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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2287 BG ... / F. Beeinträchtigungsabsicht.

Dr. Gunter Deppenkemper
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Rn 8

Diese subjektive Voraussetzung verlangt, dass der Erblasser dem Vertragserben den Vorteil aus der Erbeinsetzung ganz oder teilw entziehen will. Insoweit ist die vom G in § 2287 missbilligte Beeinträchtigung von dem Willen, in nach § 2286 zulässiger Weise zu verfügen, abzugrenzen (BGH NJW 92, 564, 565 [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90]). Nicht entscheidend ist, ob die Beeinträchtigung das Hauptmotiv der Schenkung ist (Kobl NJW-RR 05, 883f [OLG Koblenz 06.12.2004 - 12 U 14/04]). Es kommt iRe Interessenabwägung auf das objektive Kriterium eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an ggf einem Teil (BGH 28.9.16 – IV ZR 513/15 Rz 15) der Schenkung an (BGH NJW 73, 240, 241 f [BGH 05.07.1972 - IV ZR 125/70]; 76, 749, 751; 80, 2307; 84, 121 [BGH 28.09.1983 - IVa ZR 168/82]), dh dass die Schenkung bei objektiver Betrachtung (BGH ZEV 05, 478, 480) trotz erbvertraglicher Bindung aus sich nach dem Vertragsschluss ergebenden Umständen (Ddorf 20.4.12 – 7 U 184/10) auch vom Vertragserben anzuerkennen und seine aus der Schenkung folgende Benachteiligung hinzunehmen ist (BGH NJW 80, 2307; 82, 1100). Insoweit (BGH 26.10.11 – IV ZR 72/11 Rz 14) es vorliegt, fehlt es an einem Missbrauch der verbleibenden Verfügungsbefugnis und der missbilligten Beeinträchtigungsabsicht (BGH aaO Rz 11). Erforderlich ist eine sittliche Verpflichtung ggü dem Beschenkten, zB eine von diesem oder ihm nahe stehende Personen erbrachte besondere Leistung, Opfer oder Vermögenszusage (Köln FamRZ 92, 607; München ZEV 05, 61, 62). Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, wie der Wert der Schenkung und das Vermögen des Erblassers (Oldbg 10.7.2024 – 3 U 14/24, BeckRS 24, 18585 Rz 32). Das Eigeninteresse besteht, wenn die Unterlassung des Geschenks zu einer Einbuße an Achtung in gleich gestellten Pe...

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