Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) mit Wirkung zum 20.7.2021 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 13 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. ...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Materialien

Rz. 47 Gemeinsamer Bundesausschuss, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an ausgebildete Pflegekräfte im Rahmen von Modellvorhaben, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter https://www.g-ba.de. Basche, Die Zukunft der Pflege, RDG 2020, 66. Benstetter/Lauerer/Negele/Schmid, Vergütungsidee am Puls der Zeit – Regionale Gesundheitsbudgets, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.2 Mitwirkungsrecht der Pflegebedürftige (Satz 2)

Rz. 54 Bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Vorschläge sind Pflegebedürftige sowie – falls sie im Einzelfall an der Versorgung mitwirken – ambulante Pflegeeinrichtungen zu beteiligen; Satz 2. Rz. 55 Mit der Regelung in den Satz 2 erhält der Pflegebedürftige daher ausdrücklich ein Recht auf Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung der nach Satz 1 gemachten Vorschläge....mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.3.3 Beteiligung Versicherter an Spareffekten (Satz 3)

Rz. 22 Sollten die durch das Modellvorhaben aktivierten Wirtschaftlichkeitsreserven zu so hohen Einsparungen führen, dass diese die Mehrkosten des Projektes überschreiten, kann dieser zusätzliche finanzielle Vorteil an die am Modellvorhaben beteiligten Versicherten ganz oder zum Teil weitergegeben werden. Auf diese Weise sollen Versicherte in ihrem Interesse an einer wirtsch...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.5 Richtlinien (Abs. 1 Satz 8)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 8 verpflichtete den Gemeinsamen Bundesausschuss, in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bis zum 31.10.2021 jeweils getrennt, um den unterschiedlichen Bedarfen in verschiedenen Lebensphasen Rechnung zu tragen, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für junge Volljährige, bei denen ein Krankheitsbild des Kinder- und Jugendalt...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.3 Befristung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Modellvorhaben sind längstens auf 4 Jahre zu befristen (Satz 1). Um möglichst schnell zu tragfähigen Ergebnissen für die Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit zu kommen, wird die Dauer der Modellvorhaben abweichend von den bisher üblichen 8 Jahren (§ 63 Abs. 5 Satz 1) auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt (BT-Drs. 19/30560 S. 29). Rz. 15 Die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.2 Kinder und Jugendliche

Rz. 21 Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen entsprechend den Einschränkungen nach Abs. 1, die für jedes Hilfsmittel gelten. Die Kosten des Brillengestells werden auch bei Kindern nicht vom Anspruch umfasst (Abs. 2 Satz 4). § 12 Abs. 3 und 4 HeilM-RL sind zu beachten. Von Relevanz ist au...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.2 Grundsatz: Arzneimittelrechtliche Zulassung

Rz. 16 Da die Voraussetzungen für die Zulassung eines Arzneimittels nach dem AMG den Mindestvoraussetzungen entspricht, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung an eine wirtschaftliche Verordnungsweise i. S. v. § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 Satz 1 gestellt werden (BSG, Urteil v. 8.3.1995 – Edelfosin), besteht ein untrennbarer Zusammenhang zwischen dem SGB V und dem AMG....mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 20.7.2021 durch Art. 1 Nr. 13a neu eingefügt. Die Norm beruht auf den Beschlüssen des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 19/30550). Zuletzt geändert...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.3 Anspruchsumfang (Abs. 2 Satz 1) und Vergütung

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 umfasst der Anspruch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung. Der Anspruch besteht gemäß Abs. 1 für längstens 10 Tage je Krankenhausbehandlung. Gemäß § 3 Abs. 2 d...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.4 Arzneimittelähnliche Medizinprodukte (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 35 Nach Abs. 1 Satz 2 hat der Gemeinsame Bundesausschuss festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Medizinproduktegesetzes in der bis zum 25.5.2020 geltenden Fassung zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgun...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 Die in § 5 enthaltenen Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit, die als Ausnahmetatbestände eng auszulegen sind (BSG, Urteil v. 29.1.1981, 11 RA 22/80), normieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht, weil bereits aufgrund anderer Umstände die Einbeziehung in den Schutzbereich der gesetzlichen Rentenversicherung entbehrlich ist. Es liegt nämlich eine anderweitig...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.5 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 25 Obwohl die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) gegenüber Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. z. B. § 91), ist die Abgrenzung der beiden Leistungen in der Praxis schwierig. Nicht selten werden Anträge auf Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 14 an die Träger der medizinischen Rehabilitation weitergeleitet, weil der andere R...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.10.2 Abs. 5 in der Fassung ab 20.7.2021

