Die Wohnungseigentümer berufen am 10.9.2020 den Eigentümer-Verwalter aus einem von ihnen angenommenen wichtigen Grund ab. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümerin K – die Verwalterin – vor. Sie sei ihren Verwalterpflichten pflichtgemäß nachgekommen. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und den anderen Wohnungseigentümern sei nicht zerrüttet. Den Wohnungseigentümern sei eine Zusammenarbeit mit ihr zumutbar.

Dies sehen die beklagten Wohnungseigentümer (es gilt noch altes Verfahrensrecht) anders. Insbesondere ein Versuch der K, im Jahr 2019 eine Erneuerung des Heizöltanks eilig durchzusetzen, stelle einen gravierenden Verstoß gegen die Pflichten zur ordnungsmäßigen Verwaltung dar. Ein wichtiger Grund, K abzuberufen und den Verwaltervertrag fristlos, hilfsweise fristgerecht zu kündigen, habe ferner darin bestanden, dass K immer wieder versucht habe, ihre Abberufung hinauszuzögern und deshalb auch die Versammlung sukzessive hinausgeschoben habe.

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