Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geringe Ausgleichswerte (Abs 1 S 3).

Rn 19 § 20 I 3 erklärt § 18 für entspr anwendbar. Daraus folgt, dass bei geringen Ausgleichswerten auch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ausgeschlossen werden können. Der jeweilige Ausgleichswert ist mit der nach § 18 III maßgeblichen Bagatellgrenze zu vergleichen. Daher ist der Betrag der schuldrechtlichen Ausgleichsrente mit ihrem – ggf um einen öffentlich-rechtlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Summe der entrichteten Beiträge (Nr 4).

Rn 10 Unmittelbar zu bewerten sind auch Anrechte, bei denen sich die Höhe der Versorgung (ausschließlich) aus der Summe der entrichteten Beiträge ergibt (II Nr 4). Diese Vorschrift hat va für einige berufsständische Versorgungen (vgl zur entspr Vorschrift des § 1587a II Nr 4c BGB aF BGH FamRZ 89, 951 [Kassenärztliche Vereinigung Hessen]; 96, 481 [Zahnärzteversorgung Schleswi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 17 erfasst die internen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage und Unterstützungskasse). Hier hielt der Gesetzgeber eine externe Teilung auf Verlangen der Quellversorgung (§ 14 II Nr 2) bis zu einer (deutlich) höheren Wertgrenze für gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber – anders als bei Anrechten aus einem externen Durchführungsweg (Direktve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelbeispiele (Abs 1 S 2).

Rn 4 § 6 I 2 verdeutlicht die Gestaltungsbefugnisse der Ehegatten durch drei Regelbeispiele (›insbesondere‹) für die Ausgestaltung von Vereinbarungen. Sie sollen verdeutlichen, dass gerade Vereinbarungen dieses Inhalts möglich sind und unter erleichterten Voraussetzungen abgeschlossen werden können. Daneben kommt eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht (s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität ist nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. (2) Das Anrecht gilt in vollem Umfang als in der Ehezeit erworben. (3) Für die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wertveränderungen durch nachehezeitlichen Rentenbezug.

Rn 11 Befindet sich ein Anrecht der betrieblichen Altersversorgung oder der privaten Altersvorsorge, dessen Bezugsgröße der Kapitalwert ist, bei Ehezeitende bereits in der Leistungsphase oder beginnen die Leistungen im Zeitraum zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entsch über den VA, führen die (nicht dem Leistungsverbot des § 29 unterliegenden) planmäßigen Rentenzahlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragsberechtigung (Abs 2).

Rn 2 Gem § 35 I findet die Anpassung wegen des Bezugs einer Invaliditätsrente oder vorgezogenen Versorgung nur auf Antrag statt (vgl § 35 Rn 7). 36 II regelt dazu ergänzend, dass nur die Person antragsberechtigt ist, der hinsichtlich des gekürzten Anrechts ausgleichspflichtig ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1816 BGB – Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten. (2) Wünscht der Volljährige eine Person als Betreuer, so ist dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Baumaßnahmen.

Rn 20 Eine etwaige Duldungspflicht des Mieters bei notwendigen Baumaßnahmen richtet sich allein nach §§ 555a ff. IdR wird es sich bei der Umstellung der Versorgung um Bagatellmaßnahmen handeln, die nicht angekündigt werden müssen und die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind (BTDrs 17/10485, 22), wie etwa Arbeiten an der Heizungsanlage im Ke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Kann ein Anrecht, das sich noch in der Anwartschaftsphase befindet, nicht nach der – grds vorrangigen (vgl § 39 Rn 3) – unmittelbaren Bewertungsmethode des § 39 bewertet werden, ist der Wert des Ehezeitanteils nach der in § 40 geregelten zeitratierlichen Methode zu ermitteln. Ist eine bereits laufende Versorgung zu bewerten, findet § 41 II Anwendung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umfang der Schutzwirkung (Abs 1).

