Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat nach dem zulässigen Parteiwechsel – auf den Widerspruch des B komme es nicht an – nach Ansicht des LG Erfolg! Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei prozessfähig. Zwar werde diese durch alle Wohnungseigentümer vertreten. Dies gelte aber nicht in verwalterlosen Gemeinschaften. In diesem Fall werde die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Wohnu...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 6 Entscheidung

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 15.7.2021, 2-13 S 5/21mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Vertretung der beklagten Wo... / 2 Normenkette

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Vertretung der beklagten Wo... / 5 Hinweis

§ 50 WEG a. F. ist nur noch in den Verfahren anwendbar, die am 30.11.2020 anhängig waren. Im aktuellen Recht wäre die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Beklagte. Die Ausführungen dürften aber 1:1 für § 44 Abs. 4 WEG übertragbar sein. Denn danach gelten die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten nur dann als notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 5 Hinweis

Welchen Inhalt ein rechtlicher Begriff hat, definieren die Juristen – und streiten dabei wie die Kesselflicker. Um diesen Streit zu unterbinden, bietet der Gesetzgeber manchmal "Legaldefinitionen". Dies ist häufig der Fall, wenn sich in einem Gesetz nach einer Folge von Worten eine Klammer findet, in der ein Begriff steht. So ist es bei § 20 Abs. 1 WEG. Dort findet sich nach...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 5 Hinweis

Wie von der Kammer ausgeführt, waren an die Eignung eines als Verwaltungsbeirat zu Bestellenden bislang andere Anforderungen zu stellen als an die Eignung der Person des Verwalters. Notwendig, aber ausreichend ist nach noch h. M., dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten "im Wesentlichen" erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund besonders geeignet sind...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 5 Hinweis

Materiell-rechtlich kann dem AG nur zugestimmt werden. Denn die WEG-Reform hat sämtliche Pflichten, die das alte Recht noch auf die Schultern des Verwalters gelegt hatte, auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlagert. Es ist deshalb beispielsweise Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, den Wirtschaftsplan zu ...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 1 Leitsatz

Ist ein Wohnungseigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Wohnungseigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), nach § 1020 BGB i. V. m. dem Begleitschuldverhältnis nicht die von ihm an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf die Erhaltungsrücklage erbrachte...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 5 Hinweis

Im aktuellen Recht sind nicht mehr die Wohnungseigentümer, sondern ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beklagte. Als solche kann sie in Bezug auf den Prozess Erklärungen abgeben und Handlungen (nicht) vornehmen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen ihrer Prozessführung einerseits wie ein Löwe für den angegriffenen Beschluss kämpfen. Sie kann aber an...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 5 Hinweis

Es handelt sich erkennbar um einen Fall zum alten Recht. Er bietet sich aber sehr gut an, auch über das aktuelle Recht nachzudenken und sich an dieser Stelle als Verwaltung über die Grundlagen zu versichern. Die eine Frage ist, welche Rechte und Pflichten die Verwaltung für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hat. Hier gibt es wenigstens ein "3-Stufen-Modell", wel...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einer baulichen Veränderung, der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entgegentreten müsste. Es sei zwar möglich, dass die Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt worden sei. Hierin liege aber noch keine bauliche Veränderung. Dass B für die Arbeiten des Bauträgers eine Baugenehmigung beantragt hatte, ä...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH auch so! Die Wohnungseigentümer hätten eine Beschlusskompetenz gehabt, dem Verwalter durch den Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Erhaltungsmaßnahmen und für die Einschaltung von Sonderfachleuten zu übertragen. Die einzige Voraussetzung hierfür sei, dass die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnung...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer wählen Wohnungseigentümer A und B jeweils zum Verwaltungsbeirat. Gegen diese Wahl wendet sich Wohnungseigentümer K.mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 5 Hinweis

Im Sondereigentum stehende Räume, Gebäudeteile und Flächen können nach § 6 Abs. 1 WEG nicht isoliert belastet werden. Es ist aber möglich, das ganze Wohnungseigentum (= Miteigentumsanteil + Sondereigentum) zu belasten. Solche Belastungen sind neben Hypothek, Grund- oder Rentenschuld bzw. Reallast, die § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ausdrücklich nennt, auch Dienstbarkeiten. Eine solch...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 3 Das Problem

