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Rechnungslegung nach IFRS / 1 Einleitung

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
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Rz. 1

Die International Financial Reporting Standards (IFRS), bis 2001 nur als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet, gewinnen mit dem gegenüber dem HGB einzigen Zweck der Versorgung von Investoren und Gläubigern mit entscheidungsnützlichen Informationen über das abgebildete Unternehmen seit den 1990er Jahren in Deutschland zunehmend an Bedeutung.[1] Die IFRS werden von dem International Accounting Standards Board (IASB) als Standardsetzer verfasst. Mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 (IAS-VO) haben sich Europarat und -parlament im Artikel 4 der Verordnung auf die Einführung einheitlicher Rechnungslegungsvorschriften für den konsolidierten Abschluss kapitalmarktorientierter Konzernmutterunternehmen auf Basis der Standards des International Accounting Standards Board (IASB) festgelegt. Durch diese Entscheidung sind die Standards des IASB von allen kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen mit Sitz in der EU verbindlich für den Konzernabschluss anzuwenden, was der deutsche Gesetzgeber in § 315e Abs. 1 HGB verankert hat. Kapitalmarktorientiert sind Unternehmen gem. § 264d HGB, die entweder Eigenkapital (insbesondere Aktien) oder Fremdkapital (insbesondere Anleihen) an einer Börse innerhalb der EU in einem geregelten (organisierten) Marktsegment (z. B. der Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse) zum Handel zugelassen haben. Beispiele sind Konzerne wie Deutsche Bank AG und Volkswagen AG aber auch Bertelsmann SE & Co KGaA (da Genussscheine und Anleihen am geregelten Markt) und Robert Bosch GmbH (da Anleihen am geregelten Markt).

 

Rz. 1a

Über die Pflichtanwendung der IAS-VO hinaus erweitert der deutsche Gesetzgeber die Anwendungspflicht für die IFRS in Konzernabschlüssen gem. § 315e Abs. 2 HGB auch auf Unternehmen, die die Zulassung eines Wertpapier...

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