Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung

Zusammenfassung Begriff Unter vertragsärztlicher Versorgung ist der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu verstehen. Diese erfolgt mittels Behandlung durch approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Diese werden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt. Gesetze, Vorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Zusammenfassung Begriff Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer oder auch seltener Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Dabei muss je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine besondere Ausstattung bei den Leistungserbringern erforderlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung

Zusammenfassung Begriff Ziel der besonderen Versorgung ist es, dass durch vernetzte Behandlungsstrukturen eine bessere Qualität erreicht wird und die bestehenden interdisziplinären Hürden überwunden werden. Mit dieser Art der besonderen Versorgung sollen die verschiedenen Leistungsbereiche in eine einheitliche vertragliche Versorgung eingebunden werden. Die Krankenkassen schl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.3 Versorgung mit Zahnersatz

Beim Zahnersatz besteht Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung. Diese Festzuschüsse werden für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen gewährt, wenn eine zahnprothetische Versorgung notwendig und die geplante Versorgung eine anerkannte Methode ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge-/Rehabilitationsleistungen

Zusammenfassung Begriff Pflegebedürftige Personen haben auf Antrag einen Anspruch auf Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn die Pflegeperson dort gleichzeitig Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 SGB V, § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB V oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung / 1 Vertragspartner der besonderen Versorgung

Die Krankenkassen können die Verträge zur besonderen Versorgung mit zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern oder deren Gemeinschaften (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, medizinische Versorgungszentren - MVZ), Pflegekassen und zugelassenen Pflegeeinricht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfsmittel / 1 Anspruch auf Versorgung

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Die Hilfsmittel müssen im Einzelfall, d. h. nach den individuellen (körperlichen und geistigen) Verhältnissen des Versicherten, erforderlich sein. 1.1 Verordnung Der Vertragsarzt verordnet das Hilfs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Terminservicestellen / 2.4 Versorgung mit telemedizinischen Leistungen

Die Terminservicestellen haben Versicherte bei der Suche nach einem Angebot zur Versorgung mit telemedizinischen Leistungen zu unterstützen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftige... / 3 Verhältnis zu anderen Pflegeleistungen

Die Ansprüche auf Sachleistungen und Pflegegeld ruhen während der Versorgung in der Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung. Die Leistungen zur Sicherung der Pflegeperson werden jedoch weiter gewährt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.5 Weitere Inhalte der vertragsärztlichen Versorgung

Die vertragsärztliche Versorgung umfasst außerdem die Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen, Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Verordnung häuslicher Krankenpflege, Ausstellung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Spezialisierte ambulante Pa... / 2.4 Besonders aufwändige Versorgung

Bedarf nach einer besonders aufwändigen Versorgung besteht, soweit die anderweitigen ambulanten Versorgungsformen sowie ggf. die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes nicht oder nur mit besonderer Koordination ausreichen würden, um die Ziele der "Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung" zu erreichen. Anhaltspunkt dafür ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Digitale Gesundheitsanwendu... / 1 Versorgung

Digitale Gesundheitsanwendungen werden nur nach einer auf die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichteten Prüfung ihrer Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit eine GKV-Leistung. Außerdem muss deren positive Versorgungseffekte durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgestellt sein. Liegt dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwangerschaft und Mutters... / 2 Versorgung mit Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmitteln

2.1 Anspruch Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung besteht ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel. Medikamentöse Maßnahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulässig, wenn die Beschwerden schwangerschaftsbedingt sind und noch keinen Krankheitswert haben.[1] Bei der Hilfsmit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1 Vertragsärztliche/vertragszahnärztliche Versorgung

1.1 Leistungsumfang Versicherte haben Anspruch auf Leistungen, die in Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen.[1] Dabei hat die Krankenkasse das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.[2] Der G-BA ist ebenfalls an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, wenn er neue Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Terminservicestellen / 2.3 Versorgung in Akutfällen

Durch ein bundesweit einheitliches Einschätzungsverfahren haben die Terminservicestellen auch eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene zu vermitteln. Der vermittelte Termin muss spätestens am Tag nach der Kontaktaufnahme des Versicherten bei der Terminservicestelle und Einschätzung als Akutfall erfolgen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 1 Anspruch auf Versorgung

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.[1] Ein Anspruch auf Heilmittel kann sich aber auch aus einem Vorsorgebedarf ergeben.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftige... / 2 Leistungsinhalt/-erbringer