Rz. 54b Bis zur Veröffentlichung der Zusammenstellung nach § 31 Abs. 5 Satz 2 im Bundesanzeiger hatten Versicherte Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung dem Grunde nach Maßgabe §§ 18 bis 26 der Arzneimittel-Richtlinie gemäß § 316, nach Änderung durch das PDSG ab 20.10.2020 nach § 403. Mit dem GVWG hat der Gesetzgeber den Anspruch in den Regelleistungsbereic...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Übertra... / 2.3 Übermittlung von Daten II (Abs. 3)

Rz. 9 Die Leistungserbringer in zugelassenen Krankenhäusern sind verpflichtet, weitere Daten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern: Daten zu Laborbefunden (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), Befundberichte aus bildgebender Diagnostik (§ 347 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2), Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativ...mehr

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Sommer, SGB V § 348 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 37 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026 und Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.1 Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung

Rz. 14 Sicherungspflege (häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege) nach Abs. 2 setzt nicht voraus, dass Krankenhauspflege geboten ist bzw. vermieden werden kann, wie dies Abs. 1 voraussetzt. Der Begriff der Erforderlichkeit in Abs. 2 ist aus dem systematischen Verständnis der Norm im Sinn einer in hohem Grad bestehenden Zweckmäßigkeit zu interpretieren (BSG, Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Hilfsmittel i. S. d. Abs. 1 Satz 1 sind Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern (Satz 1 Alt. 1), einer drohenden Behinderung vorzubeugen (Satz 1 Alt. 2) oder eine Behinderung auszugleichen (Satz 1 Alt. 3). § 47 Abs. 1 SGB IX enthält eine Definition, die auch ...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.1.1 Übergangspflege nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 7 Der Anspruch auf Übergangspflege nach Abs. 1 Nr. 1 in einer sektorenübergreifenden Einrichtung nach § 115g bedingt als umgeschriebene Voraussetzung, dass Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen der zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI bei Abschluss der stationären Krankenhausbehandlung erforderlich sind....mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.11.4 Entfallen des Genehmigungsvorbehalts (Abs. 7)

Rz. 60d Der ebenfalls auf Beschluss des Ausschusses für Gesundheit durch das ALBVVG angefügte Abs. 7 verpflichtet den GBA, bis zum 1.10.2023 in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der Genehmigungsvorbehalt nach Abs. 6 Satz 2 bei der erstmaligen Verordnung von Cannabi...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.2 Dreiseitige Vereinbarung auf Bundesebene

Rz. 22 Nach Abs. 2 Satz 2 besteht auf Bundesebene die Verpflichtung, in einem dreiseitigen Vertrag die Gruppe psychisch Kranker festzulegen, die wegen ihrer Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung der ambulanten Behandlung durch PIA bedürfen. Partner des dreiseitigen Vertrages sind der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV. Die gesetzlich vorgegebene Zusammensetzung der gl...mehr

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Sommer, SGB V § 87c Transpa... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) in das SGB V eingefügt. Sie ist zuletzt aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.4 Patientenzugang zu PIA

Rz. 24 Das LSG Nordrhein-Westfalen hatte sich bereits in seinem Urteil v. 6.11.1996 (L 11 Ka 180/95) gegen die Überweisung als Zugangsvoraussetzung ausgesprochen, weil schon das vorgegebene Zwischenschalten eines niedergelassenen Vertragsarztes gerade die Versorgung dieses besonderen Patientenkreises behindern würde. Diese Entscheidung ist in § 4 der auf Bundesebene entwicke...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 3 Literatur

Rz. 46 Bales/Schwanenflügel/Holland, Die elektronische Gesundheitskarte, NJW 2012, 2475. Dochow, Die elektronische Gesundheitskarte im Spiegel der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, WzS 2015, 104 ff., 137 ff. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.6 Wiederholte Abgabe von Arzneimitteln (Abs. 1b)

Rz. 38a Der durch Beschluss des 14. Ausschusses durch das Masernschutzgesetz neu eingefügte Abs. 1b erlaubt es Vertragsärzten, für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, Verordnungen auszustellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Regelung soll insbesondere für chron...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.5 Sachleistung oder Kostenerstattung nach Abs. 4

Rz. 33 Zur Erfüllung des Anspruchs kann die Krankenkasse die zur Gewährung häuslicher Krankenpflege benötigten Pflegekräfte selbst anstellen und dem Versicherten zur Verfügung stellen. Die Krankenkasse kann aber auch Krankenpflegepersonen anderer Einrichtungen in Anspruch nehmen. Insoweit schließt sie mit den Trägern dieser Einrichtungen Verträge über die Erbringung und Verg...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.3.1 Notwendige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Rz. 6 Die Teilhabeleistungen, die der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen dienen (sehen, hören, sprechen, fortbewegen, sitzen; ferner: Nahrungsaufnahme einschließlich Ausscheidung, Körperpflege, Herstellung und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten sowie Ausübung eines Berufs zur Finanzierung des Lebensunterhaltes; vgl. Komm. zu § 47) nehmen bei einem M...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingeführt. Rz. 2 Sie wurde seitdem mehrfach wesentlich geändert, u. a. wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 der Leistungsanspruch auf Sehhilfen stark eingeschränkt und neue Zuzahlungsregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.3 Pflegehilfsmittel

Rz. 13 Von den "allgemeinen" Hilfsmitteln sind die Pflegehilfsmittel zu unterscheiden. Auf diese besteht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI ein Versorgungsanspruch gegen die Pflegekasse, wenn die Mittel zur Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.1.2 Übergangspflege nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 8 Die Übergangspflege nach Abs. 1 Nr. 2 an einem anderen Standort eines Krankenhauses, das keine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung nach § 115g ist, setzt zusätzlich voraus, dass im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung in diesem Krankenhaus erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift über Arznei- und Verbandmittel wurde durch Art. 1 des GRG vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und seitdem mehrfach und umfangreich geändert, zuletzt in Abs. 1a Satz 5 durch Art. 3a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Rückwirkung zum 2.1...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.3 Definierte Patientengruppe

Rz. 23 Um eine übermäßige Ausdehnung der ambulanten Behandlung durch PIA zu verhindern und keine unnötige Kollision mit der fachlich gebotenen Behandlung durch niedergelassene Nervenärzte und ärztlichen/nichtärztlichen Psychotherapeuten zu riskieren, grenzt Abs. 2 den Behandlungsauftrag der PIA auf eine bestimmte Klientel ein. Art, Schwere und Dauer der psychischen Krankheit...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II v. 21.12.2015 zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.2 Ausnahmen von der Gruppenbildung

Rz. 7c Die durch das AMVSG v. 4.5.2017 nach Abs. 1 Satz 2 eingefügten neuen Sätze 3 und 4 geben dem Gemeinsamen Bundesausschuss vor, in Zukunft bei der Bildung von Festbetragsgruppen von Arzneimitteln mit Wirkstoffen zur Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten auf Antibiotika die Resistenzsituation zu berücksichtigen. Arzneimittel, die als Reserveantibiotika für die Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.11.5 Begleiterhebung und Datenübermittlung (Abs. 6 Satz 5 bis 10)

Rz. 61 Abs. 6 Satz 5 verpflichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Erstellung einer bis zum 31.3.2022 laufenden nichtinterventionellen Begleiterhebung, die dazu dient, Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu gewinnen. Hierdurch soll eine Grundlage für die Entscheidung über die dauerhafte Aufnahme in die Versorgung ges...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.1 Bildung der Arzneimittelgruppen (Abs. 1)

Rz. 6a Die Gruppenbildung ist nach Abs. 1 Satz 1 Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, der in seiner Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (AM-RL) gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bestimmt, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können und welche Vergleichsgrößen dabei zugrunde zu legen sind. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG v. 26.3.2007 neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.11 Berechtigungsnachweis (Abs. 9)

Rz. 42 Die Versicherten können über eine von ihrer Krankenkasse angebotene Benutzeroberfläche einen Nachweis über ihre Ansprüche im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (elektronische Ersatzbescheinigung) anfordern (Satz 1). Der Nachweis kann einem Leistungserbringer vorgelegt werden und wird unmittelbar von der Krankenkasse über ein sicheres Übermittlungsverfahren (§ 31...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.2 Arzneimittelausschluss

