Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Abs. 1 erweitert die grundsätzlich auf das Inland und den Geltungsbereich des Rechts der europäischen Gemeinschaften und des EWR beschränkten Leistungsansprüche der Versicherten (§ 30 Abs. 1 SGB I, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V) auf das darüber hinausgehende Ausland. Abs. 1 greift ein, wenn Defizite in der inländischen Versorgung vorliegen, die sich darin ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.1.2 Weiträumiges Arbeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ver...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.1 Gesetzesauftrag zur Förderung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 18 Die Neufassung der Vorschrift stellt in Abs. 1 auf den prioritären Gesetzesauftrag der KVen/KZVen ab, mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern un...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.6 Vertragszahnärztliche Versorgung

Rz. 30 Mit Abs. 1a Satz 6 und 7 sind die Modalitäten zur Finanzierung von Fördermaßnahmen auf die Sicherstellung der vertragszahnärztliche Versorgung übertragen worden, allerdings nicht als Muss-, sondern als Kannvorschrift. Kannvorschrift statt Mussvorschrift macht im Übrigen deutlich, dass sich die Sicherstellungsprobleme in der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht so s...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.6 Richtlinie zur hausarztzentrierten und zur integrierten Versorgung (Abs. 4a)

Rz. 10b Satz 1 betrifft die Regelungen zu hausarztzentrierten Verträgen, zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und zur Integrierten Versorgung (vgl. §§ 73b Abs. 3 Satz 8, 140a Abs. 4 Satz 6, 7). Die entsprechenden Satzungsbestimmungen der Krankenkassen sind nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu treffen. Satz 2 bestimmt den Genehmigungsvorbehalt des Bundes...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versorgung mit Soziotherapie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) neu eingeführt worden und gilt ab 1.1.2000. Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) werden mit Wirkung zum 1.7.2008 in Abs. 1 die Wörter "und die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen und Abs. 2 wird aufgehoben (Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.14 Kommunale Einrichtungen zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 5)

Rz. 53 Abs. 5 ermöglicht mit Wirkung zum 1.1.2012 auch den Kommunen, in begründeten Ausnahmefällen Eigeneinrichtungen zur ambulanten ärztlichen Behandlung zu betreiben. Die Voraussetzung des Ausnahmefalles schränkt die Möglichkeiten der Kommunen erheblich ein und schadet der kommunalen Flexibilität in der ärztlichen Versorgung. Dies gilt insbesondere, wenn eine Versorgung au...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und der Überschrift "Förderung der Kassenärztlichen Versorgung" mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGB...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.2 Vertragspartner

Rz. 3 In Abs. 1 ist geregelt, dass die Rechtsbeziehungen zwischen dem Leistungserbringer und der Krankenkasse zugunsten des Patienten per Vertrag geregelt werden. Ein Vertragsverhältnis auf Dauer wird ebenso wenig vorgeschrieben wie ein genereller Sicherstellungsvertrag. Rechtsgrund für den Vertrag ist vielmehr, dass er für die bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist. Ei...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) neu eingeführt worden und gilt ab 1.1.2000. Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) werden mit Wirkung zum 1.7.2008 in Abs. 1 die Wörter "und die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen und Abs. 2 wird aufgehoben (Art. 46 Abs. 9 GKV-WS...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 14 Einstweilige gerichtliche Maßnahmen während der Durchführung des Schiedsverfahrens sind nicht ausgeschlossen (Föllmer, in: Krauskopf, SGB V, § 132b Rz. 20). Die Bestellung einer Schiedsperson durch die Aufsichtsbehörde ist ein Verwaltungsakt und kann vor dem SG angefochten werden (vgl. BSG, Urteil v. 27.11.2014, B 3 KR 6/13 R).mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2 Rechtspraxis

2.1 Soziotherapie Rz. 2 Maßgeblich für den Inhalt ist die Soziotherapie-Richtlinie v. 22.1.2015 i. d. F. v. 15.5.2025. Sie definiert den Inhalt des Begriffs Soziotherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist gemäß § 37a und § 92 Abs. 1 Satz 2 zum Erlass berechtigt. Die Soziotherapie-Richtlinie regelt Voraussetzungen, Art und Umfang der Soziotherapie, einschließlich Inhalt und ...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.2.1 Zulassung

Rz. 4 Vertragspartner sind die einzelnen Krankenkassen oder ihre Landesverbände (Abs. 1). Eine verdrängende Verbandszuständigkeit ist im Gesetz nicht vorgesehen (Schneider, in: jurisPK-SGB V, § 132b Rz. 7). Möglich ist deshalb auch nach einem Vertragsschluss durch einen Verband, eigene Verträge zu schließen. Nach allgemeinen Regeln geht der jüngere Vertrag dem älteren vor (S...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Achten Titels SGB V, der inhaltlich mit Bedarfsplan, Unterversorgung und Überversorgung bezeichnet ist. Sie enthält Ermächtigungen und Verpflichtungen insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen); vgl. Hess, in: BeckOGK SGB V, § 105 Rz. 3). Sie hat schon nach der Überschrift praktische Bedeutung vorrangig für die vertragsärztliche ...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.1 Soziotherapie

Rz. 2 Maßgeblich für den Inhalt ist die Soziotherapie-Richtlinie v. 22.1.2015 i. d. F. v. 15.5.2025. Sie definiert den Inhalt des Begriffs Soziotherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist gemäß § 37a und § 92 Abs. 1 Satz 2 zum Erlass berechtigt. Die Soziotherapie-Richtlinie regelt Voraussetzungen, Art und Umfang der Soziotherapie, einschließlich Inhalt und Umfang der Zusamm...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.5 Schiedsverfahren

Rz. 13 Am 1.1.2017 ist ein Schiedsverfahren eingeführt worden. Nach Abs. 2 Satz 1 führt die Nichteinigung der Vertragspartner zur Festlegung des Vertragsinhaltes durch eine Schiedsperson. Logische Voraussetzung ist, dass bereits Verhandlungen stattgefunden haben. Die Schiedsperson muss fachlich geeignet sein (Rixen, in: Becker/Kinggreen, SGB V, § 132b Rz. 3). Jede Vertragspa...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 8 Neben diesen persönlichen Anforderungen, die an den Leistungserbringer gestellt werden, gibt es räumliche Anforderungen wie ein geeigneter Raum für Gruppengespräche. Außerdem dürfen die Rahmenverträge Kriterien der Qualitätssicherung enthalten. Die geeignete Patientendokumentation muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen und die Berichterstattung an den verordnenden...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.4 Einhaltung des Vergaberechts

Rz. 12 Wegen § 69 Abs. 3 ist grundsätzlich das Vergaberecht bei der Auswahl der Leistungserbringer einzuhalten. Da das Vergaberecht eine sachbezogene Auswahlentscheidung sicherstellen soll, setzt die Anwendung des Vergaberechts voraus, dass mehrere Leistungserbringer miteinander konkurrieren, was, wie bereits festgestellt, in der Praxis nicht oder kaum der Fall ist. Außerdem...mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.3 Rahmenverträge

Rz. 9 Die gesetzliche Formulierung spricht von Verträgen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern. Aus dieser Formulierung kann abgeleitet werden, dass es sich bei den Verträgen nicht um Einzelverträge für bestimmte Personen, sondern um Rahmenverträge handelt (Schneider, in: jurisPK-SGB V, § 132b Rz. 13). Rz. 10 Der Abschluss eines Vertrages ist bedarfsabhängig....mehr

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Sommer, SGB V § 132b Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist eine leistungserbringende Korrespondenznorm zu § 37a. Die Soziotherapie ist mit Wirkung zum 1.1.2000 als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37a) eingeführt worden. Diese Betreuungsleistung zielt darauf ab, für schwer psychisch kranke Patienten die notwendige Inanspruchnahme ambulanter vertragsärztlicher/-zahnärztlicher oder ärztli...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 1c)

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 und 3 enthaltenen Möglichkeit der KVen, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, die der unmittelbaren ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten dienen, ist im neuen Abs. 1c erweitert und flexibilisiert worden. Damit wird nach der Gesetzesbegründung die Option der KVen, eigen...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und der Überschrift "Förderung der Kassenärztlichen Versorgung" mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.12 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 46 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 45c Abs. 1 bestimmt die Verpflichtung des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen, im Wege der Anteilsfinanzierung (neben den Ländern oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) aus Mitteln des Ausgleichsfonds Fördermittel i. H. v. 25 Mio. EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen müssen sich entsprechend ihrem A...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren Bundesverbände war...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.2.2 Hinwirkungspflicht

Rz. 22 Die KVen sind einerseits berechtigt andererseits verpflichtet (vgl. die Formulierung "haben zu ergreifen" in Abs. 1 Satz 1), alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einzusetzen. Die KBV hat dabei die notwendige Unterstützung zu leisten. Zur KBV-Unterstützung gehört z. B. auch, dass sie gemeinsam mit den...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.11 Erstattung der KV-Kosten für außerordentliche Sicherstellungsmaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 42 Mit der Änderung des zunächst bis 31.12.2020 geltenden Abs. 3 ist mit Wirkung ab 1.1.2021 gewährleistet, dass die KVen auch in Zukunft ausreichend handlungsfähig sind, um die Gesundheitsversorgung auch bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen. Zu diesem Zweck sah bereits die mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz v. 27.3.2020 (BGBl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 19 Die Grundlage für die Beurteilung, ob und welche Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ergriffen werden sollen, stellt der Bedarfsplan (§ 99) dar. Er zeigt die aktuelle Versorgungssituation in jedem Planungsbereich und weist insbesondere Schwachstellen im Versorgungsbedarf aus, die entweder als Überversorgung oder als Unterversorgung bes...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.4 Verwendungszweck

Rz. 25 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds zu entrichten. Ein Mitbestimmungsrecht/Anhörungsrecht über die Höhe der Mittel für den Strukturfonds der KV hat die Krankenkassenseite nicht; sie muss betragsmäßig nachvollziehen, was die KV zur Höhe ihres Anteils am Strukturfonds beschlossen h...mehr

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Sommer, SGB XI § 45d Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt worden. Seitdem ist sie mehrfach angepasst worden, zuletzt durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.5 Soldatenentschädigung

Rz. 47a Nach dem zum 1.1.2025 in Kraft getretenen Soldatenentschädigungsgesetz erhalten ehemalige Soldaten, die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung (Wehrdienstbeschädigung) erlitten haben, u. a. medizinische Versorgung wegen der Wehrdienstschädigungsfolgen. Die medizinische Versorgung für diese Wehrdienstschädigungsfolgen ist ausschließlich auf...mehr

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Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wesentlich für die Leistungen der häuslichen Pflege ist der Vorrang der häuslichen Pflege (vgl. § 3). Sie soll zum einen im Interesse des Pflegebedürftigen selbst, zum anderen aus Gründen der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit prinzipiell Vorrang vor einer stationären Versorgung haben. Dabei wird die Bedeutung des Vorrangs der häuslichen Pflege auch darin gesehen, dass...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.4 Leistungsaushilfe bei Schließung oder Insolvenz (Abs. 2a)

Rz. 22 Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder geschlossen wird, dann können leistungsaushelfende Krankenkassen ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve erhalten. Das Darlehen wird aufgrund eines Antrags durch das BAS gewährt. Damit werden Leistungsansprüche von Versicherten finanziert, deren Mitgliedschaftsverhältnisse noch nicht geklärt sind (BT-Drs. 17/6906). Rz. 23 Der S...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.10 Fortgeltung bisheriger Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 schreibt vor, dass die Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen, die nach altem Recht von den bis zum 31.12.2008 bestehenden Spitzenverbänden (Bundesverbände der Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen) im Rahmen ihrer bis zum 30.6.2008 bestehenden Zuständigkeit zu treffen waren, so lange fortgel...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.3 Zusätzliche Fördermaßnahme