K ist in einer Wohnungseigentumsanlage Eigentümer von 18 Tiefgaragenstellplätzen. Das Nachbargrundstück ist ebenfalls in Wohnungseigentum aufgeteilt. Dort gehört B ein 1/18 Anteil an dem Teileigentum 19 (es ist ein Keller). Zugunsten dieses Teileigentums besteht eine Grunddienstbarkeit an K's Tiefgaragenstellplätzen. Eine Regelung in Bezug auf die Betriebs- und Erhaltungskos...mehr

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Vorbereitungsbeschluss: Anf... / 3 Das Problem

Nach § 5 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung (GO) ist dem jeweiligen Eigentümer der Einheit Nr. 11 das Recht eingeräumt, auf seine Kosten in die Fläche des Dachs Loggien, Dachgauben und Dachfenster nach seiner Wahl einzubauen. Im Jahr 2016 vereinbaren die Wohnungseigentümer, dass für die Dachflächen und Dachteile, die nicht zu den in § 5 Abs. 2 GO genannten Bauten gehören, für I...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit 70 Wohnungen beschließen im Jahr 2019, mit der S-GmbH den in der Versammlung als Entwurf vorliegenden Verwaltervertrag zu schließen. Die Wohnungseigentümer bevollmächtigen 2 Wohnungseigentümer zur Unterzeichnung des Vertrags. Dieser Vertrag enthält u. a. folgende Regelungen: "Der Verwalter ist ferner berechtigt, […] In...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! B habe seine Pflichten nicht verletzt. B sei zwar im Rahmen einer Kontrollpflicht verpflichtet gewesen, festzustellen, ob das gemeinschaftliche Eigentum mangelhaft ist. Ferner sei B verpflichtet gewesen, für mangelhaftes gemeinschaftliches Eigentum Entscheidungen der Wohnungseigentümer über die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, herbeizuführen und etwaige E...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 5 Hinweis

Der BGH entschied im Jahr 2012, wenn in einer Gemeinschaftsordnung bestimmt sei, dass die Kosten und Lasten für die Untergemeinschaften nicht nur getrennt zu ermitteln und abzurechnen seien, sondern für jede Untergemeinschaft – soweit rechtlich zulässig – selbstständig zu verwalten seien, habe der Verwalter "hausbezogene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen u...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und die anderen Wohnungseigentümer streiten darüber, ob ein Balkon zurückzubauen/zu beseitigen ist. Das AG weist die entsprechende Beseitigungs-/Rückbauklage von Wohnungseigentümer K ab. K stehe weder ein Anspruch auf Rückbau eines Balkons noch auf Duldung eines solchen Rückbaus zu. Ferner bestehe kein Anspruch auf eine erstmalige plangerechte Herstellun...mehr

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Verwalterbestellung: Einhol... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen im November 2014 die X bis zum Juni 2018 zur Verwalterin. Im August 2017 gliedert X ihr im Handelsregister als solches eingetragenes einzelkaufmännisches Unternehmen zur Neugründung der K-GmbH aus. Auf der Versammlung vom Mai 2018 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Der bestehende Verwaltervertrag und die Verwalterbestellung d...mehr

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Ausgliederung eines zum Ver... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen im November 2014 die X bis zum Juni 2018 zur Verwalterin. Im August 2017 gliedert X ihr im Handelsregister als solches eingetragenes einzelkaufmännisches Unternehmen zur Neugründung einer K-GmbH aus. Auf der Versammlung vom Mai 2018, zu der bereits die K-GmbH eingeladen hatte, fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Der bestehende...mehr

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Vorbereitungsbeschluss: Anf... / 5 Hinweis

Für die Anfechtung eines "Aufforderungsbeschlusses" (Beispiel: Wohnungseigentümer E soll bis zum … Folgendes tun …) soll es nach Ansicht von AG Bonn, Urteil v. 17.1.2019, 27 C 111/18, in der Regel an einem Rechtsschutzinteresse fehlen. Der "Aufforderungsbeschluss" treffe keine Regelung und gebe lediglich eine Meinungskundgebung der Miteigentümer wieder (das stimmt). Ein Auff...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die beklagten Wohnungseigentümer erkennen sofort an. Fraglich ist, ob § 93 ZPO anwendbar ist. Ferner ist fraglich, ob der Verwalter V die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.mehr

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Störung: Lautes Schreien / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer S ist rechtskräftig verurteilt, in und in unmittelbarer Nähe der Wohnungseigentumsanlage jede Form ruhestörenden Lärms, insbesondere lautes Rufen und Schreien, zu unterlassen. Wohnungseigentümer G beantragt vor diesem Hintergrund die Festsetzung eines Zwangsgelds. Er begründet diesen Antrag mit Zuwiderhandlungen. S schreie nahezu täglich mehrfach so laut, ...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer haben keine Beschlusskompetenz, Ansprüche eines Wohnungseigentümers der Höhe nach zu begrenzen.mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe die falsche Partei in Anspruch genommen. Denn der Antrag wäre gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten gewesen. Alle Pflichten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums seien nach § 18 Abs. 1 WEG Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Versammlung sei daher von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einzuber...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 5 Hinweis

Dem Wohnungs- als Sondereigentümer steht auch nach der WEG-Reform der Schutz seines Sondereigentums beispielsweise nach §§ 227 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB gegen jeden Wohnungseigentümer, Drittnutzer und Dritten zu. Ferner kann nur der Wohnungs- als Sondereigentümer nach § 985 BGB Herausgabe seines Sondereigentums verlangen und Schutz nach §§ 823ff. BGB geltend machen. Aus § 9a A...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 4 Die Entscheidung

K stehe gegen B kein Anspruch auf Unterlassung zu! Auch nach der WEG-Reform könne der einzelne Wohnungseigentümer zwar Beeinträchtigungen seines Sondereigentums, die von den übrigen Wohnungseigentümern ausgehen, gem. § 1004 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG abwehren. Er könne also verlangen, dass die anderen Wohnungseigentümer von ihrem Sondereigentum in einer Weise Gebrauc...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können dem Verwalter durch Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Erhaltungsmaßnahmen sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Selbst dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, müsse eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Erstens diene die aus der Gesamtabrechnung abgeleitete Einzelabrechnung dazu, eine (einheitliche) Abrechnungsspitze im Verhältnis zwischen dem einzelnen Wohnungs...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K ist Eigentümer der im 2. OG hinten links gelegenen und von ihm vermieteten Wohnung. Wohnungseigentümer B ist der psychisch erkrankte Eigentümer der darunterliegenden baugleichen Wohnung. K und B streiten darum, ob und in welchem Umfang B sich übermäßig laut verhält. K behauptet, B störe regelmäßig zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten. Wahrzunehmen sei...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 5 Hinweis

Eine Abdichtung, die das gemeinschaftliche Eigentum vor Feuchtigkeit schützt, ist nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befindet. Insoweit kann dem LG nur zugestimmt werden. Bei Beurteilung der Zulässigkeit von Sondervergütungen ist zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden, in de...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K repariert auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum. Die Wohnungseigentümer billigen ihm per Beschluss zu TOP 1 einen Erstattungsanspruch i. H. v. 18.000 EUR zu. Dagegen geht K vor. Er behauptet, er habe höhere Kosten gehabt. Der Beschluss sei daher mangels Beschlusskompetenz nichtig. Per Beschluss könne man bestehende Ansprüche nicht vernichten. ...mehr

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Ausgliederung eines zum Ver... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Denn die Bestellung der K-GmbH sei nicht als Neubestellung anzusehen. Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft würden nämlich die Amtsstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen. Denn das Verwalteram...mehr

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Ausgliederung eines zum Ver... / 5 Hinweis