Die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen ist für die Dauer der Maßnahme der Pflegeperson in der Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung sicherzustellen. Die Pflegebedürftige haben in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung Anspruch auf körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Leistungen auf medizinische Behandlungspflege und betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftige... / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige Personen haben auf Antrag einen Anspruch auf Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn die Pflegeperson dort gleichzeitig Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation einschließlich der erforderlichen Unterkunft und Verpflegung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 SGB V, § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB V oder nach § 15 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgung Pflegebedürftige... / 1 Leistungsanspruch

Nimmt die Pflegeperson eine Leistung zur stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitation in Anspruch, haben Pflegebedürftige auf Antrag Anspruch auf Versorgung in der zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, einschließlich Unterkunft und Verpflegung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 5 Vergütung

Die Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden unmittelbar von der Krankenkasse vergütet. Vertragsärztliche Leistungserbringer können die Kassenärztliche Vereinigung gegen Aufwendungsersatz mit der Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung beauftragen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 1.2 Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen

Es besteht auch Anspruch auf ambulante spezialfachärztliche Versorgung bei schweren Verlaufsformen der folgenden Erkrankungen: HIV/AIDS, Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3–4), Multiple Sklerose, zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie), komplexe Erkrankungen im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie, Folgeschäden bei Frühgeborenen oder Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine interd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 2 Sicherstellung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die Sachleistungen werden durch Vertragspartner der Krankenkassen erbracht. Daher ist es eine sehr wichtige Aufgabe, dass auch die vertragsärztliche Versorgung jederzeit und überall sichergestellt ist. Diese Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Är...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Ziel der besonderen Versorgung ist es, dass durch vernetzte Behandlungsstrukturen eine bessere Qualität erreicht wird und die bestehenden interdisziplinären Hürden überwunden werden. Mit dieser Art der besonderen Versorgung sollen die verschiedenen Leistungsbereiche in eine einheitliche vertragliche Versorgung eingebunden werden. Die Krankenkassen schließen mit hierf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung / 2 Neustrukturierung der besonderen Versorgungsformen

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die zuvor an unterschiedlichen Stellen im SGB V geregelten Formen selektiver Versorgungsverträge neu strukturiert. Seitdem sind sie als "Besondere Versorgung" in § 140a SGB V zusammengefasst. Die Regelungen zur besonderen Versorgung bauen auf den bisherigen Vertragsformen auf. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen wurden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 3.2 Ermächtigung

Ärzte und medizinische Einrichtungen (insbes. Krankenhäuser) können auch lediglich zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden. Eine Ermächtigung ist meist inhaltlich und zeitlich befristet. Sie berechtigt nur zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen des Ermächtigungsauftrags[1]. Praxis-Beispiel Ermächtigung Aufgrund einer Unterversorgung in der Reg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Unter vertragsärztlicher Versorgung ist der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu verstehen. Diese erfolgt mittels Behandlung durch approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Diese werden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 4 Haus-/Fachärzte

Die vertragsärztliche Versorgung ist in hausärztliche und fachärztliche Versorgung gegliedert. Hausärzte sind die Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, wenn sie die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben. Alle anderen Ärzte gelten als Fachärzte. Die besonderen Aufgaben der Hausärzte sind die all...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung / 3 Vorteile für die Versicherten

Die Teilnahme der Versicherten an den besonderen Versorgungsformen ist freiwillig. Sie wird schriftlich gegenüber der Krankenkasse erklärt. In den entsprechenden Verträgen wird auch die gesamte Frage der Vergütung geregelt. Sie wird dann für den ambulanten Bereich aus den Gesamtvergütungen herausgerechnet. Durch die besondere Versorgung profitieren die Versicherten auf unters...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 5 Förderung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mit Unterstützung der KBV entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte in unterv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 3.1 Zulassung

Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch eine Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder medizinisches Versorgungszentrum. Um die Zulassung können sich die genannten Personen oder Einrichtungen bewerben, wenn sie eine Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister nachweisen. Dieses wird von den KVn für jeden Zulassungsbezirk geführt. Das Näher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 3 Leistungserbringer

An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer und zugelassene Krankenhäuser sind berechtigt, Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu erbringen. Voraussetzung ist, dass sie die hierfür jeweils maßgeblichen Anforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Dies müssen sie gegenüber einem erweiterten Landesausschuss der Ärzte und Krankenka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / Zusammenfassung

Begriff Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer oder auch seltener Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Dabei muss je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine besondere Ausstattung bei den Leistungserbringern erforderlich sein. Gesetze, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 3 Teilnahme