Rz. 24 Zur Finanzierung der Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist jede KV gesetzlich verpflichtet (vgl. "hat ... zu bilden" in Abs. 1a Satz 1), einen Strukturfonds einzurichten. In den Strukturfonds hat die KV selbst mindestens 0,1 % und höchstens 0,2 % der nach § 87a Abs. 3 Satz 1 vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen einzubr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.5 Berichtspflicht

Rz. 29 Um Transparenz über die mit Mitteln des Strukturfonds finanzierten Fördermaßnahmen herzustellen, sind die KVen durch Abs. 1a Satz 5 verpflichtet, jährlich einen Bericht zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen. Darin sind die mit Mitteln des Strukturfonds getroffenen Maßnahmen und die hierfür jeweils eingesetzten Finanzvolumina näher darzustellen; dies gilt auc...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.9 Mitwirkung der KVen an der sog. Landarztquote (Abs. 1d)

Rz. 40 Nach Abs. 1d wirken die KVen an der Umsetzung der von Studienplatzbewerbern im Zusammenhang mit der Vergabe des Studienplatzes eingegangenen Verpflichtungen mit, wenn das Landesrecht die nachstehende Regelung bestimmt. Ausgangspunkt dieser Regelung ist der vom BMG und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesun...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.3 Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 33 Das Sozialgesetzbuch V enthält in vielen Vorschriften Regelungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Schwangere und Mütter. Die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Verfassung (Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes) rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Verwaltungsträger ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.6 Zuführungen aus der Liquiditätsreserve (Abs. 4)

Rz. 25 Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden einmalig im Jahr 2020 225 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve zugeführt (Satz 1). Die Mittel finanzieren die Mehrausgaben der Krankenkassen, die aus dem im Jahr 2020 von Krankenhäusern nach § 8 Abs. 11 KHEntgG zu erhebenden Rechnungszuschlag entstehen (BT-Drs. 19/15662 S. 96). Eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Garage/Stellplatz im Mietrecht / 2 Selbstständiger Garagenmietvertrag

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage, wenn sie die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln und der Mietvertrag über den Stellplatz an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug nimmt. Dies gilt auch ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.8 Kosten für Sportbekleidung und rehabilitationssportspezifische Hilfsmittel/Sportgeräte

Rz. 50 Die Kosten für die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung des Teilnehmers (z. B. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger, Badehandtuch) hat der Teilnehmer selbst zu tragen (vgl. Ziff. 16.3 der Rahmenvereinbarung). Die für die Durchführung des Rehabilitationssports im Einzelfall erforderlichen behinderungsbedingten persönlichen H...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.10 Wirtschaftliche Erbringung medizinisch-technischer Leistungen (Abs. 2)

Rz. 41 Nach Abs. 2 haben die KVen darauf hinzuwirken, dass die medizinisch-technischen Leistungen, welche die Ärztin oder der Arzt zur Unterstützung ihrer/seiner Maßnahmen benötigt, wirtschaftlich erbracht werden. Die KVen sollen ermöglichen, solche Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungen von Gemeinschaftseinrichtungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.2 Wesen und Ziel des Funktionstrainings

Rz. 59 Das Funktionstraining wirkt insbesondere bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Funktionstraining wird speziell für Menschen mit einer rheumatischen oder muskuloskelettalen Erkrankung ärztlich verordnet. Dazu gehören entzündliche und degenerative Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule und chronische Schmerzzustände. Hier w...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2020 Gemischte Stiftung als Alternative zur Doppelstiftung/§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Eine Doppelstiftung ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unternehmensverbundene Stiftungen – eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung – gemeinsam als Beteiligungsträgerstiftungen ein Familienunternehmen halten. Durchgesetzt hat sich diese Gestaltungsvariante aufgrund ihrer kompl...mehr