Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozessführungsbefugnis des... / Zusammenfassung

Begriff Die Prozessführungsbefugnis – auch als Klagebefugnis bezeichnet – ist das Recht einer Partei, im eigenen Namen ein Verfahren einzuleiten bzw. zu führen. Die Prozessführungsbefugnis ist unabdingbare Prozessvoraussetzung. Sie steht mit Ausnahme der Verfahrensstandschaft demjenigen zu, der Inhaber des Anspruchs ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Prozessfüh...mehr

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Prozessführungsbefugnis des... / 1 Grundsätze

Die Klagebefugnis bzw. Prozessführungsbefugnis ist Zulässigkeitsvoraussetzung insbesondere auch von wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren. Klagebefugt ist der Kläger dann, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Insoweit ist der einzelne Wohnungseigentümer stets klagebefugt im Rahmen der Anfechtung von Beschlüssen oder zur Geltendmachung von ...mehr

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Prozessführungsbefugnis des... / 3 Rechtsschutzbedürfnis

Voraussetzung für die Einleitung eines wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens aufgrund entsprechender Klage ist weiter das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses. Der Kläger muss also in seinen Rechten beeinträchtigt sein, um den Rechtsweg beschreiten zu können und dies entsprechend vortragen. Das Rechtsschutzbedürfnis eines Wohnungseigentümers an einer Anfechtungsklage i...mehr

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Hausverbot (WEG) / 2.3.2 Außenverhältnis

Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gilt neben der Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gemeinschaftsverhältnis bei Meinungsverschiedenheiten das Prinzip der Zumutbarkeit. Soweit es den Wohnungseigentümern also zumutbar ist, haben sie die Anwesenheit einer gemeinschaftsfremden Person zu dulden, der ein anderer Wohnungseigentümer dies gestatte...mehr

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Hausverbot (WEG) / 2.3.1 Innenverhältnis

Im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander kann ein Hausverbot nicht wirksam beschlossen werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einem anderen Wohnungseigentümer gegenüber ein Hausverbot auszusprechen. Kein Wohnungseigentümer kann von der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Wege des Hausverbots ausgeschlossen werden. Achtung K...mehr

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Hausverbot (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohnungseigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch u...mehr

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Hausverbot (WEG) / 4 Reichweite des Hausverbots

Wird das Hausverbot von einem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber einer gemeinschaftsfremden Person ausgesprochen, so umfasst dieses Hausverbot die Räume seines Sonder- oder Teileigentums. Strafbaren Hausfriedensbruch begeht die mit einem Hausverbot belegte Person bereits dann, wenn sie nur ihren Fuß in die Wohnungseingangstür stellt. Wird das Hausverbot von der Wohnungsei...mehr

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Hausverbot (WEG) / 5 Konsequenzen eines Verstoßes gegen ein Hausverbot

Widersetzt sich eine Person, der gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen wurde, dem Verbot des Betretens der Wohnanlage oder des entsprechenden Sondereigentums, so kann gegen diese sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen werden. Hinweis Rechtsweg Zivilrechtlich steht dem oder den Verletzten ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB zu. Dieser ist im ordentlichen Rech...mehr

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Hausverbot (WEG) / 2.4 Verwalter

Da die Ausübung des Hausrechts bezüglich des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt und der Verwalter als ihr (Ausführungs-)Organ fungiert, wird ein von den Wohnungseigentümern beschlossenes Hausverbot seitens des Verwalters durchgesetzt. Denn der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auch verpflichtet, die Beschlüsse durchzuführen. Dieser ...mehr

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Heizung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Hausverbot (WEG) / 2.2 Mieter/Pächter

Da ein Hausverbot stets nur vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochen werden kann, ist weiter zu klären, welche Personen denn im Bereich des Sondereigentums außer dem Wohnungseigentümer selbst als Inhaber des Hausrechts in Betracht kommen. Hinweis Inhaber des Hausrechts Grundsätzlich ist nämlich zu beachten, dass der Inhaber des Hausrechts nicht notwendig der Eigentümer sein mu...mehr

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Heizung (WEG) / 1.4 Heizkörper

Heizkörper in gemeinschaftlichen Räumen stehen im Gemeinschaftseigentum. Heizkörper im Bereich des Sondereigentums werden nach zwar umstrittener, aber herrschender Meinung dem Sondereigentum des jeweiligen Sondereigentümers zugeordnet, wenn sie letztlich der Versorgung nur der betreffenden Sondereigentumseinheiten dienen.[1] Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschlus...mehr