3.1 Zulassung Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch eine Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder medizinisches Versorgungszentrum. Um die Zulassung können sich die genannten Personen oder Einrichtungen bewerben, wenn sie eine Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister nachweisen. Dieses wird von den KVn für jeden Zulassungsbezirk gefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 1 Krankheitsbilder

1.1 Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Zu den Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zählen onkologische und rheumatologische Erkrankungen. 1.2 Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Es besteht auch Anspruch auf ambulante spezialfachärztliche Versorgung bei schweren Verlaufsformen der folgenden Erkrankungen: HIV/AIDS, Herz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1 Inhalte

1.1 Ärztliche Behandlung Zur ärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst sowie die Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft. 1.2 Zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung Zur zahnärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 1.3 Seltene Erkrankungen/Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen

Zu den seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit entsprechend geringen Fallzahlen zählen: Tuberkulose, Mukoviszidose, Hämophilie, Fehlbildungen, angeborene Skelettsystemfehlbildungen und neuromuskuläre Erkrankungen, schwerwiegende immunologische Erkrankungen, biliäre Zirrhose, primär sklerosierende Cholangitis, Morbus Wilson, Transsexualismus, Versorgung von Kindern mit angeb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 1.5 Konkretisierung der Krankheitsbilder

Der G-BA konkretisiert in der Richtlinie zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung die Erkrankungen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) und bestimmt den Behandlungsumfang. In Bezug auf Krankenhäuser, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss für Leistungen, die sowohl ambulant spezialfa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 2.3 Seltene Erkrankungen

Bisher können Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose, Mukoviszidose, Hämophilie, neuromuskuläre Erkrankungen, schwerwiegende immunologische Erkrankungen, Sarkoidose, Morbus Wilson, das Marfan-Syndrom, pulmonale Hypertonie sowie ausgewählte seltene Lebererkrankungen. nach bestimmten Vorgaben ambulant spezialfachärztlich in Kliniken und Praxen versorgt werden. Die Konkretisierungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 2 Richtlinie des G-BA

Der Paragrafenteil der Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V(ASV-RL) entfaltet allein noch keine leistungsrechtliche Wirkung. Erst wenn die Konkretisierungen zu den Indikationen und Leistungsbereichen beschlossen sind, die nun sukzessive von der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus in die ASV-RL überführt werden so...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 2.1 Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen

Bereits im Februar 2014 wurde für Patienten, die an gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle erkrankt sind, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen beschlossen. Mittlerweile kamen Konkretisierungen für gynäkologische Tumore, urologische Tumore, Hauttumore, Lungen- und Thoraxtumore, Kopf- und Halstumore, Tumore des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 4 Überweisungserfordernis

Bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen[1] setzt die ambulante spezialfachärztliche Versorgung die Überweisung durch einen Vertragsarzt voraus. Näheres hierzu regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der entsprechenden Richtlinie. Dies gilt nicht bei einer Zuweisung von Versicherten zur ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 2.2 Schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen

In diesem Bereich ist bisher nur die ASV bei Multipler Sklerose konkretisiert worden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.1 Ärztliche Behandlung

Zur ärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst sowie die Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.2 Zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung

Zur zahnärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.4 Psychotherapeutische Behandlung

Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit kann durch entsprechend ausgebildete Ärzte sowie psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (= keine Mediziner) erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 1.1 Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen

Zu den Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zählen onkologische und rheumatologische Erkrankungen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ambulante spezialfachärztli... / 1.4 Hochspezialisierte Leistungen

Zu den hochspezialisierten Leistungen zählen CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen und Brachytherapie.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegekasse

Begriff Die Pflegekassen sind Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie haben die pflegerische Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Pflegekasse und ihre Aufgaben sind in §§ 12 und 46 SGB XI geregelt. Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Sie sin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsmethoden

Begriff Eine Behandlungsmethode umfasst das diagnostische bzw. therapeutische Vorgehen als Ganzes.[1] Sie enthält damit neben der ärztlichen Leistung auch die durch den Arzt veranlassten Sach- und Dienstleistungen Dritter. Die Krankenkassen dürfen nur die Behandlungsmethoden übernehmen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Komplexleistung

Begriff Die Komplexleistung ist die Zusammenfassung von mehreren einzelnen Leistungen, die in einem sachlich-inhaltlichen Zusammenhang stehen, zu einem Leistungskomplex. Vorwiegend kann dieser dann als Komplex abgerechnet werden. So werden Komplexleistungen im "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" (EBM) verstärkt genutzt. Im stationären Bereich stellt die Bezahlung der Kliniken ...mehr