Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.17 Kassenbeitritt – Kassenwechsel

Rz. 35 Wird die Versicherungspflicht nicht gesetzlich, sondern durch Beitritt begründet, so können insbesondere bei der Versorgung mit Hilfsmitteln ähnliche Probleme wie beim satzungsmäßigen Ausschluss der Einstandspflicht der Krankenkasse für bereits vor dem Versicherungsbeginn bestehende Krankheiten entstehen. Das BSG hat entschieden, dass die Krankenkasse einen beigetrete...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.10 Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen

Rz. 100 Seit dem 1.7.2001 sind aufgrund des SGB IX die besonderen Erfordernisse der Versorgung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen und psychisch Kranker bei Erlass der Richtlinien zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung aus Abs. 1 Satz 1 bindet den Gemeinsamen Bundesausschuss vor allem bei den Leistungen zur Belastungserprobung und Arbeitstherapie, gilt aber ...mehr

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Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) sind die Sätze 1 und 3 in Abs. 1 sowie der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Satz 4 ist mit dem Festbetrags-Anpassungsgesetz (FBAG) v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Regelung entsprach ursprünglich im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht (§ 182b RVO). Brillen und Kontaktlinsen waren ausdrücklich in den Hilfsmittelkatalog des Abs. 1 aufgenommen worden. Weiter übernahm Abs. 1 Satz 2 (jetzt in Abs. 1 Satz 5) die Rechtspraxis in das Gesetz, dass der Anspruch auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung v...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.9 Erneuter Anspruch nach Abs. 2 (Abs. 4)

Rz. 22e Gemäß Abs. 4 besteht ein erneuter Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen nach Maßgabe von Abs. 2 für Versicherte, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 dpt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ermächtigt, in Richtlinien nach § 92 Ausnahmen für medizinisch zwingend erforderliche Fälle zuzulassen. Von dieser Erm...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Reihenfolge)

Rz. 38 Aktivrollstuhl (Zweitversorgung) nein = BSG, Urteil v. 3.11.2011, B 3 KR 4/11 R. Allergendichte Matratzenkomplettumhüllung ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Angorawäsche nein = BSG, Urteil v. 12.12.1979, 3 RK 44/78. Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge ja = BSG, Urteil v. 15.3.2012, B 3 KR 2/11 R. Arthrodesenstuhl ja = BSG, Urteil v. 30.4.1975, 5 RKn 11/7...mehr

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Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auf die wichtige Bedeutung der Richtlinien für ein Funktionieren der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung ist bereits bei § 92 hingewiesen worden. Wegen dieser besonderen Bedeutung hat der Gesetzgeber dem BMG ein Beanstandungsrecht beim Zustandekommen der Richtlinien vorbehalten. Logische Folge dieses Beanstandungsrechts ist die Ersatzvornahme durch das...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 2.1 Problem: Modernisierungsmieterhöhung

Die Kommentierung ist derzeit noch sehr zurückhaltend. In der Regel wird die Maßnahme als Maßnahme zur Einsparung von Primärenergie nach § 555b Nr. 2 BGB betrachtet, sodass die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage nach wohl herrschender Meinung nicht gemäß §§ 559 ff. BGB mit 8 % der Baukosten auf den Mieter umgelegt werden können. Achtung Unklare Rechtslage Die Thematik...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 2.3 Balkonkraftwerk

In Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich häufig die Frage, ob ein Eigentümer auf seinem Balkon ein sogenanntes Balkonkraftwerk anbringen darf. In einem vom Landgericht Bamberg[1] entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer einen Antrag zur Wohnungseigentümerversammlung gestellt, ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen. Das Landgericht Bamberg hat diesen Anspruch abgelehnt....mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.16 Intraokularlinsen (Abs. 9)

