Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.4 Sonderfall Etagenheizungen

Ein komplexes Thema ist der Austausch von Etagenheizungen. Hier regelt § 71l Abs. 1 GEG, dass in Gebäuden, in denen mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, die 65 %-EE-Vorgabe 5 Jahre nach dem Zeitpunkt zu erfüllen ist, zu dem die erste Etagenheizung oder zentrale Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage eingebaut oder aufgestellt wurde. Betroffen sind...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5 Erneuerbare Energieträger in Gebäuden

Erneuerbare Energieträger in Gebäuden spielen eine zentrale Rolle bei der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks von Bauwerken. Diese Energieträger umfassen eine Vielzahl von Technologien, die es ermöglichen, die natürliche Regeneration bestimmter Ressourcen zu nutzen, um Wärme, Kälte oder Elektrizität zu erzeugen. Der Einsatz erneuerbarer Energie in Gebäuden reicht von de...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.9.5 Contracting

Wird durch einen Energielieferanten im Rahmen eines Vertrags die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie) übernommen, liegt ein sog. Energie-Contracting vor. Die Aufwendungen aus dem Energie-Contracting (z. B. Wärmeliefer-Contracting) sind nicht förderfähig, denn der Contracting-Nehmer wird nicht...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.1 Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bezeichnet den Prozess, bei dem nachhaltige, sich natürlich regenerierende Ressourcen wie Sonnenlicht, Wind, Wasserströme, Gezeiten, Erdwärme und Biomasse in elektrische Energie umgewandelt werden. Diese Art der Energiegewinnung steht im Gegensatz zur Nutzung fossiler Brennstoffe, die nicht nur begrenzt verfügbar sind, sondern auc...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.4 Nah- und Fernwärme

Nah- und Fernwärme sind effiziente Systeme zur Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser, die zentral erzeugte Wärme über isolierte Rohrleitungssysteme transportieren. Als Energieträger können eine Vielzahl von Quellen eingesetzt werden, darunter fossile Brennstoffe, Biomasse, Abwärme aus industriellen Prozessen oder erneuerbare Energiequellen wie Geothermie oder ...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 1 Einführung

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen zentralen Baustein der nationalen Strategie zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung der Energiewende im Gebäudesektor dar. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele zu lei...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.3 Bisher ausschließlich dezentrale Versorgung wird künftig auf teilweise dezentrale, teilweise zentrale Versorgung umgestellt

Denkbar ist auch die Konstellation, dass bei einer bisher ausschließlich dezentralen Versorgung der Einheiten mit Etagenheizungen künftig ein Teil der Einheiten mittels Zentralheizung versorgt werden soll. Die Kosten, die mit dem Aufstellen der Heizungsanlage und der Errichtung des Leitungsnetzes verbunden sind, haben dann diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, deren Einhe...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.1 Bisher ausschließlich dezentrale Versorgung wird fortgeführt

Entscheiden sich die Wohnungseigentümer mit der doppelt-qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG in einer ausschließlich dezentral versorgten Wohnanlage dafür, diesen Zustand beibehalten zu wollen, trägt jeder Wohnungseigentümer die für die Umrüstung seiner Therme entstehenden Kosten selbst. Weiterhin dezentrale Versorgungmehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.2 Bisher ausschließlich dezentrale wird auf ausschließlich zentrale Versorgung umgestellt

Beschließen die Wohnungseigentümer im Fall einer ausschließlich dezentral versorgten Wohnanlage, dass die Wärmeversorgung künftig zentral erfolgen soll, sind die Kosten hierfür unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen oder dem abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer haben aber auch die Kompetenz, a...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.5 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine neue Heizungsanlage fortgeführt

Im Übrigen werden Konstellationen verbreitet sein, in denen eine Mehrzentralisierung unter Einbau einer neuen Zentralheizung erfolgt, da ggf. die Kapazität der vorhandenen Zentralheizung nicht zur Versorgung weiterer Sondereigentumseinheiten ausreicht. Kann das bereits vorhandene Verteilnetz weiter genutzt werden, haben die neu hinzukommenden Wohnungseigentümer, deren Einhei...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2.1 Vollständig dezentrale Versorgung

§ 71l Abs. 2 GEG – Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage (1) (...) (2) 1Entscheidet sich der Verantwortliche bei einem Gebäude, in dem mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, innerhalb der Frist nach Absatz 1 für eine teilweise oder vollständige Umstellung der Wärmeversorgung des Gebäudes auf eine zentrale Heizungsanlage zur Erfü...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.6 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird unter Beibehaltung dieses Zustands fortgeführt

Werden Sondereigentumseinheiten teilweise durch Zentralheizung und teilweise mittels Etagenheizungen mit Wärmeenergie versorgt und beschließen die Wohnungseigentümer mit der doppelt qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG die unveränderte Beibehaltung dieses Zustands, haben die Eigentümer der Etagenheizungen erforderliche Umrüstmaßnahmen jeweils auf eigene Kosten...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.4 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt

Wird die Wohnanlage bereits teilweise zentral versorgt und wollen oder müssen sich weitere bislang dezentral versorgte Wohnungseigentümer an die Zentralheizung anschließen, so haben diese die Kosten hierfür nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen. Auch für diesen Fall gilt § 71n Abs. 7 Satz 2 GEG mit der Folge, dass die Wohnungseigentümer auch über die Vertei...mehr

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Kommunale Wärmeplanung (GEG) / 2.4.1 Eignungsprüfung

Zunächst wird das zu beplanende Gebiet nach § 14 WPG im Rahmen einer Eignungsprüfung auf Teilgebiete überprüft, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetzgebiet eignen. Wärmenetz Dies ist bei einem Wärmenetz dann der Fall, wenn in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet derzeit kein Wärmenetz besteht und aufgrund der S...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4 Kostentragung und Kostenverteilung

Zentrale Regelung über die Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften nach GEG stellt § 71n Abs. 7 GEG dar. Bezüglich der Kosten von Umrüstmaßnahmen sind letztlich 6 Konstellationen zu unterscheiden: ausschließlich dezentrale Versorgung unter Beibehaltung dieses Zustands, ausschließlich dezentrale Versorgung bei künftig ausschließlicher Versorgung durch Zentralheizun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 2 Konstellationen möglicher Entscheidungsfindung

Mit Blick auf die Entscheidungsfindung, sind folgende Konstellationen möglich:mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.7 Behandlung des Ausgleichsbetrags

Den nach § 71n Abs. 7 Satz 3 GEG in den Konstellationen "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt" (Kap. 3.4.4) und "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine neue Heizungsanlage fortgeführt" (Kap. 3.4.5) von den Wohnungseigentümern durch Beschluss fe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Beheizungsvarianten nach GE... / 8.2 Voraussetzungen

Nach § 71k Abs. 1 GEG kann bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz eine Heizungsanlage eingebaut und aufgestellt werden, die Erdgas verbrennen kann und auf die Verbrennung von 100 % Wasserstoff umrüstbar ist, auch wenn sie nicht die Anforderungen von § 71 Abs. 1 oder Abs. 9 GEG zur Wärmeerzeugung erfüllt. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in einem Gebiet liegt, für das die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 1 Grundlagen

§ 71l Abs. 1 GEG – Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage (1) 1In einem Gebäude, in dem mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, sind die Anforderungen des § 71 Absatz 1 für Etagenheizungen erst fünf Jahre nach dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem die erste Etagenheizung oder zentrale Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Auch Steuerpflichtige, die eine der nachfolgend aufgezählten Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen an eine natürliche Person zu deren persönlichem Gebrauch erbringen, müssen dafür eine Rechnung ausstellen, wenn Belgien der Ort des Umsatzes ist oder wenn der Steueranspruch in Bezug auf den gesamten oder einen Teil des Preises vor dem Umsatz entsteht: Lieferungen f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 2.1.3 Weitere Beheizung über Etagenheizung

Für den Fall, dass alle Etagenheizungen weiterhin betrieben werden sollen, gilt das zur "Situation der nicht von der Zentralisierung betroffenen Einheiten" entsprechend.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.3 Online-Tool zur Berechnung bzw. Aufteilung der CO2-Kosten

Da sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richtet, und dieser sowohl für Vermieter als auch Mieter im Fall des Direktbezugs auch auf Grundlage der vom Energielieferanten mitzuteilenden Angaben zu errechnen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3 Wohnungseigentum

§ 71n GEG regelt die Umsetzung eines erforderlich werdenden Austauschs von Etagenheizungen in Wohnungseigentumsanlagen. Bei dezentraler Wärmeerzeugung durch Etagenheizungen bzw. Heizthermen bestehen für Wohnungseigentümergemeinschaften nach § 71n GEG besondere Vorgaben. Wie vorausgeführt gilt die Regelung bereits dann, wenn auch nur in einer Wohnungs- oder Teileigentumseinhe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kommunale Wärmeplanung (GEG) / 3 Anschluss- und Benutzungszwang

§ 109 GEG ermächtigt die Gemeinden und Gemeindeverbände von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zweck des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen zu können. Eine hiermit übereinstimmende Regelung enthielt bereits § 16 EEWärme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Beheizungsvarianten nach GE... / 2 Wärmepumpe

§ 71c GEG regelt schlicht, dass die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG als erfüllt gelten, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes oder der über ein Gebäudenetz verbundenen Gebäude decken. Das ist ein Gebäudenetz Nach § 3 Nr. 9a GEG ist ein Gebäudenetz ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens 2 bis 16 Gebäuden und bis...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 2.1.1 Vollständige Zentralisierung

