Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Altbeschluss: Eintragung bis 31.12.2025 / 2 Schritt 2: Bestimmung der Beschlüsse, die auf der Öffnungsklausel beruhen

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Enthält eine Gemeinschaftsordnung Öffnungsklauseln, sind in einem 2. Schritt die Beschlüsse, die auf einer solchen Öffnungsklausel beruhen und vor dem 1.12.2020 gefasst worden sind ("Altbeschlüsse"), von den Verwaltungen aus der Masse aller von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüsse zu bestimmen.

Mit diesem Ziel ist die Beschluss-Sammlung, aber auch die Sammlung sämtlicher Niederschriften zu überprüfen. Es kann ferner Beschlüsse geben, die in beiden Unterlagen nicht dokumentiert sind.

 
Hinweis

Sonderhonorar

Die Verwaltungen können mit der GdWE dafür ein Sonderhonorar vereinbaren. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.

Die Bestimmung der entsprechenden Beschlüsse kann im Einzelfall mit Schwierigkeiten verbunden sein. Denn es ist vor allem seit dem Juli 2007 möglich, dass es neben der vereinbarten Beschlusskompetenz (= die auf der Öffnungsklausel beruhende Beschlusskompetenz) auch eine gesetzliche Beschlusskompetenz gab. Dann ist von den Verwaltungen zunächst zu klären, auf welcher Grundlage der Beschluss überhaupt fußte.

 
Praxis-Beispiel

Vereinbarte oder gesetzliche Beschlusskompetenz

Ein Beispiel hierfür ist die Änderung eines Umlageschlüssels zu den Betriebs- oder Verwaltungskosten in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum. Für diesen Beschluss gab es bis zum 1.7.2007 keine Beschlusskompetenz. Er konnte also nur auf einer Öffnungsklausel beruhen. Am 1.7.2007 hatte sich diese Rechtslage geändert. Durch § 16 Abs. 3 WEG a. F. erlangten die Wohnungseigentümer eine Beschlusskompetenz für diesen Bereich.

Findet die Verwaltung beispielsweise in einer Niederschrift aus dem Jahre 2010 die Änderung des Umlageschlüssels für die Kosten der Reinigung des Treppenhauses, kann diese daher auf einer Öffnungsklausel beruhen, die diese Beschlüsse erlaubt, aber auch auf § 16 Abs. 3 ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.044
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.032
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    998
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    991
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    901
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    864
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    829
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    822
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    801
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    785
  • Jubiläumszuwendung
    779
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    766
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    766
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    761
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    747
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    714
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    709
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    706
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    698
  • Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen
    673
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Green Leases
Green Leases
Bild: Haufe Shop

Angesichts der Aufgabe, die Energiewende auch im Gebäudebereich erfolgreich in die Praxis umzusetzen, stellen "grüne Mietverträge" ein probates Instrumentarium dar. Dieses Buch beschreibt dazu die besten Strategien für ein nachhaltiges Mieter:innenengagement.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren