Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag / 5.3.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Vanessa Voit
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Der Kinderfreibetrag kann auch auf den Stiefelternteil oder auf Großeltern übertragen werden, wenn diese das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist die Aufnahme des Kindes in den Haushalt auf Dauer, verbunden mit altersgemäßer Betreuung, Versorgung und Erziehung. Ein Kind, das sich wechselweise im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils und im Haushalt der Großeltern aufhält, ist nicht in den Haushalt der Großeltern aufgenommen.

Die Übertragung ist auch möglich, wenn der Stiefeltern- oder Großelternteil mangels Leistungsfähigkeit der leiblichen Eltern einer Unterhaltspflicht gegenüber dem Stief- bzw. Enkelkind unterliegt.

Den Antrag auf Übertragung kann der abgebende Elternteil stellen. Den Antrag kann jedoch auch der Übertragungsempfänger stellen, wenn der berechtigte Elternteil zustimmt.

Eine Übertragung gegen den Willen des berechtigten Elternteils ist ausgeschlossen.

Der seine Unterhaltspflicht erfüllende Elternteil, der den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils z. B. wegen dessen mangelnder Erfüllung der Unterhaltspflicht bereits auf sich übertragen ließ, kann beide (halbe) Kinderfreibeträge auf den Stiefelternteil oder die Großeltern übertragen (sog. Kettenübertragung).

Die Übertragungsmöglichkeit auf den Stiefelternteil gilt auch für Lebenspartner eines Elternteils.[2]

Dagegen nicht möglich ist die Übertragung auf die Partnerin oder den Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, da "Stiefelternteil" nur der Ehegatte (bzw. Lebenspartner) eines Elternteils sein kann, nicht aber Lebensgefährten.[3]

[1] § 32 Abs. 6 Satz 10 EStG,

BMF, Schreiben v. 28.6.2013, IV C 4 – S 2282-a/10/10002, BStBl 2013 I S. 845, Rz. 12 bis 14.

[2] BMF, Schreiben v. 17.1.2014, IV C 4 – S 2282-a/0 :004, BStBl 2014 I S. 109.
[3] BFH, Urteil v. 20.4.2004, VIII R 8...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
Schnelleinstieg Zoll
Bild: Haufe Shop

Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


Kinderfreibetrag / 6 Übertragung der Freibeträge auf die Stief- und Großelternteile
Kinderfreibetrag / 6 Übertragung der Freibeträge auf die Stief- und Großelternteile

Nach § 32 Abs. 6 Satz 10 EStG ist die Übertragung auf Stiefelternteile und Großeltern möglich. Diese müssen entweder die Übertragung beantragen oder die Eltern bzw. der Elternteil muss der Übertragung zustimmen. Voraussetzung für eine Übertragung ist ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren