Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10.3 Heimarbeit und Versorgungsvorschriften (§ 850i Abs. 2, 3 ZPO n. F.)

Rz. 48 § 850i Abs. 2, 3 ZPO bestimmt, dass § 27 Heimarbeitsgesetz sowie die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art von der Regelung des § 850i ZPO unberührt bleiben. Dies ergibt sich jedoch bereits direkt aus § 319 AO, sodass einfache Gesetzeskonkurrenz besteht.[1] Liegt ein ständi...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.4 Verträge zur wohnortnahen integrierten Versorgung (Abs. 3)

2.4.1 Grundsatzbefugnis (HS 1) Rz. 81 Abs. 3 HS 1 gibt den beteiligten Kostenträgern und Leistungserbringern die Befugnis, für das Einzugsgebiet der Pflegestützpunkte Verträge zur wohnortnahen integrierten Versorgung zu schließen. Rz. 82 Leistungserbringer im Sinne dieser Regelung sind (vgl. so schon die Gesetzesmotive zu der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeinsame Empfehlungen der pflegerischen Versorgung

1 Allgemeines Rz. 1 § 8a wurde durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 geändert. Mit dem PSG III ist die Vorschrift durch die Einfügung der Abs. 2 bis 5 erheblich erweitert worden. Weiter wurde die Überschrift von ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.9 Versorgungs- und entsorgungstypische Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 7 bis 9)

Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 zum TV-V sind die Absätze 7 bis 9 in den TV-V eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1. April 2008. Die von den Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2008 geforderte deutliche Anhebung der Zulagenbeträge für Wechselschicht- und Schichtarbeit hat zu langwierigen Auseinandersetzungen geführt, weil die VKA es nicht...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.1.1 Einrichtungsrecht

Rz. 31 Die Länder können nach Abs. 2 Satz 1 zur Versorgung von Pflegebedürftigen sektorübergreifende Landespflegeausschüsse einrichten und gestalten. Rz. 32 Ein sektorenübergreifender Landespflegeausschuss ist ein Gremium auf Landesebene, das verschiedene Akteure aus Gesundheit und Pflege (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen, Ärzte, Patientenvertreter) zusammenb...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) gemäß Art. 1 Nr. 3 mit Wirkung zum 19.12.2019 neu eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Di...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.2 Normzweck

Rz. 7 Die Vorschrift stellt eine Ausgestaltung des § 8 dar. Nach dessen Abs. 1 ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine umfassende pflegerische Versorgung kann nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte sichergestellt werden. Dabei zielen alle Regelungen in § 8a dem Grunde nach auf die Sicherstellung der Pflegevers...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 8a wurde durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 geändert. Mit dem PSG III ist die Vorschrift durch die Einfügung der Abs. 2 bis 5 erheblich erweitert worden. Weiter wurde die Überschrift von "Landespflege...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.5 Auswirkungen der Empfehlungen auf Verträge – Beachtungsmaxime (Abs. 5)

Rz. 66 Empfehlungen der Ausschüsse nach den Abs. 1 bis 3 zur Weiterentwicklung der Versorgung sind von den Vertragsparteien nach dem Siebten Kapitel (Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern – §§ 69 ff.) beim Abschluss der Versorgungs- und Rahmenverträge und von den Vertragsparteien nach dem Achten Kapitel (Pflegevergütung – §§ 82 ff.) beim Abschluss der Vergü...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.2 Vermutungsausschluss

Rz. 9 § 286c Satz 2 regelt einen Fall des Vermutungsausschlusses. Die Vermutung nach Satz 1 gilt nicht für Zeiten, in denen eine Rente aus der Rentenversicherung oder eine Versorgung aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem bezogen wurde, die nach den bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geltenden Vorschriften zur Versicherungs- oder Beitragsfreiheit führte. Dies ware...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 3 Literatur

Rz. 70 Basche, Stärkung der Pflegekompetenz – eine kritische Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, RDG 2025, 288. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge, Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz –...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.4 Nachweis des Zusatznutzens und Nutzenbewertung

Rz. 19 Der medizinische Zusatznutzen ist im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie festzulegen. Vergleichstherapie ist diejenige Behandlung, die nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in einer Indikation zweckmäßig und wirtschaftlich ist (BT-Drs. 17/2413 S. 21). Insofern stellt Abs. 1 Satz 10 klar, dass es sich bei der Vergleichstherapie um eine...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.4.2 Anwendung von § 92b (HS 2)

Rz. 83 Insoweit ist § 92b SGB XI mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Pflege- und Krankenkassen gemeinsam und einheitlich handeln, Abs. 3 HS 2. Rz. 84 Die Pflegekassen können insoweit nach § 92b Abs. 1 SGB XI mit zugelassenen Pflegeeinrichtungen und den weiteren Vertragspartnern nach § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V Verträge zur integrierten Versorgung schließen oder d...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.1.1 Grundsätze der Einrichtung (Satz 1)

Rz. 25 Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt, Satz 1. Rz. 26 Die Errichtung eines Pflegestützpunktes ist davon abhängig, dass die oberste Landesbehörde sie bestimmt. Ergeht eine solche Bestimmung, so tritt das in Abs. 1 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2.2 Fortgeltung erteilter Aufschubbescheinigungen

Rz. 7 Die Regelung bestimmt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, dass vor dem 1.1.1992 erteilte Aufschubbescheinigungen grundsätzlich fortgelten. Dies gilt dann nicht, wenn nach den vom 1.1.1992 an geltenden Vorschriften Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung nicht mehr gegeben sind. Liegt daher ab dem 1.1.1992 ein Aufschubgrund nach § 184 Abs. 2 nicht vor, tritt...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.10 Berichte über die Entwicklung der Pflegeversicherung nach § 10 Abs. 1

Rz. 145 Zur Entwicklung in der Pflegeversicherung sind aus der jüngeren Vergangenheit insbesondere weiter auch die nach § 10 Abs. 1 verfassten letzten beiden Berichte (vgl. auch die Komm. zu § 10) zu beachten: Siebter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland v. 20.5.2021 – BT-Drs. 19/30300...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.3 Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Auswertung (Abs. 3b)

Rz. 32b Abs. 3b ist durch das AMVSichG v. 9.8.2019 neu eingefügt worden. Nach Satz 1 kann der Gemeinsame Bundesausschuss von pharmazeutischen Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist frühestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens (Klarstellung durch das GKV-FKG v. 22.3.2020 zur Erfassung aller Patienten und Patientinnen, die ab diesem Zeitpunkt ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.5 Sonderregelungen (Abs. 1b bis 1d)

Rz. 26 Der auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit durch das AMVSG v. 4.5.2017 eingeführte Abs. 1b (nach der Änderung durch das GKV-FKG – vgl. Rz. 4h – nun Abs. 1b Satz 3) schafft eine weitere Sonderregelung, die den pharmazeutischen Unternehmer von der Pflicht zur Vorlage von Nachweisen nach Abs. 1 Satz 3 entbindet. Nach Abs. 1b Nr. 1 hand...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 14 Vorgängervorschrift zu § 8a Abs. 1 ist § 92. Rz. 15 Die Vorschrift des § 92 wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst. Die Neufassung hatte indes allein den Zweck, die vorherigen Regelungen zu straffen. Die Aufgaben der Landespfle...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1 Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 § 33a eröffnet Versicherten einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die von der Legaldefinition in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 erfasst werden, in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen worden sind und vom behandelnden Arzt verordnet oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden. Mit dem Anspruch der Versi...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 6 und 7)

Rz. 13 Abs. 6 enthält eine Berichtspflicht für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Der Gesetzgeber will dadurch die Entwicklung des neuen Leistungsbereichs durch einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen von Anfang an beobachten und strukturiert erfassen. Deswegen muss der GKV-SV künftig jährlich zum 1.4. eines Kalenderjahres einen Be...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.4.1 Grundsatzbefugnis (HS 1)

Rz. 81 Abs. 3 HS 1 gibt den beteiligten Kostenträgern und Leistungserbringern die Befugnis, für das Einzugsgebiet der Pflegestützpunkte Verträge zur wohnortnahen integrierten Versorgung zu schließen. Rz. 82 Leistungserbringer im Sinne dieser Regelung sind (vgl. so schon die Gesetzesmotive zu der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008, BGBl. I S. 874, eingefügt...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.1 Kern der Beratungsaufgaben (Satz 1)