In allen Fällen, in denen sich der Eigentümer bzw. die Wohnungseigentümer dafür entscheiden, innerhalb der 5-Jahres-Frist des § 71l Abs. 1 GEG bei bislang vollständig dezentral versorgten Einheiten bzw. Wohnungen, auf eine vollständig zentrale Heizung umzustellen, verlängert sich die 5-Jahres-Frist des § 71l Abs. 1 GEG gemäß § 71l Abs. 2 Satz 1 GEG bis zur Fertigstellung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.4 Beschränkungen energetischer Verbesserung

Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben wie beispielsweise denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschluss- und Benutzungszwang oder der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB liegt, einer wesentlichen energetischen Verbesserung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Beheizungsvarianten nach GE... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist derzeit eine Versorgung mit grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate noch nicht möglich. Hierzu müssen die Betreiber die bestehenden Netze erst umrüsten oder neue Netze errichten. Dies hindert allerdings nicht den Einbau einer Gas-/Wasserstoff-Hybridheizung. Diese darf nämlich zunächst allein mit Gas betrieben werden. Sie muss ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.2.2 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

In den letzten Jahren haben vor allem 2 Entscheidungen des EuGH zur Richtlinie 93/104/EG betreffend Bereitschaftsdienste sowohl das ArbZG als auch die zugrunde liegende Richtlinie 2003/88/EG nachhaltig beeinflusst.[1] In beiden Urteilen, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Spanien und Deutschland betrafen, stellte der EuGH fest, dass der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 2.1.2 Teilweise Zentralisierung

Im Fall der Entscheidung für eine teilweise Zentralisierung gilt die 13-Jahres-Frist für alle von der Zentralisierung betroffenen Wohn- und Nutzungseinheiten. Für die nicht von der Zentralisierung betroffenen Wohn- oder Nutzungseinheiten gilt dies nicht. Praxis-Beispiel Ausgangsbeispiel Das Gebäude besteht aus 10 Wohn- bzw. Nutzungseinheiten. Die Beheizung erfolgt bislang deze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.2.2 Pflicht zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

Der Verwalter hat nach § 71n Abs. 4 Satz 1 GEG unverzüglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sobald die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über ihn davon Kenntnis erlangt, dass die erste Etagenheizung ausgetauscht und eine neue Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt wurde. In der Wohnungseigentümerversammlung ist dann über die Vorgehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)

Rz. 9 Nach § 2 Abs. 1 PflegeZG haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 5.3 Mehrere Heizungsanlagen im Gebäude oder Quartier

Insbesondere in größeren Gebäuden mit mehreren Wärmeerzeugern kann die Situation eintreten, dass nur ein Wärmeerzeuger ausgetauscht werden muss. Für diesen Fall regelt § 71 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 GEG eine Wahlfreiheit. Wenn beispielsweise die Heizzentrale aus 2 Wärmeerzeugern besteht, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, muss beim Austausch des ersten Wärmeerzeugers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.2 Eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV)

Hierunter fallen diejenigen Versorgungsarten, die nicht vom Gebäudeeigentümer aus seiner eigenen von ihm betriebenen Anlage geschuldet sind, sondern von einem Dritten. Der gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser liegt zumeist ein Kaufvertrag zugrunde. Im Fall der zentralen Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV (siehe oben) erfolgt die Verteilung der Kosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 1.3 Inhalt

Das Kürzungsrecht bezieht sich lediglich auf den Kostenanteil, der nach der verbrauchsunabhängigen Verteilung auf den jeweiligen Mieter entfällt. Falsch ist es, die Kürzung auf die umlagefähigen Gesamtkosten des Gebäudes anzuwenden. Praxis-Beispiel Berechnungsbeispiel In einer Einheit wurde vergessen, die Verbräuche zu erfassen, sodass die Abrechnung nach Fläche erfolgte. Dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 4 Kostenumlage

Die gesetzlichen Grundlagen zur Wärmelieferung und deren Kostenumlage im Rahmen von Mietverhältnissen finden sich in folgenden Bestimmungen: § 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV, § 7 Abs. 4 HeizKV, § 8 Abs. 4 HeizKV, § 2 Nr. 4c, 5b BetrKV, Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeVO), § 556c BGB. Wie bereits ausgeführt: Der Gebäudeeigentümer und ihm ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 4.2 Bestehendes Mietverhältnis

Hat der Vermieter bisher eine zentrale Versorgungsanlage selbst betrieben und will er während eines laufenden Mietverhältnisses auf gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser umstellen, so kann er das nach herrschender Meinung nur mit Zustimmung des Mieters tun.[1] Durch den Abschluss des Mietvertrags sind Mieter und Vermieter an die darin getroffenen Vereinbarungen gebu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 3 Betriebskosten der Wärmelieferung