Rn 3 Dem Schutzbedürfnis der Versorgungsträger trägt die – in Anlehnung an § 407 BGB geschaffene – Vorschrift des § 30 I 1 Rechnung. Danach ist der Versorgungsträger erst nach Ablauf einer Schutzfrist verpflichtet, an die aufgrund einer rkr VA-Entsch berechtigte Person eine Versorgung (oder – wenn diese auch bei ihm versichert ist – eine höhere Versorgung) zu leisten; bis da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abänderung der Anpassung (Abs 6).

Rn 13 Erhält der Versorgungsträger Kenntnis von Tatsachen, die zum vollständigen Wegfall der Aussetzungsberechtigung führen, braucht er nicht das FamG anzurufen und eine Aufhebung der Anpassungsentscheidung zu beantragen, sondern kann selbst über die Beendigung der Aussetzung entscheiden (VI 1). Dies gilt in den in V genannten Fällen, in denen die Unterhaltsverpflichtung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die §§ 25, 26 begründen Ansprüche des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung aus einem vom ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen und dem schuldrechtlichen VA unterliegenden Anrecht (früher als ›verlängerter schuldrechtlicher VA‹ bezeichnet, § 3a VAHRG). Mit dem Tod der ausgleichspflichtigen Person erlöschen Ausgleichsansprüch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Durchführung des Ausgleichs (Abs 3).

Rn 8 Wenn die Voraussetzungen des § 28 I erfüllt sind, ist eine private Invaliditätsrente ausgleichsreif und damit grds einem Wertausgleich bei der Scheidung zugänglich. Zwar wäre eine interne Teilung des Anrechts möglich. Sie wäre jedoch nicht sachgerecht, weil die ausgleichsberechtigte Person davon selbst im Falle eigener Invalidität nicht zwingend profitieren würde. Sie w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Wirkung der Abänderung.

Rn 13 Die Abänderungsentscheidung wird wie jede End-Entsch über den VA erst mit der Rechtskraft wirksam (§ 224 I FamFG). Materiell-rechtlich (dh rechtsgestaltend) wirkt die Abänderungsentscheidung jedoch auf den Zeitpunkt des der Antragstellung folgenden Monatsersten zurück (§ 52 I iVm § 226 IV FamFG). Daher kann eine ausgleichsberechtigte Person, die bereits Versorgungsleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beeinträchtigung.

Rn 3 Die verbotene Eigenmacht wird vom Gesetz als Beeinträchtigung des Besitzes entweder durch Besitzentziehung oder durch Besitzstörung verstanden. Besitzentziehung ist die Beendigung des Besitzes (völliger oder teilw Besitzverlust) mit der Konsequenz des § 861, Besitzstörung ist die sonstige Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft mit der Konsequenz des § 862 (zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten.

Rn 11 Die Durchführung des VA kann grob unbillig sein, soweit er zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten eines Ehegatten führen und seinem Zweck, zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung beider Ehegatten beizutragen, grob zuwiderlaufen würde. Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters von § 27 aus einer Gesamtabwägung der wirtschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die unmittelbare Bewertung maßgeblich, so gilt § 39 Abs. 1 entsprechend. (2) 1Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die zeitratierliche Bewertung maßgeblich, so gilt § 40 Abs. 1 bis 3 entsprechend. 2Hierbei sind die Annahmen für die höchstens ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2330 BGB – Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 2325 bis 2329 finden keine Anwendung auf Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Rn 1 Anstandsschenkungen sind insb kleinere Zuwendungen wie übliche Gelegenheitsgaben zu besonderen Tagen oder Anlässen (Weihnachten, Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit) oder wie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Solange der Träger einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis keine interne Teilung vorsieht, ist ein dort bestehendes Anrecht zu dessen Lasten durch Begründung eines Anrechts bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. (2) Anrechte aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie aus einem Dienstverhältnis einer S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgeordnetenversorgungen.

