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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 1314 BGB ... / F. Scheinehe (Abs 2 Nr 5).
Rn 33 Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Eheleute nur formal geheiratet haben, in Wirklichkeit aber eine eheliche Lebensgemeinschaft iSe Verantwortungsgemeinschaft (§ 1353 I 2 Hs 2) ablehnen. Beispiele: Aufenthalts-Ehe (BVerwG FamRZ 05, 1671; Ddorf FamRZ 08, 277), Staatsangehörigkeits-Ehe, Namens-Ehe, Versorgungs-Ehe, Ehe nur aus steuerlichen Gründen. Rn 34 Verfahrenskostenhi...mehr