Nach § 152 Satz 1 UmwG kann das von einem Einzelkaufmann betriebene Unternehmen, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft ausgegliedert werden. Die Ausgliederung stellt eine Unterform der Spaltung dar; ihre Rechtsfolgen richten sich nach § 158 i. V. m. §§ 153ff. UmwG sowie nach den §§ 123ff. UmwG. Mit der Eintragung im Handel...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 4 Die Entscheidung

§ 93 ZPO sei nicht anwendbar (Hinweis u. a. auf AG Wiesbaden, Urteil v. 7.10.2011, 92 C 3285/11). K habe nämlich keine Pflicht getroffen, vor Klageerhebung auf anderem Wege eine Regelung zu finden oder sein beabsichtigtes Vorgehen anzukündigen. Ein Wohnungseigentümer sei zwingend darauf angewiesen, innerhalb der Anfechtungsfrist alles Notwendige dafür zu tun, keine Bestandsk...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Anfechtungsklage hätte voraussichtlich nach näherer Maßgabe der bis zum 30.11.2020 geltenden Bestimmungen Erfolg gehabt. Zwar sei das neue Recht grundsätzlich auch auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden. Neue gesetzliche Regelungen dürften aber nicht rückwirkend bei der Beurteilung von Beschlüssen angewandt werden, die vor der Rechtsänderung ...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage ordnet an, dass Kosten und Lasten – soweit möglich – für jede Untergemeinschaft gesondert "ausgeworfen" werden müssen, da jede Untergemeinschaft sämtliche ihrem Haus […] zuzuordnenden Kosten und Lasten so zu tragen hat, als wenn sie eine eigene Wohnungseigentümergemeinschaft wäre. Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bes...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 1 Leitsatz

Der Antrag, nicht zu einer Versammlung einzuberufen, ist im aktuellen Recht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 5 Hinweis

Die Wohnungseigentümer haben tatsächlich keine Beschlusskompetenz, Ansprüche zu vernichten. Diesen Anspruch gab es im Fall nach h. M. aber gar nicht. Ein Wohnungseigentümer, der auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum repariert, soll nämlich keine Kostenerstattung verlangen können. Dies soll selbst dann gelten, wenn er nicht wusste, dass das Bauteil, welches er repa...mehr

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Verwalterbestellung: Einhol... / 5 Hinweis

Es handelt sich um die parallele Entscheidung zu BGH, Urteil v. 2.7.2021, V ZR 201/20. Die Ausführungen zur Ausgliederung des im Handelsregister als solches eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens sind daher identisch. In beiden Entscheidungen spielt ferner eine Rolle, ob es sich um eine Neubestellung oder um eine Wiederbestellung handelte. Der BGH hat sich insoweit ...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 1 Leitsatz

Wegen der "Primärzuständigkeit" der Wohnungseigentümer muss der Verwalter auch in eilbedürftigen Fällen möglichst einen Beschluss herbeiführen, ggf. auch unter Verkürzung der Ladungsfrist. Entscheidend ist stets, ob die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet wäre, wenn nicht sofort gehandelt werden würde.mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 3 Das Problem

Ex-Wohnungseigentümer K klagt gegen Verwalter B wegen eines Mangels des gemeinschaftlichen Eigentums auf Schadensersatz. Weil dieses nicht repariert worden war, hatte K im Bereich des Sondereigentums einen Schaden zu beklagen.mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 1 Leitsatz

Auch nach der WEG-Reform 2020 kann ein Wohnungseigentümer eine Beeinträchtigung seines Sondereigentums, die von anderen Sondereigentümern ausgeht, selbstständig abwehren.mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 1 Leitsatz

§ 93 ZPO ist bei Anfechtungsklagen nach § 46 Abs. 2 WEG a. F. gegenüber den Wohnungseigentümern nicht anwendbar.mehr

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Störung: Lautes Schreien / 1 Leitsatz

Ist ein Wohnungseigentümer rechtskräftig verurteilt worden, bestimmten ruhestörenden Lärm zu unterlassen und verstößt er mehrfach gegen diese Pflicht, handelt er schuldhaft, wenn er sich nicht ausreichend entschuldigt.mehr