Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.6 Entzug der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 6)

Rz. 107 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen, die den allgemeinen Vorschriften des SGB X vorgehen. Für den Zulassungsentzug, den Entzug der Ermächtigung , der von den Zulassungseinrichtungen als Verwaltungsakt erlassen wird, nennt Abs. 6 drei Gründe. Die Aufzählung ist erschöpfend; weitere Gründe sind nicht geeignet, eine Zulassung zu entziehen. Der erste Grund liegt darin...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.3 Zulassung/Rechtsgrundlage

Rz. 18 Die Zulassung als häufigste Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen oder vertragszahnärztlichen Versorgung ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung des Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes bzw. eines MVZ, Leistungen im System der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und zu dessen finanziellen Lasten zu erbringen (BSG, Urteil v. 10.5....mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1 Rz. 3 Voraussetzung ist die rechtskräftige Durchführung eines Versorgungsausgleichs zugunsten der versicherten Person. Rz. 4 Die Gutschrift in Form von Entgeltpunkten ist für die Errechnung von Wartezeitmonaten durch den Wert 0,0313 zu teilen. Liegen in der Ehezeit Entgeltpunkte, die der allgemeinen Rentenversicherung und Entge...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.2 Rechtsgrundlagen des § 95 Abs. 1 Satz 1

Rz. 14 Der Arzt/Psychotherapeut, das MVZ oder die medizinische Einrichtung entscheiden selbst, ob sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen. Dies wird u. a. daran deutlich, dass die Zulassung oder Ermächtigung nur auf den freiwilligen Antrag des Bewerbers hin erfolgt, er also grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, den Antrag zu stellen. Mit dem Rechts...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.8 Bewirken der Zulassung (Abs. 3)

Rz. 52 Neben der Registereintragung kommen noch weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung hinzu. Es muss die Zulassungsfähigkeit bestehen. Diese muss von der KV überprüft werden. Die Zulassungsgremien sind durch die Registereintragung nicht gebunden (BSG, Urteil v. 2.9.2009, B 6 KA 35/08 R; zur Herzchirurgie vgl. auch LSG Nordrhein-Westfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung v. 1.4.1999 angefügt. Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 1a neu eingefügt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 2 Satz 2 wurde durch die mit Art. 4 Nr. 4b des Zweiten ...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.7 Registereintragung

Rz. 50 Voraussetzung für die Bewerbung um eine Zulassung ist die Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister, welches bei der Kassen-(zahn-)ärztlichen Vereinigung geführt wird (Abs. 2 Satz 1). Die Bewerbung ist im Sinne einer Willenserklärung oder eines Antrages zu verstehen, dass der Arzt für einen von ihm gewählten und eben nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung best...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.7 Beendigung der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 7)

Rz. 116 Abs. 7 nennt als Gründe, die zur Beendigung der Zulassung oder der Ermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 3) führen, den Tod, das Wirksamwerden eines Verzichts auf die Zulassung (Ermächtigung), den Ablauf des Befristungszeitraumes oder den Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Vertragsarztsitzes. Ermächtigte Ärzte werden entsprechend behandelt, wobei es keine Rolle s...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.8 Anstellung von Ärzten durch Vertragsärzte (Abs. 9)

Rz. 119 Nach Abs. 9 der Vorschrift dürfen seit 1.1.1993 Vertragsärzte mit Genehmigung des Zulassungsausschusses andere Ärzte anstellen, wenn diese in das Arztregister eingetragen sind. Die Zulassung als angestellter Arzt schließt die Zulassung als Vertragsarzt aus, wie umgekehrt einem Vertragsarzt für die dieselbe Tätigkeit eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden ka...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) unter der Überschrift "Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung" eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368 a Reichsversicherungsordnung (RVO) i. d. F. v.31.12.1988 abgelöst, der die Grundsätze der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung regelte. Aufgrund des GS...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.9 Sonderzulassung für Hochschullehrer für Allgemeinmedizin und deren wissenschaftliche Mitarbeiter (Abs. 9a)