Rz. 58 Satz 1 beschreibt und konkretisiert die Aufgaben der Pflegestützpunkte. Rz. 59 Der Aufgabenbereich der Pflegestützpunkte umfasst nach den Nr. 1 bis 3 im Wesentlichen folgende spezifische Aufgaben: unabhängige Auskunft und Beratung (Nr. 1), Koordinierung der in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote (Nr. 2) und Vernetzung der Versorgungs- und Betreuungsangebo...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Landespflegeausschüsse. Satz 1 enthält die Regelung über die Bildung dieser Ausschüsse. Satz 2 beschreibt die Rechte bzw. Aufgaben des Landespflegeausschusses. Satz 3 schließlich weist der Landesregierung die Verordnungsermächtigung zu, das Nähere zu den Landespflegeausschüssen zu bestimmen. Rz. 3 Abs. 2 beinhaltet weitergehende Regelungen für sektoren...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3 Aufgaben der Pflegestützpunkte (Abs. 2)

Rz. 56 Die Funktion von Abs. 2 ist ganz allgemein die Konkretisierung des in Abs. 1 Satz 1 benannten Zwecks der Pflegestützpunkte, der auf die wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten ausgerichtet ist. Rz. 57 Der Aufgabenbereich umfasst danach im Wesentlichen unabhängige Auskunft und Beratung, Koordinierung der in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstüt...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2262) komplett neu gefasst und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 6 Nr. 1a des Medizinforschungsgesetzes v. 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 324) mit Wirkung zum zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.3.1 Arzneimittel mit Zusatznutzen (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Entschließung über die Nutzenbewertung innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Nutzenbewertung, die nach Abs. 2 Satz 3 spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem nach Abs. 1 Satz 3 maßgeblichen Zeitpunkt für die Einreichung der Nachweise im Internet zu veröffentlichen ist. Für das Verfahren ...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.1 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 9.6.2021 besteht aufgrund der Erweiterung durch das DVPMG v. 3.6.2021 auch ein Anspruch auf Erstellung eines elektronischen Medikationsplans nach § 334 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.3 Anspruch auf Aktualisierung (Abs. 3 und 3a)

Rz. 9 Der Medikationsplan ist zu aktualisieren, sobald der Arzt die Medikation ändert oder Erkenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Voraussetzung für diesen Änderungsanspruch ist allerdings, dass der Versicherte auch nach der Änderung immer noch gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel (Satz 1) anwendet. Nach Satz ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.6 Einvernehmen mit dem Hilfesuchenden (Satz 5)

Rz. 59 Bei Erstellung und Umsetzung des Versorgungsplans ist Einvernehmen mit dem Hilfesuchenden und allen an der Pflege, Versorgung und Betreuung Beteiligten anzustreben, Satz 5.mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.3 Regionale Pflegeausschüsse (Abs. 3)

Rz. 48 Regionale Pflegeausschüsse nach Abs. 3 können für die Koordinierung der örtlichen pflegerischen Versorgung eine sinnvolle Ergänzung zu den Landespflegeausschüssen sein. An den regionalen Pflegeausschüssen können alle entscheidenden Akteure der Pflege vor Ort mitwirken sowie regionale Unterschiede besser berücksichtigt und sozialraumorientierte Versorgungsstrukturen du...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.5 Nutzenbewertung für bereits zugelassene Arzneimittel (Abs. 6); außer Kraft ab 1.1.2014

Rz. 37 Auch für bereits zugelassene und im Verkehr befindliche Arzneimittel konnte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen. Die Nutzenbewertung war dann Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrages zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer. Die Formulierung in Abs. 6 Satz 1 zeigte, da...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.2.1 Abgeleiteter Anspruch (Satz 1)

Rz. 67 Auf Wunsch einer anspruchsberechtigten Person nach Abs. 1 Satz 1 erfolgt die Pflegeberatung auch gegenüber ihren Angehörigen oder weiteren Personen oder unter deren Einbeziehung, Satz 1. Rz. 68 Satz 1 stellt damit klar, dass es sich um einen abgeleiteten und von der pflegebedürftigen Person abhängigen Anspruch handelt. Rz. 69 Die Vorschrift stellt dabei allerdings auch ...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.2 Weitere Meldepflichten (Satz 2)