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Heizung (WEG) / 2.1 Raumtemperatur

Die Wohnungseigentümer können insoweit Regelungen zur Raumtemperatur mehrheitlich treffen. Ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen dabei aber nur Bestimmungen, die tagsüber in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius gewährleisten.[1] In den Nachtstunden von 22 Uhr bis 7 Uhr ist eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius zu gewährleisten. Hinwe...mehr

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Heizung (WEG) / 1.2 Heizungsraum

Der Heizungsraum selbst sowie die Zugänge und Zugangsflächen zu dem Heizungsraum sind Gemeinschaftseigentum. [1] Dient die Heizungsanlage nicht nur der Versorgung der Wohnungseigentumsanlage selbst, sondern auch noch weiteren Gebäuden, und steht diese etwa deshalb im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, so kann auch der Heizraum selbst, in dem die Anlage installiert ist,...mehr

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Heizung (WEG) / 2 Gebrauchsregelungen der Gemeinschaft

Die Wohnungseigentümer können auf Grundlage von § 19 Abs. 1 WEG durch Stimmenmehrheit Gebrauchsregelungen treffen, die den Betrieb der Heizung betreffen.[1] 2.1 Raumtemperatur Die Wohnungseigentümer können insoweit Regelungen zur Raumtemperatur mehrheitlich treffen. Ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen dabei aber nur Bestimmungen, die tagsüber in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uh...mehr

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Heizung (WEG) / 1.1 Heizungsanlage

Die Heizungsanlage einschließlich Brenner und Öltank(s) kann sowohl im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers als auch – wie in der Regel – im Gemeinschaftseigentum stehen. Ist jedenfalls die Heizungsanlage in einem gemeinschaftlichen Raum innerhalb der Wohnanlage installiert und dient sie der Versorgung der zur Gemeinschaft gehörenden Raumeinheiten sowie sonstigen Bereich...mehr

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Heizung (WEG) / 2.2 Heizperiode

Grundsätzlich muss auch außerhalb der "Heizperiode", also insbesondere auch in den Sommermonaten, eine Beheizung erfolgen, wenn dies erforderlich ist. Die Eigentümergemeinschaft kann nicht wirksam eine vollständige, wenn auch zeitlich befristete Abschaltung der Heizungsanlage beschließen. So ist es beispielsweise nicht möglich, einen Beschluss zu fassen, wonach die Heizung e...mehr

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Heizung (WEG) / 2.3 Heizanlagen und Heizraum

Der Einbau neuer Messgeräte kann durch Beschluss geregelt werden. Ob dies auch für die Überprüfung, Neueinstellung und Verplombung auch im Sondereigentum befindlicher Heizkörper gilt, ist zwar zweifelhaft, wurde aber bejaht.[1] Achtung Betreten der Heizräume Durch Beschluss kann der Zutritt zu den Heizräumen beschränkt oder ganz ausgeschlossen werden, sofern nicht entgegensteh...mehr

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Hausverbot (WEG) / 3 Wie wird das Hausverbot ausgesprochen?

Um dem Dritten gegenüber Wirkung zu entfalten, muss das Hausverbot diesem gegenüber ausgesprochen werden. In der Praxis geschieht dies auch üblicherweise mündlich, da erfahrungsgemäß die Situationen, die zum Ausspruch eines Hausverbots führen, eine spontane Reaktion des Verletzten provozieren. Praxis-Beispiel Ausspruch des Hausverbots Ein wirksames Hausverbot kann durchaus mit...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 3 Aufzugeinbau

Die Wohnungseigentümer können den Einbau eines Personenaufzugs als bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG mehrheitlich beschließen. Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage wird insoweit regelmäßig nicht vorliegen.[1] Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer die Gestattung einer angemessenen Maßnahme der baulichen Veränderung verlangen, die u. a. der ...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 2.2 Gebrauch

Die Wohnungseigentümer können gemäß § 19 Abs. 1 WEG den Gebrauch des Sondereigentums sowie des gemeinschaftlichen Eigentums regeln. Hierunter fällt nicht selten die Gebrauchsregelung des gemeinschaftlichen Treppenhauses, insbesondere das Abstellen von Kinderwagen, im Rahmen der Hausordnung. Die Problematik abgestellter Kinderwagen im Hausflur, insbesondere im Eingangsbereich...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 2.1 Verwaltung