Rn 12 Bundestags- und Landtagsabgeordnete erwerben während ihrer Mandatszeit eine Anwartschaft auf sog Altersentschädigung, die dem VA unterliegt. Die Voraussetzungen und die Höhe der Altersentschädigung sind im AbgG des Bundes und in den Abgeordnetengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Für die Abgeordnetenversorgung des Bundes schreibt § 25a III AbgG ausdrücklich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nebenleistungen (Beheizung; Versorgungsleistungen).

Rn 126 Jedenfalls im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet der Vermieter idR als Teil seiner Überlassungs- und Erhaltungspflicht die Beheizung der Mietsache sowie die Versorgung der Mietsache mit Wasser, Strom und Gas. a) Beheizung. Rn 127 Der Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet grds die Beheizung der Mietsache (BGH NJW-RR 18, 1285 [BGH 22.08.2018 - VIII ZR 99/17] R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ruhegehaltssatz und Ruhegehalt.

Rn 10 Während der Anwartschaftsphase ist eine Fortsetzung des Dienstes bis zur Altersgrenze zu unterstellen und ein fiktives Ruhegehalt zu berechnen, das sich aufgrund des mit der Gesamtdienstzeit erreichbaren Ruhegehaltssatzes ergäbe (§ 40 II 1). Die Altersgrenze richtet sich nach dem für die ausgleichspflichtige Person geltenden Versorgungsrecht. Ob sie die Mindestdienstze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Öffentliche Versorgungsunternehmen (Abs 2).

Rn 5 II betrifft nur die Versorgung von Sonderabnehmern. Diese fallen aber praktisch immer unter I, so dass schon aus diesem Grund die §§ 308 f (außer § 308 Nr 1a, 1b) nicht gelten. II ist daher praktisch bedeutungslos (Grüneberg/Grüneberg § 310 Rz 6). Zur Einschränkung der Kontrolldichte in diesen Fällen BGH NJW 04, 2161 [BGH 26.05.2004 - VIII ZR 311/03].mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1.

Rn 5 I enthält eine Auslegungsregel. Danach ist Nacherbfall der Tod des Vorerben. Dies entspricht dem mutmaßlichen Erblasserwillen jedenfalls dann, wenn die Vorerbschaft die Versorgung des Vorerben bezweckt. Stirbt der Vorerbe vor dem Erbfall, so treten etwa bestimmte Ersatzvorerben, ansonsten die gesetzlichen Erben des Vorerben als Vorerben ein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Rn 7 Rgf Dienstzeit ist die im Dienstverhältnis zurückgelegte Beschäftigungszeit, die sich – über den Ruhegehaltssatz (s Rn 10) – auf die Berechnung des Ruhegehalts auswirkt. Bei Anrechten, die sich im Zeitpunkt der (letzten tatrichterlichen) Entsch noch im Anwartschaftsstadium befinden, ist die rgf Dienstzeit zu ermitteln, die die ausgleichspflichtige Person nach ihrer Lauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zuständigkeit des Familiengerichts (Abs 1).

Rn 1 Der nach § 33 I zur Verfahrenseinleitung erforderliche Antrag (vgl § 33 Rn 4) ist beim FamG zu stellen; dieses ist grds auch für ein Verfahren über die Abänderung einer Anpassungsentscheidung sachlich zuständig (I). Allerdings kann der Versorgungsträger selbst eine Abänderung vornehmen, wenn Abänderungsgrund nicht eine Änderung von Unterhaltszahlungen ist (VI). Die örtl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 47a VersAusglG – Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis.

