Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.2 Pflichtinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtsführung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, mithin die Bestimmung der Gesamtzahl der Mitglieder ebenso wie die Wahlordnung, die Vorschriften z. B. über die Einberufung der Organe, ihre Beschlussfähigkeit, das Stimmenverhältnis, den Vorsitz, die Errichtung von Geschäftsstellen und die Entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) hat die Vorschrift vollkommen neu gestaltet und den Tarifspielraum der gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Abs. 1 bis 5, 8 und 9 sind am 1.4.2007, die Abs. 6 und 7 am 1.1.2009 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.1 Bildung der Fachausschüsse

Rz. 3 Die Bildung eines beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung und eines beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung ist zwingend, ein Dispositionsrecht besteht nicht. Dasselbe gilt für den beratenden Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte, der in der ärztlichen Selbstverwaltung die Belange dieser Arztgruppe vertritt. Die Verpf...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.1 Name"Kassenärztliche Vereinigung"

Rz. 4 "Kassenärztliche Vereinigung" (KV) oder "Kassenzahnärztliche Vereinigung" (KZV) bzw. "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (KBV) oder "Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung" (KZBV) sind als Namensbezeichnungen aufgrund der Formulierungen im SGB V praktisch vorgegeben, obwohl es die "kassenärztliche Versorgung" in der Praxis nicht mehr gibt, sondern diese Begriffe durch "...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.5 Sicherstellungsauftrag und Vergütung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 normiert die objektiv-rechtliche Sicherstellungspflicht der zuständigen Behörde. Sie hat die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Vorkehrungen zu treffen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört die Verpflichtung, die ärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu gewährleisten. Anders als...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.2 Öffnungsklausel

Rz. 28 Abs. 1 Satz 5 hat die Möglichkeit eröffnet, dass zwischen Krankenkassen und Ärzten anderslautende oder ergänzende Vereinbarungen zu der einheitlich und gemeinsam beschlossenen Arzneimittelvereinbarung getroffen werden können. Ziel solcher Vereinbarungen soll aber sein, dass die Regelungen über den in Abs. 1 Satz 2 vorgegebenen Inhalt der Arzneimittelvereinbarungen hin...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.5 Arzneimittel besonderer Therapierichtungen (Abs. 5; zum 11.5.2019 aufgehoben)

Rz. 10 In ihrer Satzung kann die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen regeln und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die nach § 34 Abs. 1 Satz 1 (vgl. Komm. dort) von der Regelversorgung ausgeschlossen und nicht verschreibungspflichtig sind. Hierunter fallen...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.1 Inhalt der Vereinbarung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 2 beschreibt den Inhalt der Arzneimittelvereinbarung. Das Ausgabevolumen ist jährlich anzupassen. Unterjährige Korrekturen sind möglich (BT-Drs. 14/7170 S. 14) Sie umfasst: ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten nach § 31 veranlassten Leistungen (Arzneimittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, vom Gemeinsamen Bundesausschuss f...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Geregelt sind die Vergabe von Krankenversichertennummern an Versicherte und deren Ausgestaltung. Rz. 1a Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moderni...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.1 Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 normiert den Anspruch zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen. Die Behandlung akuter Erkrankungen ist von der Behandlung chronischer Erkrankungen abzugrenzen (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 4 Rz. 23; Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 47 ff.; Herbst, in: Mergler/Zink, Asyl...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1, Art. 79. Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Nummer 307 und mit dem wesentlichen Inhalt der jetzigen Abs. 2 und 3 mit Wirkung vom 1.1.1989 an in Kraft getreten. Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung eines SV...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 mit der Überschrift "Vereinbarung von Richtgrößen" eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 sowie in Abs. 5 Satz 1 geändert. Aufgrund des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) ist in Abs. 3 die Nr. 2 geändert wo...mehr

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Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12. 1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist Satz 2 zum 1.7.2001 geändert worde...mehr

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Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311) zum 1.1.1999 eingeführt worden. Satz 2 ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisier...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3.1 Blutzuckerteststreifen/Blutzuckermessgeräte

Rz. 37 Bei der Verordnung von Blutzuckerteststreifen/Blutzuckermessgeräten erwarten die Vereinbarungspartner im Hinblick auf die wirtschaftliche Versorgung der Versicherten entsprechend § 12 die einmalige Verordnung des medizinisch notwendigen Gesamtquartalsbedarfs an Blutzuckerteststreifen (Ausnahme: medizinische Gründe). Hinsichtlich des medizinisch notwendigen Quartalsbeda...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.7 Vergütungsregelung und Bestimmungsrecht

