Überblick

Sinn und Zweck der Heizkostenverordnung ist es, den Energieverbrauch der Nutzer zu erfassen und die Heiz- und Warmwasserkosten abhängig vom Energieverbrauch zu verteilen. Der Gebäudeeigentümer hat zunächst die Pflicht, den Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser zu erfassen. Weiterhin muss er die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der § 7 Abs. 1 Satz 1 sowie §§ 8 und 9 HeizKV verteilen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 HeizKV).

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