Als Verwaltungsmaßnahme kommt in erster Linie das Reinigen des Treppenhauses in Betracht. Insoweit ist zu beachten, dass die Wohnungseigentümer nicht durch Beschluss verpflichtet werden können, etwa im wöchentlichen Wechsel Reinigungsarbeiten durchführen zu müssen. Den Wohnungseigentümern können durch Beschluss keine Leistungspflichten auferlegt werden, die sich nicht schon ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Keller (WEG) / 1 Keller im Sondereigentum

Keller sind Bestandteil des Sondereigentums, wenn sie als solche in der Teilungserklärung und im Grundbuch ausgewiesen sind. Werden Kellerräume entgegen der Teilungserklärung errichtet und zugeordnet, hat der entsprechend beeinträchtigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche, die ihm zu Sondereigentum zugeordnet ist. Hinsichtlich der Zuordnung der...mehr

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Keller (WEG) / 1.2 Kellertausch gegen den Willen einzelner Eigentümer

Praxis-Beispiel Eigentümer verweigern Zustimmung Kann ein Kellertausch mangels Bereitschaft einzelner Wohnungseigentümer nicht erfolgen, besteht keine Beschlusskompetenz gerichtet auf einen Kellertausch. Den Wohnungseigentümern fehlt nämlich die Kompetenz, über eine Neuverteilung von Sondereigentum durch Beschluss zu entscheiden. Notfalls müssen die Wohnungseigentümer ihren Her...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Treppe/Treppenhaus / Zusammenfassung

Begriff Das Treppenhaus zählt regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum. Treppen können unter Bestimmten Umständen Sondereigentum sein. Regelungen bzgl. des Treppenhauses unterliegen der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ausdrückliche gesetzliche Regelungen zu Treppen und Treppenhäusern enthält das WEG nicht. Bezüglich der Eigentumsz...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 2 Verwaltung und Gebrauch

Verwaltung und Gebrauch von Treppen und Treppenhäusern im Gemeinschaftseigentum obliegen der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer nach Maßgabe der §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG, soweit keine diesbezüglichen Vereinbarungen bestehen. 2.1 Verwaltung Als Verwaltungsmaßnahme kommt in erster Linie das Reinigen des Treppenhauses in Betracht. Insoweit ist zu beachten, dass die Wohnun...mehr

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Keller (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Zu jeder Wohnung gehört in der Regel ein Kellerraum. Er kann Bestandteil der Wohnung und damit des Sondereigentums sein. Keller können aber auch im Gemeinschaftseigentum verbleiben. In diesen Fällen wird die Nutzungsberechtigung für die einzelnen Kellerräume in der Regel durch Begründung von Sondernutzungsrechten den jeweiligen Eigentümern der einzelnen Wohnungen zug...mehr

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Versicherungen im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.4 Beitragsberechnung

Die Berechnung des Beitrags erfolgt je Behälter gesondert.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 11.2 Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Anzahl der Sondereigentumseinheiten.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 8 Versicherungsvertrag und Kündigung

8.1 Vertragsabschluss Bereits bei der Antragstellung gilt es, wichtige Aspekte zu beachten. Alle Antragsfragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden Antragsfragen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, bewusst falsch beantwortet, so kann u. U. der Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei sein. So ist die Frage nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäu...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3 Versicherungsvertrag und Kündigung

9.3.1 Vertragslaufzeit Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. 9.3.2 Vertragskündigung Eine Kündigung kann von beiden Parteien spätestens 3 Monate...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 2 Die Gefahren

Der Versicherungsschutz besteht aus einer Dreierkombination mit den Gefahren: Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Wohngebäude nur gegen einzelne Gefahren zu versichern. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. die Gefahr Feuer bereits bei einem Versicherer gedeckt ist und nur noch Leitungswasser und Sturm abgesicher...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.1 Vertragsabschluss und Altlasten

Achtung Altlasten Nicht versichert sind Altlasten, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Altlasten sind Ansprüche und Aufwendungen wegen Verunreinigungen oder sonstiger Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens und/oder Wassers (auch Grundwassers), wenn diese Verunreinigungen oder Veränderungen vor dem Beginn des Vertr...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 7 Wertermittlung

Hinweis Ermittlung der Versicherungssumme Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme kann durch 3 Methoden erfolgen, die gleichwertig nebeneinanderstehen. Es liegt im System begründet, dass für dasselbe Gebäude, je nach Wertermittlungsmethode, 3 verschiedene "richtige" Versicherungssummen 1914 berechnet werden. Diese Diskrepanz ist jedoch unerheblich, da die Versicherungs...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 8.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9 Glasversicherung