Rz. 28 Abs. 3 Satz 3 trifft eine Regelung über das für die Vergütung anzuwendende Vertragsrecht, wenn die Leistungen der Krankenbehandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte erbracht werden. Es ist dann der Vertrag i. S. d. § 72 Abs. 2 SGB V anzuwenden, der am Ort der Niederlassung des Arztes gilt. Die Vergütung der Versorgung mit Schutzimpfungen richtet sich nach Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

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Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der beratende Fachausschuss für Psychotherapie dient dazu, die psychotherapeutische Behandlung durch die beiden neuen Heilberufe (vgl. § 28 Abs. 3) in die vertragsärztliche Versorgung zu integrieren und damit für die Psychotherapeuten die Sicherheit zu erhöhen, dass psychotherapeutische Belange in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.8 Fortgeltung bisheriger Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 schreibt vor, dass die Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen, die nach altem Recht von den bis zum 31.12.2008 bestehenden Spitzenverbänden (Bundesverbände der Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen) im Rahmen ihrer bis zum 30.6.2008 bestehenden Zuständigkeit zu treffen waren, so lange fortgel...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) trat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.11.1993 in Kraft. Die Vorschrift ist den §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 2 BSHG a. F. nachgebildet. Zuvor hatte § 120 Abs. 2 BSHG a. F. für Asylbewerber, geduldete und ausreisepflichtige Ausländer eingeschränkte Sozialhilfeleistungen vorgese...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.3 Beginn bei durchgeführtem Versorgungsausgleich

Rz. 7 Die Neufassung von Abs. 3, 3 a und 3 b betrifft die Auswirkungen eines nach Rentenbeginn neu durchgeführten, angepassten oder veränderten Versorgungsausgleichs auf den Rentenbezug. Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass ein Versorgungsausgleich grundsätzlich mit sofortiger Wirkung auf die laufende Rente umgesetzt wird. Insoweit ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem frühere...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.6 Disziplinarmaßnahmen (Abs. 5)

Rz. 18 In Abs. 5 sind die einer KV bzw. KZV zustehenden Mittel und Maßnahmen aufgeführt, wenn die Mitglieder ihre Pflichten als Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Die Ausübung der Disziplinarbefugnis wird in einer Satzung geregelt. Disziplinarmaßnahmen haben sowohl einen spezialpräventiven als auch einen generalpräventiven Zweck. Di...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.5 Berufsständische Versorgungseinrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Die Vorschrift bestimmt, unter welche Voraussetzungen berufsständische Versorgungseinrichtungen zu beteiligen sind. Das ist dann der Fall, wenn und soweit Meldungen nach § 28a Abs. 10 oder 11 betroffen sind. In der Rechtsfolge gilt dann Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. zu beteiligen ist....mehr

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Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V – Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 bis 140h), zum Zweiten Abschnitt der Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72 bis 106d) und zum Zweiten Titel, der mit Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung (§§ 77 bis 81a) überschrieben ist. § 79a ist eine Verschärfung ...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.11 Rahmenvorgaben für Arzneimittelvereinbarungen (Abs. 6)

Rz. 56 Abs. 6 bestimmt, dass i. S. einer einheitlichen Verfahrensweise im Bundesgebiet bzw. einer gleichmäßigen Verordnung mit Leistungen nach § 31 die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, die KBV und der GKV-Spitzenverband, Rahmenvorgaben für die Inhalte der Arzneimittelvereinbarungen und für die Inhalte der Informationen und Hinweise an die Vertragsärzte nach § 73 Abs...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.6 Anspruchsübergang (Abs. 6)

Rz. 59 Die Regelung in Abs. 6 soll Härten vermeiden, die entstehen können, weil der Anspruch auf Sozialhilfe grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten untergeht und nicht vererbt werden kann. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung des BVerwG zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen zu sehen. Der Gesetzgeber wollte in bestimmten F...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3.3 Weitere qualitative Ziele

Rz. 39 Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen, zweckmäßigen und angemessenen Arzneimittelversorgung vereinbaren die Vertragspartner weitere qualitative Ziele: Abbau von Fehl-, Über- und Unterversorgung, insbesondere im Bereich der systemisch anzuwendenden Antibiotika/Reserveantibiotika, Antiasthmatika, Protonenpumpeninhibitoren sowie der Arzneimittel zur ...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 2.1 Eheähnliche Gemeinschaft (Satz 1)

Rz. 6 Ausgehend von der Notwendigkeit, den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft so zu beschreiben, dass eine hinreichend klare Unterscheidung zu anderen gesellschaftlichen Erscheinungsformen des Zusammenlebens von Menschen möglich ist, definiert das BVerfG (a. a. O.) die eheähnliche Gemeinschaft als "eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer ...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3 Beispiel für eine regionale Arzneimittelvereinbarung

Rz. 35 Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, diese vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis, am 15.12.2022 die Vereinbarung über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2023 getroffen. Ziel dieser Verei...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.4 Ausgabenvolumen (Abs. 2)

