bau

In der Praxis leider immer wieder zu verzeichnen sind Bauträgerinsolvenzen mit der Folge, dass die Wohnungseigentumsanlage nicht fertig gestellt werden kann. In einem derartigen Fall besteht nach herrschender Meinung ein Anspruch eines jeden Wohnungseigentümers, den Wiederaufbau als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung zu verlangen dann, wenn die Voraussetzungen des § 22 WEG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / 2.2 Zerstörung

Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 WEG aber für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört ist und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Die Wohnungseigentümer können also für diesen Fall vereinbaren, dass einzelne Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen können. Den Wiederaufbau regelt die Bestimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 11 Abs. 1 WEG). Dies gilt auch, wenn ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Gemeinschaft vorliegt. Selbstverständlich kann aber die Eigentümergemeinschaft eine Aufhebung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben vereinbaren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen zur U...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / 1 Grundsätze

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Aus diesem Grund regelt die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst, dass kein Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen kann. Der Grund ist plausibel: Das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer am Fortbestand der Gemeinschaft ist zu schützen. Diese Grundsätze gelten nach § 11...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unauflöslichkeit der Wohnun... / 3 Folgen der Aufhebung

Ist eine Aufhebung der Gemeinschaft nach § 11 WEG erfolgt, wandelt sich die Wohnungseigentümergemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft gemäß §§ 741 ff. BGB im Hinblick auf das Gesamtgrundstück. Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft kann nun Aufhebung dieser Gemeinschaft nach der Bestimmung des § 749 BGB verlangen. Wie der Wert nun etwa bei Veräußerung der gesamten Anlage unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesellschaftsrechtliche Abf... / b) Wertverzerrung durch nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Das vereinfachte Ertragswertverfahren sieht eine gesonderte Bewertung des "nicht betriebsnotwendigen Vermögens" (§ 200 Abs. 2 BewG) und der Beteiligungen an anderen Gesellschaften (§ 200 Abs. 3 BewG) vor. Nicht betriebsnotwendig sind nach der gesetzlichen Definition Wirtschaftsgüter und mit diesen Wirtschaftsgütern in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden, die aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / d) Sonder- und Mischformen

Rz. 8 Sonderformen der Aktiengesellschaft stellen die sog. Wohnungsaktiengesellschaft (asunto-osakeyhtiö) und die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft dar. Die Wohnungsaktiengesellschaft ähnelt einem Zusammenschluss der Wohnungseigentümer nach WEG. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Übertragung der Eigentumswohnung durch den Verkauf der Wohnungsaktien erfolgt. Bei der Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Eigentumswohnungen (§ 7 Abs 5a EStG Fall 2)

Rn. 474 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine ETW ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des 1. Teils des WEG begründet ist (§ 1 Abs 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 2 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum umfasst das Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5a EStG Fall 3)

Rn. 477 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 3 WEG). Das Teileigentum unterscheidet sich also nur durch die Art der Nutzung vom Wohnungseigentum und wird daher dem Wohnungseigentum gleichgeste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fertigstellung

Rn. 447 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein Gebäude war fertig gestellt, wenn die Bauarbeiten so weit abgeschlossen sind, dass das Gebäude seiner Zweckbestimmung entsprechend in Benutzung genommen werden kann (BFH BStBl II 1975, 412; 1975, 659; 1989, 906; H 7.4 EStH 2020 "Fertigstellung"). Dies war der Fall, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Besonderheiten bei ETW

Rn. 400 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Kein niedrigerer Grund- und Boden-Anteil: Bei ETW rechtfertigt die eingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Wohnungseigentümers betreffend des Grund- und Boden-Anteiles es nicht, den Grund- und Boden-Anteil niedriger anzusetzen (BFH BStBl II 1985, 252; H 7.3 EStH 2020 "Kaufpreisaufteilung"). Instandhaltungsrückstellung: Der im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Selbstständige unbewegliche WG, die Gebäudeteile sind

Rn. 471 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei ihnen handelt es sich um Einrichtungen, die einerseits so eng zum Gebäude gehören, dass sie als Bestandteile des Gebäudes gelten müssen, die aber andererseits besonderen Zwecken dienen und damit in einem von der sonstigen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (GrS BFH BStBl II 1974, 132; 1990, 430; 1999...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus" bebauten Grundstücks

Leitsatz Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum: Gewerbsmäßige Betreuung von Pflegebedürftigen

Leitsatz Wird eine Vielzahl von Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit dauerhaft zu erwartender wechselnder Belegung in einer Wohnung untergebracht, wird die Wohnung nicht zu Wohnzwecken genutzt. Normenkette § 12 WEG Das Problem Bei der Wohnungseigentumsanlage handelt es sich um ein Wohnhaus, in dem es nur Wohnungseigentum gibt. Die Wohnungen dürfen nur zu Wohnzwecken g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche: Durchsetzung durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Leitsätze Die Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum geltend zu machen, steht allein der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Auf eine nicht gesicherte Erschließung können sich die Wohnungseigentümer berufen, weil sie durch die Baugenehmigung zugunsten des Nachbarn in Art. 14 Abs. 1 GG verletzt werden. Denn zu ihren L...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Vergleich mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind befugt, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Forderung (hier: gegen Verwalter) teilweise zu verzichten. Normenkette § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten darüber, ob wegen Versäumnissen des Verwalters Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen säumige Hausgeldschuldner verjährt sind...mehr

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Benutzung von Räumen eines Teileigentümers: Typisierende Betrachtungsweise

Leitsatz Die Benutzung der Räume eines Teileigentümers zu Wohnzwecken ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Benutzung und deshalb zulässig, wenn es für die Räume an einer Zweckbestimmung im engeren Sinne fehlt, die Räume in einem separaten Gebäude liegen, das übrige Sondereigentum ausschließlich dem Wohnen dient und die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

Leitsatz Die Durchführung eines gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage: Anspruch auf Schlüssel für jede Haustür?

Leitsatz In Mehrhausanlagen hat nach einer (ggf. ergänzenden) Auslegung der Gemeinschaftsordnung bzw. aus dem Gemeinschaftsverhältnis mit seinen umfassenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten der jeweils "hausfremde" Wohnungseigentümer an manchen Bereichen nur ein eingeschränktes Mitgebrauchsrecht. Soweit ein Bedarf besteht, ist ihm zwar der Zugang zu den Gemeinschaftsflächen...mehr

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Verwalter: Unterlassungsansprüche

Leitsatz Einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwalter muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchsetzen. Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG Das Problem Verwalter B bringt im Januar 2021 in 2 Personenaufzügen Schilder an, die die Aufschrift "Bitte Maske tragen" und ein entsprechendes Symbol enthalten. Die Schilder befinden sich an der Eingangstür und in einem Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederschrift: Berichtigung

Leitsatz Der einzelne Wohnungseigentümer muss einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung (hier: Berichtigung einer Niederschrift) gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend machen. Normenkette §§ 18 Abs. 2, 24 Abs. 6 WEG Das Problem In der Niederschrift ist ausgeführt: "Einige Miteigentümer geben zu Protokoll, dass sie sich das querulatorische Verhalten der Mitei...mehr