Gesetzestext (1) Ist ein Anrecht aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis intern geteilt worden und wechselt die ausgleichspflichtige Person danach den Dienstherrn oder scheidet aus dem Dienst- oder Amtsverhältnis aus, ohne dass ein Anrecht bei dem bisherigen Versorgungsträger für sie fortbesteht, so hat der bisherige Versorgungsträger einen Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 1 Liegt ein Fall der externen Teilung vor, kann die ausgleichsberechtigte Person nach § 15 I frei wählen, bei welchem Versorgungsträger sie ein neues Anrecht begründen oder ein bestehendes ausbauen will. Die ausgewählte Zielversorgung muss mit der Wahl, insb mit der vorgesehenen Teilung, einverstanden sein. Der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person kann selbs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – von der ausgleichspflichtigen auf die ausgleichsberechtigte Person. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Für das Verfahren über einen Teilhabeanspruch gelten die gleichen Grundsätze wie für das Verfahren über die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 (vgl § 20 Rn 24 ff). Beteiligte des Verfahrens sind die ausgleichsberechtigte Person als Antragsteller(in) und der Träger der Hinterbliebenenversorgung als Antragsgegner (§ 219 Nr 1 und 2 FamFG), ferner – soweit vorhande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 5 1. Monatliches Ruhegehalt als maßgebliche Bezugsgröße. Die Versorgung aus einem Beamtenverhältnis oder anderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und damit auch die für den VA maßgebliche Bezugsgröße ist das monatliche Ruhegehalt, das der berechtigten Person nach den jeweils für sie geltenden versorgungsrechtlichen Bestimmungen bei Erreichen der maßgeblichen Altersg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 7 Die Rechtsverordnung muss – was nicht selbstverständlich ist – nach § 556d II 5 ›begründet‹ werden. Nach § 556d II 6 ist anzugeben, dass, warum und in welchem Umfang ein Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten vorliegt, dort also die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (BGH ZMR 19, 845 Rz 18). Daz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechnung der fiktiven Hinterbliebenenversorgung (Abs 1).

Rn 12 Die nach III errechnete Ausgleichsrente ist ggf auf den Betrag der Hinterbliebenenversorgung zu kürzen, die die ausgleichsberechtigte Person erhielte, wenn ihre Ehe mit der verstorbenen Person bis zu deren Tod fortbestanden hätte. Sie kann die Ausgleichsrente nur unter den Voraussetzungen und bis zur Höhe der fiktiven Hinterbliebenenversorgung verlangen (München FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücke.

Rn 93 Mangel ja: kontaminiertes Grundwasser (BGH NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12]); als Baugrund verkauftes Grundstück auf verfüllter Kiesgrube/mit Altlasten (München RNotZ 13, 374); Altlastverdacht des Auffüllmaterials (München BeckRS 19, 150 Rz 14); geringere Größe (ca 10 %) als vereinbart (Brandbg BeckRS 08, 05064; anders bei Größendifferenz zwischen Exposé und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berücksichtigung besonderer Wartezeiten (Abs 3).

Rn 19 Ob die versicherte Person die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, von der der Bezug einer Alters- oder Invaliditätsrente aus der GRV abhängt (s Rn 3) bereits erfüllt hat, spielt gem § 2 III im VA keine Rolle. Zusätzliche Entgeltpunkte, die nur bei Erfüllung besonderer Wartezeiten angerechnet werden, sind dagegen nach III nur dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragsberechtigung (Abs 2).

Rn 3 Antragsberechtigt sind im Erstverfahren nur die geschiedenen Ehegatten (II 1). Die Hinterbliebenen haben kein Antragsrecht (BTDrs 16/10144, 73). Auch die Erben eines Ehegatten sind nicht antragsberechtigt; sie profitieren jedoch von einem Antrag, den der Erblasser bereits gestellt hatte (s Rn 10). Ist eine durchgeführte Anpassung wegen einer Änderung des von der ausglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der korrespondierende Kapitalwert ist eine Hilfsgröße für ein Anrecht, dessen Ausgleichswert nach § 5 Abs. 3 nicht bereits als Kapitalwert bestimmt ist. (2) Der korrespondierende Kapitalwert entspricht dem Betrag, der zum Ende der Ehezeit aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person für sie ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zu begrü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schuldrechtlicher Restausgleich.