Rz. 30 Das Ausgabenvolumen bezieht sich auf die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten bzw. verordneten Leistungen nach § 31 und stellt prospektiv die für das kommende Kalenderjahr im KV-Bereich aufgrund der Arzneimittelvereinbarung zur Verfügung stehende Geldmenge für diese Leistungen dar. Die mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführte Sammelbezeichnung "Leistungen nach § ...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.7 Überschreiten des Ausgabenvolumens für Leistungen nach § 31 (Abs. 3)

Rz. 51 Abs. 3 beschreibt ohne konkrete Vorgaben die Konsequenzen, wenn das vereinbarte Ausgabenvolumen für Leistungen nach § 31 auf KV-Ebene wider Erwarten überschritten worden ist. Die Überschreitung lässt sich i. d. R. erst feststellen, wenn die arztbezogenen und geprüften Arzneimittelausgaben auf Bundesebene zusammengeführt und auf die KV-Ebene heruntergebrochen sind. Weg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.12 Heilmittel-Ausgabenvolumen (Abs. 7)

Rz. 58 Von der Zielsetzung her waren die von den Vertragsärzten nach § 32 verordneten Heilmittel von Anfang an in die Budget- und Richtgrößenproblematik der Leistungen nach § 31 eingebunden. Heilmittel werden bis auf die vom Versicherten zu leistende Zuzahlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und weisen bisher eine stetig steigende Ausgabentendenz auf. Sie...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 2.1 Innerbetrieblicher Transport

Der innerbetriebliche Transport ist verantwortlich für den Transport von Material, Waren und unter Umständen Personen innerhalb eines Unternehmens. In manchen Definitionen wird der Transport zwischen zwei Betrieben eines Unternehmens ausgenommen. Kriterium dafür ist die Benutzung einer öffentlichen Straße. Verlässt das Transportmittel das Betriebsgelände, handelt es sich in ...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.9 Versorgungs- und entsorgungstypische Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 7 bis 9)

Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 zum TV-V sind die Absätze 7 bis 9 in den TV-V eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1. April 2008. Die von den Gewerkschaften im Rahmen der Tarifrunde 2008 geforderte deutliche Anhebung der Zulagenbeträge für Wechselschicht- und Schichtarbeit hat zu langwierigen Auseinandersetzungen geführt, weil die VKA es nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.1 Medizinische Berufe

Rz. 51 Zu den medizinischen Berufen gehört die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt und Tierarzt sowie die Tätigkeit als Heilpraktiker, Dentist und Krankengymnast (Ausübung der Heilkunde).[1] Die Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die der Vorbeugung (z. B. Impfungen, Reihenuntersuchungen), Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder sonstigen Körperschäden dienen. Für s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 2 Grundsätze

Eine Grunddienstbarkeit steht nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile nach § 8 WEG also den Miteigentümern in Gemeinschaft und nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Verband.[1] Nutzungsdienstbarkeit Wesen der Nutzungsdienstbarkeit ist die Nutzung des "dienenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 1 Unterschied Grunddienstbarkeit zu anderen Belastungen des Wohnungseigentums

Die Grunddienstbarkeit ist gekennzeichnet durch eine nachbarschaftliche Beziehung zwischen dem belasteten und dem begünstigten Grundstückseigentümer. Mit diesem nachbarrechtlichen Bezug unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von allen anderen Belastungen des Wohnungseigentums, etwa dem Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dem Nießbrauch nach den §§ 1030 ff. BGB (§ 1030 BGB), der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.4 Persönliche Kosten

Zu den persönlichen Kosten der Betriebsratsmitglieder gehören die ihnen entstandenen Aufwendungen, etwa Fahrtkosten, Telefonauslagen und sonstige Aufwendungen, wobei grds. die allgemeine betriebliche Reisekostenregelung anwendbar sein wird.[1] Hierzu zählen auch die Kosten für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Persönliche Kosten der Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 1.1 Einkommensteuer

In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw...mehr

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Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 107 beinhaltet eine Übergangsregelung für die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in der am 31.12.2023 geltenden Fassung. Der Gesetzgeber trägt mit der Übergangsregelung dem Umstand Rechnung, dass das BVG zum 1.1.2024 aufgehoben wird und die Leistungen gebündelt in das Recht der Sozialen Entschädigung im S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.1 Bedeutung für das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem

Long-/Post-COVID wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langfristige Belastung für die Gesellschaft sowie das Gesundheits- und Sozialversicherungssystems darstellen. Vor der COVID-19-Pandemie wurde in Deutschland mit ca. 250.000 ME/CFS (chronisches Fatigue-Syndrom) Betroffenen gerechnet, davon etwa 40.000 Kinder und Jugendliche. Diese Zahl wird durch die SARS-CoV-2-Pandemie ...mehr