Die Glasversicherung ist unabhängig von der Wohngebäudeversicherung zu sehen. Dort ist Glas z. B. als Gebäudebestandteil mitversichert, jedoch nur gegen Schäden an Glas, verursacht durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel oder Folgeschäden daraus. Gegenstand der Glasversicherung ist der Bruch – zunächst unabhängig von der Ursache. 9.1 Versicherungsumfang Scheiben usw. könn...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.1 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 9.3.3 Besonderheiten bei der Entschädigung

Der Versicherer hat die Wahl, den früheren Zustand wiederherzustellen (Naturalersatz) oder Barzahlung zu leisten. In beiden Fällen hat der Versicherer Anspruch auf verbleibende Restwerte (Bruchstücke). Hinweis Naturalersatz Beim Naturalersatz ist der Versicherer verpflichtet, Schäden in "natura" durch Liefern und Montieren von Scheiben usw. gleicher Art und Güte zu regulieren....mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.3 Deckungsumfang

Folgende Schäden/Kosten sind versichert: Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung Rettungskosten nach eingetretenem Gewässerschaden zur Abwendung von Drittschäden vorgezogene Rettungskosten zur Vermeidung eines drohenden Gewässerschadens Deponiekosten/Kosten einer Behandlung des verunreinigten Bodens Gutachterkosten Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Grundst...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.1 Gesetzliche Anforderungen an die Lagerung von Kleingebinden

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 19 g Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Kleingebinde nur auf gesichertem Untergrund (Beton, Fliesen usw. ohne Abläufe, Gullys o. Ä.) lagern. Ab einem Gesamtvolumen von 300 Litern oder mehr darf die Lagerung in der Regel nur über einer Auffangwanne erfolgen. Ab- und Umfüllvorgänge nur im gesicherten Bereich vornehmen. Entstehende Verk...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5 Versicherungsvertrag und Kündigung

12.5.1 Vertragsabschluss und Altlasten Achtung Altlasten Nicht versichert sind Altlasten, die bei Vertragsabschluss schon bestanden haben. Altlasten sind Ansprüche und Aufwendungen wegen Verunreinigungen oder sonstiger Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens und/oder Wassers (auch Grundwassers), wenn diese Verunreinigungen oder ...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / 12.5.4 Verhalten im Schadensfall

Der Betreiber hat die Schadensursache zu ermitteln und – sofern möglich – zu beseitigen, die Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern, gegebenenfalls die Feuerwehr zu alarmieren, die Untere Wasserbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu informieren, die HUK-Schadensabteilung des Versicherers zu benachrichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 7.1 Schätzung eines Bausachverständigen

Die Wertermittlung durch einen Bausachverständigen ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung. Solche Schätzungen sind relativ teuer und diese Kosten sind vom Versicherungsnehmer zu tragen. Hinweis Nicht akzeptiert: ­Beleihungswerte Von den Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert werden in der Regel Wertermittlungen, die zu Beleihungszwecken für Hypothekengläubiger erst...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 7.3 Berechnung nach Größe, Ausbau und Ausstattung

In über 90 % der Fälle erfolgt die Ermittlung des Versicherungswerts 1914 über die Berechnung der Größe (Anzahl m2), nach Ausbau (Dachgeschoss, Erdgeschoss, Obergeschosse) und Ausstattungsmerkmalen (Zu- und Abschläge für höhere bzw. niedrigere Ausstattung als der Durchschnitt). Die notwendigen Angaben sind auch für Laien nachvollziehbar. Anhand eines Wertermittlungsschemas, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 10 Haftpflichtversicherungen

Wenn ein Schaden schuldhaft durch den Hausbesitzer verursacht wurde, werden die Ersatzansprüche des Geschädigten durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung befriedigt. Stellt sich heraus, dass der Hausbesitzer nicht haftpflichtig ist, werden die Haftpflichtansprüche als unbegründet abgelehnt. Achtung Übernahme der ­Gerichtskosten durch Versicherer Sollte die Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 11.3 Versicherungsvertrag und Kündigung

11.3.1 Vertragsabschluss Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer überschreitet in der Regel 5 Jahre nicht. Ein Versicherungsvertrag, der für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 12 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

In der Privat- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind Gewässerschäden mit Ausnahme von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen versichert. Mitversichert sind Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, soweit es sich um Stoffe handelt, deren Verwendung im gewöhnlichen Haushalt üblich ist, und um Mengen, die das Maß des gewöhnlichen H...mehr