Rz. 128 Der mit Wirkung zum 1.1.2007 eingeführte Abs. 9a geht auf eine Bitte der Gesundheitsministerkonferenz der Länder aus dem Jahre 2005 zurück, die Empfehlungen des Berichts "Qualifizierung für das Gebiet Allgemeinmedizin" umzusetzen und Professoren und Juniorprofessoren für Allgemeinmedizin sowie deren wissenschaftlichen Mitarbeitern den Zugang zur hausärztlichen Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.4 Wirkung der Zulassung (Abs. 3)

Rz. 25 Die zugelassenen Ärzte und MVZ sind zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ihres durch die Zulassung ausgesprochenen Versorgungsauftrag verpflichtet. Die Sätze 3 und 4 halten die KV ausdrücklich dazu an, die Einhaltung des Versorgungsauftrages zu überprüfen. Über die Zulassung befinden die Zulassungsgremien durch Beschluss (19 Abs. 1 Ärzte-ZV). Die Zulassu...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.1 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1

Rz. 3 Voraussetzung ist die rechtskräftige Durchführung eines Versorgungsausgleichs zugunsten der versicherten Person. Rz. 4 Die Gutschrift in Form von Entgeltpunkten ist für die Errechnung von Wartezeitmonaten durch den Wert 0,0313 zu teilen. Liegen in der Ehezeit Entgeltpunkte, die der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkte, die der knappschaftlichen Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.4 Sonstige Auswirkungen

Rz. 16 Die aus dem Versorgungsausgleich ermittelten Monate dienen lediglich dazu, die für eine Rentengewährung erforderliche Wartezeit zu erreichen. Gleiches gilt für die aufgrund der Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung bzw. des Rentensplittings ermittelten Zeiten. Es handelt sich nicht um rentenrechtliche Zeiten...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.10 Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung (Abs. 9b)

Rz. 129 Nach Abs. 9b der Vorschrift kann mit Wirkung zum 1.1.2012 eine nach Abs. 9 Satz 1 genehmigte Anstellung auf Antrag des anstellenden Vertragsarztes zu einem späteren Zeitpunkt durch den Zulassungsausschuss in eine Zulassung umgewandelt werden. Hintergrund ist, dass nach bisherigem Recht eine genehmigte Angestelltenstelle nicht in einen eigenständigen Vertragsarztsitz ...mehr

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Sommer, SGB V § 362a Nutzun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 61b des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das SGB V eingefügt. Für die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV und deren Abrechnung wird die Telematikinfrastruktur genutzt.mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.2 Eignung als Vertragsarzt bei gleichzeitiger Teilnahme an Selektivverträgen

Rz. 92 Ein Arzt bleibt für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit geeignet, wenn er neben seiner vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertrages nach den §§ 73 b oder 140a tätig wird; diese Selektivverträge sind Gegenstücke zur Regelversorgung bzw. entsprechen ihr zumindest hinsichtlich der Qualität, wobei sie Im Allgemeinen darüber hinausgehen. Der Vertragsarz...mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 im Rahmen der Schaffung der sozialen Pflegeversicherung in Kraft getreten. Zum 9.6.2021 wurde die Norm mit Art. 5 des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) um einen 2. Halbsatz in Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.1 Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 12 Die Beschränkungen der Vorschrift greifen in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ein. Sie erfordern eine gesetzliche Grundlage unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Im Zulassungsrecht wird nicht nur durch Gesetze eingegriffen, sondern auch durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und durch Verordnungen. Anerkannt ist, dass d...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.3 Umsetzungsstufe 3 (ab 1.1.2023)