Rz. 34 Mit dem durch das GKV-VStG mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Abs. 9 ist für das Linsenmaterial von Intraokularlinsen zur Behandlung des Grauen Stars durch operativen Einsatz eine vergleichbare Mehrkostenregelung geschaffen worden wie für Hilfsmittel. Standardmäßig kommen im Rahmen einer medizinisch notwendigen und ausreichenden Behandlung als Leistung der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.5 Schutzimpfungen

Rz. 78 Der Regelungsbereich Schutzimpfungen hat seine Rechtsgrundlage im Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 der Vorschrift. Die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i (Schutzimpfungs-Richtlinie – SI-RL) ist in der geänderten Fassung v. 21.4.2023 zum 21.4.2023 in Kraft getreten. Sie regelt im Einzelnen Voraussetzungen, Art und Umfang der Schutzimpfungen auf der Grundlage der Empfehlunge...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.4 Einschränkungen der Verordnung von Arzneimitteln (Abs. 2 Satz 11 und 12)

Rz. 27 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist die Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einzuschränken oder auszuschließen, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) erneut korrigiert worden. Danach kann die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln dann ausg...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.5 Instandsetzung und Ersatzbeschaffung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 15c Abs. 1 Satz 5 (die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG, vgl. Rz. 6b, verschob die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung in den Satz 5) stellt klar, dass der Versorgungsanspruch auch die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden, notwendigen Leistungen wie die notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen sowie die Ausbildung im Gebrauch ...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2.1 Therapiehinweise (Abs. 2 Satz 7)

Rz. 38 Im Gegensatz zur Verordnungseinschränkung oder zum Verordnungsausschluss regeln Therapiehinweise die Modalitäten einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, mithin das "Wie" und nicht das "Ob" der Versorgung. Die in Abs. 2 enthaltenen Vorschriften zu den Therapiehinweisen sind an die Änderungen zur Nutzenbewertu...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen für die früheren Bundesverbände der Krankenkassen enthielt de...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Vorschrift enthält Regelungen über medizinische Vorsorgeleistungen, die in Form der ärztlichen Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln vor Eintritt oder Manifestierung einer Krankheit (§27) von den Versicherten in Anspruch genommen werden können. Die ambulante und stationäre Vorsorge hat aufgrund des GKV-GRG 2000 eine erweiterte Aufgabenstellu...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Der Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen setzt grundsätzlich eine Vorsorgebedürftigkeit voraus. Diese besteht, wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen werden, oder wenn die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen gefährdet ist (Primärprävention). Darü...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.13.1 Rechtszustand bis 31.3.2007

Rz. 24 Abs. 2 (a. F.) nahm auf die Möglichkeit der Festsetzung von Festbeträgen nach § 36 Bezug (vgl. im Einzelnen dort). Auch bei Hilfsmitteln sollte auf diese Weise für den Versicherten ein Anreiz geschaffen werden, preisgünstige Angebote zu bevorzugen und den Wettbewerb unter den Herstellern und Anbietern von Hilfsmitteln zu verstärken. Eine ausreichende, zweckmäßige und ...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 2.2 Umlagefähigkeit des Solarstroms nach BetrKV

Hinweis Keine tatsächlich anfallenden Kosten, keine Abrechnung nach BetrKV Eine Abrechnung der Heiz- und Wärmeenergie nach der Heizkostenverordnung scheidet bei einer Wärmepumpe kombiniert mit Photovoltaikanlage schon deshalb aus, weil der Vermieter nur ihm konkret entstehende Kosten abrechnen darf, bei der Erzeugung von Solarstrom aber gerade keine solchen Kosten entstehen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 2.3 Beanstandungsrecht der Aufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Die Möglichkeit, die Richtlinien zu beanstanden, schiebt das Inkrafttreten der Richtlinien bis zum Ablauf der 2-monatigen bzw. 4-wöchigen Beanstandungsfrist hinaus. Eine Beanstandung gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss ist bindend. Dadurch wird eine präventive Kontrolle vor Inkrafttreten der Richtlinien gewährleistet. Verzichtet das BMG durch frühzeitige Erklärun...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.9 Verfahren

Rz. 32 Nach Stellung des zunächst erforderlichen Antrages (§ 19 Satz 1 SGB IV) hat die Krankenkasse unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben die Notwendigkeit der ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme mit Ausnahme der Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation nach Abs. 3 Satz 2 vor deren Beginn durch den Medizinischen Dienst übe...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.2 Stationäre Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 darf eine stationäre Rehabilitation nur gewährt werden, wenn die Leistung nach Abs. 1 nicht ausreicht (zum Vorrangverhältnis vgl. z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.7.2017, L 1 KR 208/16). Nach Nr. 4.2 der Rahmenempfehlungen (vgl. Rz. 9) kommt eine ambulante Rehabilitation nicht in Betracht, wenn eine stationäre Rehabilitation angezeigt ist und weg...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.2.2 Leistungsumfang

Rz. 16 Beim Leistungsumfang der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten ist zwischen zwei Bereichen zu unterscheiden. Einerseits verweist Abs. 2 Satz 1 auf die Leistungen des Abs. 1, wonach die Versicherten ärztliche Behandlung sowie Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel beanspruchen können. Für diese Leistungen gelten die Ausführungen zu den ambulanten Vorsorge...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / VI. Versorgung besonderer Personenkreise

1. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz. 683 Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGF) im Alter, bei Invalidität und für seine Hinterbliebenen könnten sich wie folgt zusammensetzen: Rz. 684 Dieses sog. "Drei...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Ausschließliche Versorgung leitender Mitarbeiter

Rz. 481 Eine Versorgungsordnung, die ausschließlich für Mitarbeiter in leitender Position gilt, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie verletzt weder das verfassungsrechtliche Gleichberechtigungsprinzip noch das europarechtliche Lohngleichheitsgebot aus Art. 141 EGV. Dies gilt auch dann, wenn sie unverhältnismäßig mehr Männer als Frauen begünstigt, weil Fra...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen

Rz. 769 Die Ausführungen zur Anerkennung von Pensionszusagen und Direktversicherungen gelten sinngemäß auch bei einer Versorgung des mitarbeitenden Ehegatten über eine Pensions- bzw. Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds. Hinsichtlich der Versorgung über eine Unterstützungskasse ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass diese als "soziale Einrichtung" nicht überwie...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Gesetzlicher Insolvenzschutz

Rz. 710 Betriebliche Versorgungsmaßnahmen sind nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen (Mindestalter 25 Jahre, Zusagedauer fünf Jahre) für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert (und zwar i.H.d. unverfallbaren Anwartschaften). Grundlage für die Einbeziehung bzw. den Ausschluss der Altersversorgung eines GGF in die Insolvenzsicherung ist wiederum § 17 BetrAVG . ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.2 Leistungen der häuslichen Pflege (§ 4 Nr. 16 Buchst. c, i oder k UStG)

Tz. 100a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einrichtungen, die Leistungen zur häuslichen Pflege und Betreuung sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen, sind mit ihren Leistungen steuerfrei, wenn mit ihnen die Krankenkasse einen Vertrag nach § 132a SGB V (Versorgung mit häuslicher Krankenpflege) bzw. die zuständige Pflegekasse eine Vertrag nach § 77 SGB XI (Häusliche Pfleg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Beispiele für Rentenformeln

Rz. 700 Die Obergrenze des Netto-Versorgungsbedarfs ergibt sich aus folgender Kalkulation: Rz. 701 Falls dieses Ziel erreicht wird, kann von einer "Vollversorgung" gesprochen werden. Rz. 702 Als unter...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Abfindbarkeit sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen

Rz. 163 Eine zulässige Möglichkeit der Abfindung ist die Abfindung sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen. Eine abfindbare Bagatellanwartschaft liegt insoweit nur dann vor, wenn die beim Erreichen der vereinbarten Altersgrenze zu zahlende monatliche Altersrente 1 % bzw. bei Kapitalleistungen 120 % der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV nicht überschreitet. Ausgehe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Insolvenzsicherung

aa) Gesetzlicher Insolvenzschutz Rz. 710 Betriebliche Versorgungsmaßnahmen sind nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen (Mindestalter 25 Jahre, Zusagedauer fünf Jahre) für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert (und zwar i.H.d. unverfallbaren Anwartschaften). Grundlage für die Einbeziehung bzw. den Ausschluss der Altersversorgung eines GGF in die Insolvenzsiche...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Freiwillige Portabilität

Rz. 188 § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG regelt zunächst den Grundsatz der freiwilligen, d.h. einvernehmlich im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages zwischen altem Arbeitgeber, neuen Arbeitgeber und Versorgungsberechtigten vereinbarten Portabilität. Danach ist arbeitsrechtlich die Portabilität zwischen allen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung vereinbar, d.h. d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Abgrenzung zu anderen Arbeitgeberleistungen

Rz. 23 Leistungen, die generell nur in Notfällen gewährt werden sollen (Notfallleistungen) dienen i.d.R. nicht der Versorgung und sind nicht von einem biologischen Ereignis, sondern einer finanziellen Notlage abhängig. Sie dienen damit nicht der Versorgung des Arbeitnehmers und werden nicht von § 1 BetrAVG erfasst (BAG v. 25.10.1994 – 3 AZR 279/94, BB 1995, 573 = NZA 1995, 3...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Rz. 1354 Liegt eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu zehn Tagen, mithin zwei Wochen) vor, um für einen nahen Angehörigen aufgrund einer akut auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege notwendigerweise zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung für diese Zeit sicherzustellen, besteht nach § 2 PflegeZG ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehme...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Individualrechtliche Versorgungszusagen mit kollektivrechtlichem Bezug

Rz. 546 Bestehen für eine Vielzahl versorgungsberechtigter Arbeitnehmer gleichlautende, individualrechtlich begründete Versorgungszusagen, sog. Gesamtzusagen bzw. vertragliche Einheitsregelung, scheitert die einzelvertragliche Änderung bereits unter praktischen Erwägungen, da es unwahrscheinlich ist, dass es dem Arbeitgeber gelingt, ausnahmslos jeden betroffenen Versorgungsb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / V. Gesamtzusage

Rz. 56 Der Arbeitgeber kann seinen Willen, unter bestimmten, näher geregelten Voraussetzungen Versorgungsleistungen zu gewähren, auch durch eine einseitige Erklärung an die gesamte Belegschaft zum Ausdruck bringen. Auch bei einer derartigen Gesamtzusage werden vertragliche Ansprüche begründet. Erforderlich ist dabei, dass das Leistungsversprechen der gesamten Belegschaft ggü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Inhaltliche Ausgestaltung der Versorgungsregelung

aa) Festlegung der versorgungsfähigen Bezüge Rz. 695 Während für Fremdgeschäftsführer die Leistungssysteme so gestaltet werden sollten, dass sie jeweils rechtzeitig und ohne große Schwierigkeiten an nicht vorhersehbare Entwicklungen angepasst werden können (also möglichst keine Eigendynamik des Versorgungswerkes), können für GGF die Aktivbezüge als Bemessungsgrößen herangezog...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicheres Arbeiten in Laboren / 6.6 Notabsperrung für Brenngasleitungen

Besondere Gefahren gehen von Brenngasleitungen und den Entnahmestellen aus. Daher enthält Abschn. 6.5.2 TRGS 526 Vorgaben für den Bau von Brenngasleitungen und zu den Armaturen an den Entnahmestellen (Armaturen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein). Die Armaturen aller Medien müssen gekennzeichnet sein, um zu erkennen, für welches Medium die Versorgung unterbr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Abgrenzung zu Alltagsverrichtungen