Rn 7 Ein schuldrechtlicher Restausgleich ist in allen Fällen möglich, in denen nach früherem Recht überhaupt kein oder nur tw ein öffentlich-rechtlicher Wertausgleich durchgeführt werden konnte. Nach § 1587b V BGB aF war die Begründung von gesetzl Rentenanwartschaften zum Ausgleich hoher Anrechte der verpflichteten Person (insb aus der Beamtenversorgung und der berufsständis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der Rechtstyp.

Rn 1 Die Reallast gehört zur Gruppe der sog Verwertungsrechte: Der Eigentümer hat wiederkehrende Leistungen (Rn 3) zu erbringen. Mit der Bestimmung aus dem Grundstück wird kein natürlicher Leistungszusammenhang mit dem Grundstück, sondern gesetzestypisch das Recht des Berechtigten beschrieben, ggf die Immobiliarvollstreckung zu betreiben (BGH Rpfleger 78, 207). Eine Reallast...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beiderseitige Barunterhaltspflicht beim minderjährigen Kind.

Rn 10 Eine zusätzliche Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt in Betracht bei einer Aufteilung der Betreuung auf beide Eltern, bei eigenem Haushalt des Kindes mit Zustimmung des Bestimmungsberechtigten gem § 1612, bei Versterben eines Elternteils, bei fehlender Leistungsfähigkeit eines Elternteils und bei einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Unterhaltsanspruch der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 7 Gem I muss sich die Kürzung der Versorgung der ausgleichspflichtigen Person nachteilig auf einen der ausgleichsberechtigten Person gg die verpflichtete Person zustehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch auswirken. Erforderlich ist daher, dass der ausgleichsberechtigten Person ohne die aufgrund des VA eingetretene Versorgungskürzung überhaupt ein gesetzlicher Unterhaltsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsstörungen.

Rn 9 Bei Nichtleistung einzelner Rentenzahlungen kann der Gläubiger Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 280 I, 286 ff verlangen. Da das Grundgeschäft mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (s.o. Rn 2), besteht kein Rücktrittsrecht nach § 323 (RGZ 106, 93, 96; Hambg MDR 64, 414; Grüneberg/Retzlaff § 759 Rz 4; aA die Kritiker der Einheitstheorie: zB Celle NJW-RR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verlängerte Sperrfrist nach § 577a II.

Rn 21 Bei einer besonderen Gefährdung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in bestimmten Gemeinden mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung (vgl NRW GVBl 12, 82 für 5 bzw 8 Jahre; Hbg GVBl 13, 455 bis 31.1.24; Berlin GVBl 13, 488 bis 30.9.23 – verfassungskonform, LG Berlin MDR 16, 511 –; Bayern GVBl 12, 189 bis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antragsberechtigung.

Rn 2 Zur Stellung des nach § 51 I zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrags (s § 51 Rn 3f) sind die Ehegatten, im Falle ihres Ablebens ihre Hinterbliebenen (BGH FamRZ 23, 358 Rz 12) sowie die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger berechtigt (§ 52 I iVm § 226 I FamFG). Ein Ehegatte kann den Antrag auch noch nach dem Tod des anderen Ehegatten stellen (s Rn 16f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlangung obrigkeitlicher Hilfe.

Rn 3 Soweit die Inanspruchnahme staatlicher Organe zur Rechtsdurchsetzung (Vollstreckungsorgan oder hilfsweise Polizei) möglich ist, scheidet Selbsthilfe aus. Kommt eine einstweilige Verfügung (§§ 935 ff ZPO) oder ein Arrest (§§ 916 ff ZPO) oder ggf die Einleitung eines Insolvenzverfahrens (§ 17 InsO) oder Anfechtung nach AnfG noch zeitig genug, so ist dieses Mittel zu wähle...mehr