Rz. 29 Der Leistungsanspruch des Versicherten wird nach Abs. 1 beschränkt auf die Arzneimittel, die nicht nach § 34 sowie durch die Arzneimittel-Richtlinien (AM-RL) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind. Die AM-RL regelten auch schon vor dieser ausdrücklichen Inbezugnahme (ergänzend) Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels. Sie sind für den Vertr...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.4 Schwerstbehinderte Versicherte (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 15a Mit der Neufassung des Abs. 1 durch das GKV-WSG war Satz 2 eingefügt worden. Die Neufassung des Abs. 1 durch das HHVG (vgl. Rz. 6b) verschob die Regelung lediglich in den Satz 3. Darin ist eindeutig klargestellt, dass der Versorgungsanspruch schwerstbehinderter Versicherter bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit abhängt. Die Regelung ist a...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.6 Leistungs- und Qualitätsanforderungen (Abs. 1 Satz 6 bis 9)

Rz. 18 Mit der Änderung durch das HPG (vgl. Rz. 1) hat der Gesetzgeber die Aufträge der Rahmenvereinbarungspartner auf Bundesebene im Hinblick auf die geforderte Überarbeitung der Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 1 Satz 4 über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität stationärer Hospize erweitert. Die Partner haben bundesweit geltende Standards zum Leistungsumfang und...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.4 Rahmenvereinbarung (Abs. 2 Satz 8 bis 13)

Rz. 30 In Abs. 2 Satz 8 bis 12, die durch das HPG (vgl. Rz. 2c) angefügt worden sind, hat der Gesetzgeber den Partnern der Rahmenvereinbarung vor dem Hintergrund erkannter Praxisprobleme nähere Vorgaben für die zu aktualisierenden bzw. neu zu schließenden Vereinbarungen zur ambulanten Hospizarbeit gemacht. Zum einen sind die Vertragsparteien verpflichtet worden, zu überprüfe...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.1 Vertragsärztliche Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragsärztliche Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Betäubungsmitteln sowie von sonstigen in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Leistungen in elektronischer Form dürfen zukünftig ausschließlich über die Telematikinfrastruktur übermittelt und verarbeitet werden. Der Zeitpunkt ist davon abhängig, dass die hierfür erforderlichen Die...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.6 Schiedswesen

Rz. 26 Abs. 2 Satz 3 regelt das Schiedsverfahren vor dem erweiterten Bundesschiedsamt. Werden sich die 3 Vereinbarungsparteien über den kompletten Inhalt oder einzelne Bestandteile der Vereinbarung/des Vertrages nach Abs. 2 nicht einig, entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei das sektorenübergreifende Schiedsgremium auf Bundesebene gemäß § 89a. Näheres zum Schiedsverfahr...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.1 Verpflichtung zu Präventionsleistungen durch die Pflegekasse

Rz. 21 Pflegekassen sollen den sozial Pflegeversicherten Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen erbringen, Satz 1. Rz. 22 Für die Lebenswelt der stationären pflegerischen Versorgung enthält die § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB XI somit gegenüber der in § 20 Abs. 4 Nr. 2 SGB V und § 20a SGB V festgelegten Verpflichtung der Krankenkassen zur Erbringung von Leistungen...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.1 Übergangspflege (Abs. 1)

Rz. 5 § 39e eröffnet einen Anspruch auf Übergangspflege im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung. Die Übergangspflege wird in einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Abs. 1 Nr. 1) oder an einem anderen Standort eines Krankenhauses (Abs. 1 Nr. 2) erbracht, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung in diesem Krankenhaus erforderlich...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.2 Schiedsverfahren (Abs. 1 Satz 11 bis 13)

Rz. 20 Das GKV-WSG v. 26.3.2007 hatte in Abs. 1 Satz 7 bis 9 entsprechend der Regelung in § 132a ein Schiedsverfahren eingeführt. Infolge der Änderungen durch das HPG sind daraus inhaltlich unverändert aktuell die Sätze 11 bis 13 geworden. Die gesetzliche Ergänzung ging zurück auf die Beschlüsse des 14. Ausschusses (BT-Drs. 16/4200 S. 23). Sofern sich Krankenkasse und Hospiz...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.15 Intraokularlinsen (Abs. 9)

Rz. 41 Mit dem durch das GKV-VStG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2426) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Abs. 9 ist für das Linsenmaterial von Intraokularlinsen zur Behandlung des Grauen Stars durch operativen Einsatz eine vergleichbare Mehrkostenregelung geschaffen worden wie für Hilfsmittel. Standardmäßig kommen im Rahmen einer medizinisch notwendigen und ausreichenden Behan...mehr