Gemäß § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 HeizKV zählen zu den üblichen Kosten diejenigen für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser durch eine vom Gebäudeeigentümer betriebene Anlage (Eigenbetrieb). Zu den Betriebskosten der Wärmelieferung kommen die Kosten des Entgelts für die Wärme- bzw. Warmwasserlieferung durch den Drittbetreiber hinzu (§ 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 HeizKV). Der wese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5 Ausnahmeregelungen (§ 11 HeizKV)

Die Ausnahmetatbestände des § 11 HeizKV beziehen sich sowohl auf die Versorgung mit Wärme (Abs. 1), als auch auf die Versorgung mit Warmwasser (Abs. 2). Der Verordnungsgeber hat bei Vorliegen der Voraussetzungen eines der Tatbestände des § 11 HeizKV die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung als nicht wirtschaftlich erachtet und daher die zwingende Anwendung verneint. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / Zusammenfassung

Überblick Zweck der Heizkostenverordnung ist es, dem Nutzer oder Verbraucher vor Augen zu führen, wie hoch sein Energieverbrauch im Hinblick auf die Versorgung mit Wärme und Warmwasser ist. Die Heizkostenverordnung soll sicherstellen, dass ein Nutzer durch sein Verhalten seinen Energieverbrauch und damit die Kosten beeinflussen kann. Deshalb gibt sie – anders als es bei den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / Zusammenfassung

Überblick Zur Steigerung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit wird zunehmend auf das Konzept Wärmelieferung bzw. -Contracting gesetzt. Anstelle der Wärmeerzeugung mittels zentraler Heizanlage, die durch den Vermieter betrieben wird, erfolgt die Erzeugung der und Versorgung mit Wärme durch einen Unternehmer bzw. Contractor. Dieser ist nicht in das Mietverhältnis eingeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.1 Passivhaus (§ 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizKV)

Durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Änderung der HeizKV wurde zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen eine weitere eingeführt. Danach sind Räume in besonders energieeffizienten Gebäuden – das sind solche, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 pro Jahr aufweisen – von der Verbrauchserfassungspflicht und verbrauchsabhängigen Abrechnung betreffend di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.5 Besondere Wärmeversorgung (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 HeizKV n. F.)

Werden Räume überwiegend mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme (bis 1.10.2024: oder aus Wärmepumpen) oder Solaranlagen, aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wird, versorgt, gelten die Regelungen der HeizKV nicht. So sollen energiesparende Anlagen und der sparsame Umg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.1 Zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV)

Hierunter werden alle Anlagen zusammengefasst, die von einem Punkt aus mehrere Räumlichkeiten und unterschiedliche Nutzer mit Wärme und Warmwasser versorgen. i. d. R. befindet sich eine solche Anlage im zu versorgenden Gebäude, z. B. im Keller. Das ist jedoch nicht zwingend, denn durch eine zentrale Anlage kann auch eine aus mehreren Gebäuden bestehende Wirtschaftseinheit ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.4 Fall- und Personengruppen, die nicht unter den Anwendungsbereich der eAU- Bescheinigung fallen

Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten: Von dem Befreiungstatbestand nach § 5 Abs. 1a EFZG nicht erfasst sind nach dem Gesetzeswortlaut Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gemäß § 8a SGB IV ausüben. Privatversicherte: Zudem bleibt es bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bei dem bisherigen Verfahren nach § 5 Abs. 1 EFZG. Der privat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / Zusammenfassung

Überblick Sinn und Zweck der Heizkostenverordnung ist es, den Energieverbrauch der Nutzer zu erfassen und die Heiz- und Warmwasserkosten abhängig vom Energieverbrauch zu verteilen. Der Gebäudeeigentümer hat zunächst die Pflicht, den Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser zu erfassen. Weiterhin muss er die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf Grundlage der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ermittlung und Bere... / 1 Kostentrennung

§ 9 HeizKV gilt sowohl für verbundene Anlagen mit einem Heizkessel (ab dem 1.10.2024: mit einer Wärmepumpe) als auch für die Lieferung von Fernwärme und Warmwasser über eine verbundene Anlage. Achtung Ab dem 1.10.2024 werden monovalente Wärmepumpen im Rahmen verbundener Anlagen grundsätzlich der Fernwärme gleichgestellt.[1] Zur Ermittlung der reinen Heizkosten bei einer verbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.2 Sonderfall Wärmepumpe

Ab dem 1.10.2024 muss über die Kosten der Versorgung eines Gebäudes mit Wärme oder Wärme und Warmwasser unter Verwendung einer Wärmepumpe ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet werden, nachdem die Ausnahmevorschrift des § 11 HeizKV n. F. entsprechend angepasst wurde. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt seitens des Vermieters noch keine Verbrauchserfassung, so gewährt ihm das Gesetz...mehr