Rz. 21 In der 3. Umsetzungsstufe werden mit Einwilligung der Versicherten die Daten nach § 341 Abs. 2 Nr. 12 und 13 bereitgestellt und verarbeitet (Nr. 4 Buchst. a). Dazu gehört auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dies schließt nicht aus, dass Leistungserbringer ebenfalls bereits ab 2021 auf Wunsch der Versicherten, Daten zur Bescheinigung der Arbeitsunf...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.3 Prüfung des Versorgungsauftrages durch die Kassenärztliche Vereinigung

Rz. 93 Der zugewiesene Versorgungsauftrag gehört einerseits für das KV-Mitglied zu den vertragsärztlichen Pflichten und vervollständigt andererseits die vertragsärztliche Sicherstellungspflicht der KV. Der KV, welche nach § 75 Abs. 2 Satz 2 obligatorisch verpflichtet ist, die Erfüllung der den Vertragsärzten obliegenden Pflichten zu überwachen, ist mit Abs. 3 Satz 4 ausdrück...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten und danach mehrfach geändert worden. Zunächst wurde Satz 2 in Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1998 durch Art. 10 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. S. 594) gestrichen, dann wurde Abs. 3 mit Wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsbeleuchtung, Not... / 1 Definitionen

Die Begriffe Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung und optische Leitsysteme umfassen Maßnahmen, die bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die nötige Sicherheit an Arbeitsplätzen und in Gebäuden gewährleisten sollen. Die Begriffe werden auch in der Fachwelt nicht immer ganz trennscharf verwendet. Grundsätzlich ist gemäß den geltenden DIN-Normen Notbeleuchtun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der organisationa... / 4 Wie lässt sich Resilienzförderung in einer Organisation einführen?

Sinnvollerweise wird die Förderung der Resilienz als krisen-präventives Projekt betrachtet. Wie beschrieben lässt sich vorab schon viel dafür tun, mögliche Störungen zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu planen. Viele Unternehmen tun das auch bereits unter dem Stichwort Risikomanagement. Die Förderung der Resilienz ist kaum noch möglich, wenn bereits ein kritisches Ereignis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der organisationa... / 3 Arten von Krisen

Es lassen sich 2 Arten von Krisen unterscheiden, auf die Organisationen sich vorbereiten können und sollten. Da sind einmal die akuten Krisen. Dazu gehören alle plötzlich eintretenden Ereignisse, die zu einer Störung der Betriebsabläufe und der Produktion führen können. Zu den akuten Krisen gehören z. B. Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Fluten, Hagelstürme u. Ä., Finanzkrisen,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Leitsatz 1. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig sind (entgegen: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228, Rz 112). 2. Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vom Vormieter übernommene G... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte der Vormieter eine mit Kachelofen beheizte Wohnung gemietet und anschließend eine Gasetagenheizung eingebaut. Im Mietvertrag mit dem Nachmieter wurde darauf hingewiesen, dass die Etagenheizung nicht Gegenstand des Vertrags, sondern vom Vormieter übernommen sei und der Mieter sie "auf eigene Kosten betreibe und warte". Nachdem an ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.4.3 Service für Babys

Zur Versorgung von Babys sollte in der Toilette ein Wickeltisch als Klapptisch installiert sein.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten in Küchenbetrieben / 1 Arbeitsplatz Küche

In Gastronomiebetrieben, in betrieblichen Kantinen und Restaurants und in vielen Gemeinschaftseinrichtungen wie Wohn- und Pflegeheimen, Kindertagesstätten, Schulen, Freizeit- und Bildungsstätten und Krankenhäusern wird Essen zubereitet und ausgegeben. Dabei hat sich das Berufsfeld in den letzten Jahrzehnten gewandelt, aber sicher nicht an Bedeutung verloren. Während Küchen i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche und teilentg... / 1. Problemstellung

Die unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks erfolgt i.d.R. auf nahe Angehörige (insb. Abkömmlinge) i.R. einer vorweggenommenen Erbregelung und ist in der Besteuerungspraxis häufig anzutreffen. Der potentielle Erblasser will damit das Grundstück noch zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen und diesen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.3 Abschlussfreiheit, Abschlusszwang