Vor dem Hintergrund des weit gefassten Pflegebegriffs bestehen besondere Abgrenzungsschwierigkeiten zu solchen Tätigkeiten, die nicht nur der Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, sondern auch zu den gewöhnlichen Alltagsverrichtungen des Angehörigen zählen und dementsprechend auch ihm selbst zugutekommen. Ist die Pflege des Erblassers nur ein willkommener Nebeneffekt für ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Übertragung bei Unternehmensliquidation

Rz. 209 Nach § 4 Abs. 3 BetrAVG ist eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen ausnahmsweise dann auf einen Lebensversicherer oder eine Pensionskasse ohne Zustimmung des Versorgungsempfängers oder Arbeitnehmers möglich, wenn das Unternehmen, das die Versorgung zugesagt hat, liquidiert werden soll und wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn en...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 743 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber-Ehegatte kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten inklusive der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten

Rz. 466 Eine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer allein wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung ist – unabhängig von einem Verstoß gegen sonstige Rechtsnormen – bereits nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässig (zu § 2 Abs. 1 BeschFG vgl. BAG v. 29.8.1989 – 3 AZR 370/88, DB 1989, 2338; BAG v. 28.7.1992, NZA 1993, 215 = ZAP 1993, F. 17 R, S. 45 m. Anm. Langohr-Plato; Langohr-...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Steuerrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 739 Pensionszusagen der GmbH ggü. ihren GGF unterliegen körperschaftsteuerlich strengeren Rechtsgrundsätzen als Pensionsverpflichtungen ggü. Fremdgeschäftsführern. Damit soll der Doppelfunktion des GGF als Unternehmer einerseits und Angestellter seiner Gesellschaft andererseits Rechnung getragen werden. Aufgrund dieser Doppelfunktion befürchten nämlich Finanzverwaltung u...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Rz. 686 Betriebliche Altersversorgung ist in § 1 Abs. 1 BetrAVG definiert als Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind. Über die in § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG getroffenen Abgrenzungskriterien wird der GmbH-Geschäftsführer vom persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (1) Das Merkmal der Wertgleichheit

Rz. 79 I.R.d. Aspekts "Wertgleichheit" richten sich die Fragen in der Praxis in aller Regel nach der anzuwendenden Berechnungsmethode und der Einbeziehung von Kosten. Da betriebliche Altersversorgung sehr stark von versicherungsmathematischen Rahmenbedingungen geprägt ist, liegt es nahe, auch im Bereich der Entgeltumwandlung von einer versicherungsmathematischen Äquivalenz a...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Anwartschaftsdynamisierung (§ 2a BetrAVG)

Rz. 160 Im Rahmen der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie durch das entsprechende Umsetzungsgesetz vom 21.12.2015 (BGBl I, 2553) wird erstmals für Zeiten ab dem 1.1.2018 in dem neu eingefügten § 2a BetrAVG eine Anwartschaftsdynamik gesetzlich verpflichtend, mit der eine Gleichbehandlung zwischen ausgeschiedenen und weiterhin aktiven Mitarbeitern hinsichtlich der Berechnun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Besitzstandswahrung

Rz. 587 Das BAG (v. 17.4.1985 – 3 AZR 72/83, NZA 1986, 57; BAG v. 22.5.1990 – 3 AZR 128/89, NZA 1990, 813; BAG v. 17.11.1992 – 3 AZR 76/92, NZA 1993, 939; BAG v. 18.3.2003 – 3 AZR 101/02, BB 2004, 948) hat in diesem Zusammenhang abstufende Kriterien (Drei-Stufen-Theorie) für den Eingriff in ein bestehendes betriebliches Versorgungswerk aufgestellt. Je nach Stärke des Besitzs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Rz. 683 Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGF) im Alter, bei Invalidität und für seine Hinterbliebenen könnten sich wie folgt zusammensetzen: Rz. 684 Dieses sog. "Drei-Säulen-Konzept", das grds. für Arbeitnehmer gilt, ist auch...mehr