Rz. 8d Als Versorgungsbezüge gelten auch Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Angehörige bestimmter Berufe (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder Renten...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 19 Vorgängervorschrift ist § 92c in seiner noch bis zum 31.12.20215 gültigen Fassung, dessen Abs. 1 bis 4 sowie Abs. 7 bis 9 aufgrund des Sachzusammenhangs durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweite Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) mit Wirkung zum 1.1.2016 unverändert in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016 eingeführt und seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei P...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.4.1 Pflegestrukturplanungsempfehlungen (Satz 1)

Rz. 53 Die Pflegestrukturplanung ist Teil der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 8 Abs. 1 (vgl. auch BT-Drs. 18/9518 S. 64 = BR-Drs. 410/16 S. 58). Rz. 54 Die Pflegekassen, die Landesverbände der Pflegekassen sowie die weiteren in Abs. 2 genannten Mitglieder der sektorenübergreifenden Landespflegeausschüsse werden nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet, an der Erstellu...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.2.2 Abstimmungserfordernis mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V

Rz. 42 Soweit erforderlich, ist eine Abstimmung mit dem Landesgremium nach § 90a SGB V herbeizuführen. Rz. 43 Nach § 90a Abs. 1 Satz 1 SGB V kann nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Land...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.2 Leistungsweg (Abs. 3)

Rz. 9 Digitale Gesundheitsanwendungen werden grundsätzlich als Sachleistungen erbracht. Dies kann entweder durch elektronische Übertragung über öffentlich zugängliche Netze oder durch Abgabe entsprechender Datenträger an die Versicherten direkt durch die Hersteller erfolgen (Abs. 3 Satz 1). Erfolgt die Leistungserbringung im Wege der Sachleistung direkt durch den Hersteller,...mehr

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Jansen, SGB VI § 286h Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Erste Voraussetzung ist, dass eine Nachversicherung in einer berufsständischen Versorgung für die Zeit als Soldat durchgeführt worden und die Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 2b im Nachhinein weggefallen ist. Nach § 231 Abs. 10 gilt dies nur für Nachversicherungen, bei denen die nachzuversichernde Person vor dem 1.1.2023 nach § 3 Satz 1 Nr. 2b wegen des Bezugs ...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) mit Wirkung zum 29.12.2015 eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.5 Dienstherrenfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 20 Nach Maßgabe des Art. 73 Abs. 4 Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die Arbeitsgemeinschaften MDK als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Wegen der seinerzeit von den Landesversicherungsanstalten zu übernehmenden Beamten der Vertrauensärztlichen Dienste wurde die Arbeitsgemeinschaft mit Dienstherreneigenschaft (§ 121 BRRG) ausgestattet. Die D...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 29 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2-...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.4 Hinweispflicht auf den individuellen Versorgungsplan (Satz 2)

Rz. 50 Anlässlich der Erfüllung der verpflichtenden Aufgaben nach Abs. 1 Satz 1 – Beratungstermin anbieten oder Beratungsgutschein ausstellen – hat die Pflegekasse ausdrücklich auch auf die Möglichkeiten des individuellen Versorgungsplans nach § 7a hinzuweisen und über dessen Nutzen aufzuklären, Satz 2. Rz. 51 Der Versorgungsplan nach § 7a SGB XI ist ein individueller, schrif...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 20 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in den Abs. 1 bis 4 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen; dies gilt für folgende Regelungen: § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB XI mit seinen Verfahrensregelungen zur Beschlussfassung durch die Mehrheit, § 7a (Pflegeberatung), § 17 Abs. 1a SGB XI mit seinen Regelungen über die Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pfl...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2.1 Durchführung der Nachversicherung

Rz. 4 Nach Satz 1 richtet sich die Durchführung der bis zum 31.12.1991 nicht durchgeführten Nachversicherungen nach den zum 1.1.1992 in Kraft getretenen §§ 181 bis 186 für Personen, die vor dem 1.1.1992 aus einer nachversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben. Als einzige Ausnahmeregelung regelte § 277 Satz 3, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.3 Pflegeberatung durch kommunale Gebietskörperschaften u. a. (Abs. 2a)

Rz. 81 Zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der pflegerischen Versorgung sollten mit der Regelung in Abs. 2a künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung nach § 7a Abs. 1 durch die ratsuchenden Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Familienangehörigen auch vor Ort auf der Gemeindeebene eingelöst werden können (vgl. die Gesetzesmotive zum Dritten Pflegestärkungsgeset...mehr