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, Verträge abzuschließen. Wer unverbindliche Angebote abgibt oder nur zur Abgabe von Angeboten einlädt, kann wählen, mit wem er kontrahieren will und mit wem nicht. Es gilt der Grundsatz der Abschlussfreiheit. Nur ausnahmsweise gibt es Gründe dafür, einen Zwang zum Abschluss von Verträgen anzunehmen. Ein solcher Abschlusszwang wird vom Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.6 Weitere Richtlinien für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 82 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für die vertragsärztliche Versorgung noch zu folgenden Regelungsbereichen Richtlinien verabschiedet: Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Nr. 7), Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 1 Nr. 11), Gesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Jugendgesundheitsuntersuchung (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4), Kinder (Abs. 1 Nr. 3 i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.9 Weitere Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung

Rz. 99 Zu folgenden Regelungsbereichen der vertragszahnärztlichen Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss noch Richtlinien verabschiedet: zahnärztliche Früherkennung (Abs. 1 Nr. 3), zahnärztliche Individualprophylaxe (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 22 Abs. 5), Festzuschuss Zahnersatz (§ 56).mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.8 Ausgewählte Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung

Rz. 89 Das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 hatte den damals zuständigen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen und damit als dessen Rechtsnachfolger den Gemeinsamen Bundesausschuss verpflichtet, die zahnärztlichen Behandlungs-Richtlinien, die Richtlinien über die Versorgung mit Zahnersatz und die Kieferorthopädie-Richtlinien dem Stand der modernen Zahnmedizin und a...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 2 Modell 2: Errichtung einer Photovoltaikanlage zur teilweisen Versorgung der Mieter mit Strom

Höchstrichterlich noch nicht entschieden sind die derzeit durchaus oft praktizierten Fälle, in denen ein Vermieter auf dem Dach seines Mehrfamilienhauses eine Photovoltaikanlage errichtet und den hierdurch gewonnenen Strom (jedenfalls teilweise) den Mietern zur Verfügung stellt – entweder über die sogenannten "Mieterstrommodelle" oder darüber, dass die Versorgung gemeinschaf...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5 Ausgewählte Richtlinien für die vertragsärztliche Versorgung

2.5.1 Arzneimittel-Richtlinie (Abs. 2, 2a) Rz. 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 2, 3 und 3a stellen die Rechtsgrundlage für die Arzneimittel-Richtlinie dar, die den nach der Krankenhausbehandlung zweitgrößten Kostenblock der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärzt...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.2 Leistungsanspruch

Rz. 10 Der durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) in Abs. 1 eingefügte Satz 2 hat klargestellt, dass Versicherte einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung der Produkte erfüllt. Diese Qualitätsanforderungen gelten auch für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, si...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.8.3 Zahnersatz-Richtlinie

Rz. 94 Die Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses ist in der zuletzt am 15.12.2022 geänderten Fassung zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Sie regelt den Gegenstand und die Zweckbestimmung der Regelversorgung mit Zahnersatz, Zahnkrone...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.5 Stationäre Rehabilitation von Pflegepersonen i. S. d. § 19 Satz 1 SGB XI (Abs. 3a)

Rz. 23 Das PpSG (vgl. Rz. 3h) hatte in Abs. 3 nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt, die nach dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) inhaltlich unverändert als Sätze 11 und 12 fortgalten. Der Gesetzentwurf zum PpSG sah vor, dass bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger die Krankenkasse zusätzlich verpflichtet wird, die Pflegeleistung...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 Abs. 1 letzter Satz ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) eingeführt worden. Abs. 4 erster Satz wurde gestrichen. Abs. 2 Satz 3 ist durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) eingefügt worden. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat § 33 mit Wirkung zum 1.1.2004 in weiten Te...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr