Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.13 Wirtschaftlichkeitskriterien und Qualitätssicherung (Abs. 5 Satz 1 HS 2)

Rz. 83 Abs. 5 Satz 1 HS 2 schreibt mit Wirkung zum 1.4.2014 vor, dass in den Verträgen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen, über die übrigen Vertragsgegenstände hinaus (vgl. "zudem") Wirtschaftlichkeitskriterien, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie solche Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren sind, die über die all...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1.2 Sekundärverträge (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 11 Finden die Krankenkassen in dem Bezirk einer KV keinen Vertragspartner, der die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, haben sie zur flächendeckenden Sicherstellung des Angebots nach Abs. 1 Verträge mit einem oder mehreren der in Satz 4 genannten Vertragspartner zu schließen. Das Besondere hierbei ist, dass kein Anspruch auf einen Abschluss besteht und die Aufforderung...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.5 Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt

Rz. 33 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse verpflichtet, die folgenden Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an die HzV zu erfüllen: Teilnahme an mindestens vier strukturierten Qualitätszirkeln je Kalenderjahr mit Schwerpunkt Pharmakotherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren nach Maßgabe der Anlage 2 und Teil...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.1.2 Rechtsanspruch des Versicherten

Rz. 22 Der Versicherte hat gegenüber seiner Krankenkasse einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm das Angebot der HzV unterbreitet wird (vgl. Abs. 1 "haben … anzubieten"). Die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs setzt aber voraus, dass die Krankenkasse in der Praxis eine geeignete Ärztegemeinschaft bzw. genügend Hausärzte findet, die sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV e...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.7 Einordnung des HzV-Vertrages

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v.12.2.2020, B 6 KA 25/18 R) handelt es sich bei einem HzV-Vertrag um einen Normsetzungsvertrag. Ein solcher Vertrag unterscheidet sich trotz der Freiwilligkeit einer Teilnahme nicht von den Bundesmantelverträgen oder den Gesamtverträgen, die für die kollektivvertragliche Regelversorgung typisch sind (so schon BSG, Urteil v. 25....mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.12 Leistungen der HzV

Rz. 82 Gegenstand der HzV konnten bis 22.7.2015 nach Abs. 5 Satz 3 nur solche Leistungen sein, die als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind bzw. über deren Eignung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Beschlüssen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 keine ablehnende Entscheidung getroffen hatte. Mit Wirkung zu...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 1.1 Abschluss eines Selektivvertrages

1.1 10 Neben den im Gesetzestext zunächst vorgesehenen Einzelverträgen, die aber in der Praxis nicht in einer für die verbindlich vorgeschriebene flächendeckende Sicherstellung der HzV ausreichenden Anzahl zustande gekommen waren, ist für die Krankenkassen durch Abs. 4 Satz 1 vorrangig die Verpflichtung eingeführt worden, Verträge über die HzV mit solchen Gemeinschaften von ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.6 Vertragspartner

2.6.1 Krankenkassen Rz. 65 Die Verpflichtung, ihren Versicherten eine flächendeckende HzV anzubieten, stellt für große gesetzliche Krankenkassen kein besonderes Problem dar, wohl aber für kleinere, weil sich deren Versichertenklientel oft so verteilt, dass für wenige Versicherte eine für sie ortsnahe HzV aufgebaut werden muss. Trotz ausdrücklicher gesetzlicher Verpflichtung w...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verpflichtendes Angebot der hausarztzentrierten Versorgung (Abs. 1) 2.1.1 Angebot zum Abschluss Rz. 20 Die HzV stellt vom Wortlaut her den qualifizierten Hausarzt in den Mittelpunkt des Versorgungsgeschehens. Er soll den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen seiner hausärztlichen Fachkompetenz ambulant versorgen, die ambulante Versorgung durch andere ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.1.1 Angebot zum Abschluss

Rz. 20 Die HzV stellt vom Wortlaut her den qualifizierten Hausarzt in den Mittelpunkt des Versorgungsgeschehens. Er soll den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen seiner hausärztlichen Fachkompetenz ambulant versorgen, die ambulante Versorgung durch andere Fachärzte sicherstellen, den Versicherten durch die stationäre und rehabilitative Behandlung leite...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.7 Schiedsverfahren (Abs. 4a)

Rz. 72 Die berechtigten Gemeinschaften der Allgemeinmediziner nach Abs. 4 Satz 2, zu denen die Hausärzteverbände e. V. gehören, haben die Möglichkeit, ein spezielles, von § 89 getrenntes Schiedsverfahren nach Abs. 4a zu beantragen, falls eine Einigung mit der Krankenkasse über den Vertrag für die HzV bzw. einzelne Vertragsbestandteile nicht zustande kommt. Von § 89 getrennte...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.15 Vergütung der HzV

Rz. 93 Zur Vergütung der HzV ergibt sich aus Abs. 5 lediglich der Hinweis, dass die Vergütung im Vertrag über die HzV zu regeln ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem noch die Anmerkung, dass eine angemessene Vergütung vereinbart werden soll. Es obliegt also den Vertragspartnern, die angemessene Vergütung der Leistungen der HzV vertraglich zu vereinbaren. Die Vergü...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.14 Fehlverhalten der Beteiligten (Abs. 5 Satz 5)

Rz. 91 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die hausärztlichen Leistungserbringer und die an der HzV teilnehmenden Versicherten ggf. auch falsch verhalten können, egal ob bewusst oder unbewusst. Um Fehlverhalten aufzudecken, sieht Abs. 5 Satz 5 vor, dass die den Krankenkassen nach § 106a Abs. 3 obliegende arzt- und versichertenbezogene Prüfung der ärztlichen Abrechnung ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.17 Bereinigungsverfahren (Abs. 7)

Rz. 100 Der neu gefasste Abs. 7 verpflichtet mit Wirkung zum 23.7.2015 die Partner der Gesamtverträge, also die KV einerseits und den zuständigen Landesverband der Krankenkassen, die einzelne Ersatzkassen über einen Bevollmächtigten mit Abschlussbefugnis (vgl. § 212 Abs. 5) oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl. § 83) andererseits, den Behandlungsbed...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.9 Beirat

Rz. 77 Die Durchführung des nordrheinischen HzV-Vertrages wird von einem Beirat begleitet, der aus 4 Vertretern (2 Vertretern der Krankenkasse und 2 Vertretern des Hausärzteverbandes) besteht. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, nicht stimmberechtigte Fachleute zur Beratung hinzuzuziehen. Die Beiratsmitglieder der Krankenkasse können von dieser und die Beiratsmitglieder des...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.19 Rechtsschutz

Rz. 104 Das BSG (Urteil v. 12.2.2020, B 6 KA 25/18 R) hat Laborärzten zugestanden, dass ihnen ein Rechtsschutzinteresse zusteht, um sich gegen die Regelung in einem Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zu wehren, in dem Leistungen des Allgemeinlabors mit den Pauschalen für die Versorgung eines Versicherten abgegolten werden und nicht an die Laborärzte überwiese...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.11 Weitere Vertragsinhalte

Rz. 79 Zum weiteren Inhalt und zur Durchführung der HzV regeln alle Verträge über die HZV die Verwaltungsaufgaben der Krankenkasse zur Durchführung der HzV, die nach den Vorgaben der Krankenkasse bestimmte Teilnahme der Versicherten an der HzV und deren datenschutzrechtliche Einwilligung, den Vergütungsanspruch des qualifizierten Hausarztes und die Regelungen zur Vergütungsanpa...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.10 Aufgaben des Hausärzteverbandes e. V.

Rz. 78 Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. organisiert die Teilnahme der Hausärzte nach Maßgabe des Vertrages; ihm obliegen dabei folgende Aufgaben, die er entweder selbst oder durch die ggf. benannte Stelle bzw. den ggf. gewählten Erfüllungsgehilfen wie HÄVG bzw. das beauftragte Rechenzentrum zu erfüllen hat: Bekanntgabe des Vertrages über die HzV und Erläuterung der Teilna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.6.1 Krankenkassen

Rz. 65 Die Verpflichtung, ihren Versicherten eine flächendeckende HzV anzubieten, stellt für große gesetzliche Krankenkassen kein besonderes Problem dar, wohl aber für kleinere, weil sich deren Versichertenklientel oft so verteilt, dass für wenige Versicherte eine für sie ortsnahe HzV aufgebaut werden muss. Trotz ausdrücklicher gesetzlicher Verpflichtung waren seit Inkrafttr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.8 Freiwilliger Beitritt des Hausarztes

Rz. 38 Für den freiwilligen Beitritt zu allen Verträgen über die HzV kommen insbesondere die als Vertragsärzte praktizierenden Fachärzte für Allgemeinmedizin, die praktischen Ärzte, hausärztlich tätige Internisten sowie Kinder- und Jugendärzte infrage, mithin alle, die nach § 73 Abs. 1a zu den Hausärzten zählen und im jeweiligen KV-Bezirk ihren Vertragsarztsitz haben. Diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.9 Beendigung der Teilnahme des Hausarztes

Rz. 40 Der Hausarzt kann seine Teilnahme an der HzV mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gegenüber dem Hausärzteverband e. V. kündigen. Sein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die lange Frist ist notwendig, weil z. B. die Krankenkasse ihren Versicherten die Wahl lassen muss, sich einen anderen besonders qualifizierten Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.16 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 99 Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung findet sich in Abs. 5 Satz 5 lediglich der Hinweis, dass § 106a (bzw. ab 1.1.2017 § 106d) hinsichtlich der arzt- und versichertenbezogenen Prüfung der Abrechnungen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität entsprechend gilt. Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben daraufhin in der Anlage 8 zum Vertrag über die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.5 Kündigung des HzV-Vertrages durch die Krankenkasse (Abs. 5a)

Rz. 63 Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) ist mit Wirkung zum 11.5.2019 Abs. 5a eingefügt worden. Damit wird geregelt, dass im Falle der Kündigung des Vertrages über die HzV durch die Krankenkasse die Regelungen des Vertrages vorläufig solange weitergelten, bis ein neuer Vertrag vereinbart oder durch die Schiedsperson festg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist Folgenorm zu § 185 RVO. Abs. 2 ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 (BGBl. I S. 1211) rückwirkend zum 1.1.1990 geändert worden und hatte die Pflichtleistungen der Kasse erweitert. Durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 Satz 4 mit Wirkung zum 1.4.1995 als konkurrierende Vorschrift zu § 36 SGB XI hinzugekommen. Rz. 2 Das GKV-Modernisierun...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.6 Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Rz. 16 Das Entfallen der bis zum 31.12.2016 in Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Bezugnahme auf § 115b hat nichts daran geändert, dass es sich ebenso wie bei der vor- und nach stationären Leistungserbringung durch Krankenhäuser auch beim ambulanten Operieren nach Maßgabe des § 115b um eine Form der Krankenhausbehandlung handelt, die von § 39 erfasst wird und von der ambulanten vertr...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Satz 5 der Erstfassung der Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) gestrichen worden. An seine Stelle ist § 27a getreten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz hat das am 1.1.1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) eine personelle Einschränkung getroffen, die insbesondere Asylsuchende ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.5 Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 2 Satz 2 bis 5)

Rz. 20 Bei der Entscheidung über den Leistungsort hat die Krankenkasse die berechtigten Wünsche der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. Unberechtigt ist der Wunsch nur dann, wenn der gewünschte Leistungsort von vornherein ungeeignet ist, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende qualifizierte außerklinische Intensivpflege zu gewährleisten. Einem konkreten Ortsw...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.8 Pflege in stationären Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 29 Die Regelung in Abs. 3 verfolgt das Ziel, die stationäre Versorgung zu stärken (BT-Drs. 19/19368 S. 30). Nach bisherigem Recht hatten Versicherte bei einer stationären Versorgung aufgrund des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung die gegenüber einer ambulanten Versorgung deutlich höheren Eigenanteile selbst zu tragen. Um diese erheblich höhere Belastung zu ve...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4 Entlassmanagement (Abs. 1a)

Rz. 34 Die durch das GKV-VStG (vgl. Rz. 3e) seinerzeit in Abs. 1 eingeführten Sätze 4 bis 6 rückten das Entlassungsmanagement, d. h. den Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung ausdrücklich in den Blickpunkt. Bereits seit 2007 hatten Versicherte nach § 11 Abs. 4 gegen Leistungserbringer einen Anspruch auf ein Versorgungsmanagement zur Lösung von Problemen b...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.3 Leistungsumfang

Rz. 13 Da häusliche Krankenpflege i. S. d. Abs. 1 stationäre Krankenhausbehandlung ersetzen soll, können grundsätzlich bei der sog. Krankenhausersatzpflege dieselben Pflegeleistungen wie im Krankenhaus erbracht werden (BSG, Urteil v. 26.3.1980, 3 RK 47/79). Dementsprechend umfasst diese Pflege Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung wie dies Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Sinn der Norm ist es, eine stationäre Behandlung im Krankenhaus zu ersetzen oder das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenbehandlung i. S. d. § 27, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Zu unterscheiden sind Krankenhausersatzpflege (Abs. 1), die neben Behandlungspflege im Einzelfall auch notwendige Grundpflege und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.5 Beitragspflichtige Einnahme bei Verdienstausfall wegen Spende von Organen oder Gewebe (Abs. 1 Nr. 2b und 2d) ab 1.8.2012

Rz. 12 Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) ist für die Spender von Organen oder Geweben eine Reihe von Leistungen geschaffen worden (vgl. insbesondere das Krankengeld nach § 44a SGB V), die mit der Anpassung der rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Abs. 3a; § 4 Abs. 3; § 166 Nr. 2b und 2d, § 170), verbunden wa...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Ärztliche Verordnung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 4 bedarf die Leistung der Verordnung (§ 15 Abs. 1 Satz 2) durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt, die oder der für die Versorgung dieser Versicherten besonders qualifiziert ist. Dies sind insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Verträge mit de...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.2 Krankenhausbehandlung oder andere Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Voraussetzung ist ferner zunächst, dass der Versicherte selbst eine der in Abs. 1 Satz 1 genannten Leistungen erhält. Dabei handelt es sich um Krankenhausbehandlungen nach § 39, medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4), Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), häusliche Krankenpflege (§ 37), ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabil...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Feststellung und Überprüfung der Entscheidung (Abs. 2 Satz 7 bis 9)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 6 hat die Krankenkasse vor der Entscheidung über den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des der Entscheidung vorausgehenden Verwaltungsverfahrens Feststellungen zu treffen, die später dann die Grundlage der abschließenden Entscheidung bilden. Festzustellen ist vorab, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 besonders hoher Bedarf an medizin...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.10 Blankoverordnung (Abs. 8)

Rz. 44 Der durch das GVWG ebenso wie die Abs. 9 und 10 (vgl. Rz. 3g) mit Wirkung zum 20.7.2021 angefügte Abs. 8 setzt eine der in dem von 3 Bundesministerien getragenen Gemeinschaftsprojekt Konzertierte Aktion Pflege (KAP) vereinbarten Maßnahmen um, eine Aufwertung der Fachkompetenz von Pflegefachpersonen auch dadurch zu erreichen, indem ihnen künftig mehr Befugnisse in der ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.10 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 beruht auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 19/20720 S. 56). Die Krankenkasse hat die außerklinische Intensivpflege grundsätzlich als Sachleistung (§ 13 Abs. 1, § 2 Abs. 2) zu erbringen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. über keine ausreichende Anzahl von geeigneten, qualifizierten Pflegef...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.8 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 6 und Abs. 7 Satz 1)

Rz. 41 Mit der Änderung der Norm durch das GKV-WSG ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss auferlegt worden, in Richtlinien nach § 92 festzulegen, an welchen Orten und in welchen Fällen Leistungen nach den Abs. 1 und 2 auch außerhalb des Haushalts und der Familie des Versicherten erbracht werden können (Satz 1). Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien A...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Beatmete oder tracheotomierte Versicherte (Abs. 1 Satz 6 und 7)

Rz. 12 Bei beatmeten und tracheotomierten Versicherten ist mit jeder Verordnung einer außerklinischen Intensivpflege das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung zu erheben und zu dokumentieren (vgl. näher § 5 AKI-RL). Im Gesetzgebungsverfahren hatten Experten darauf hingewiesen, dass das Potenzial zur Beatmu...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.5 Haushaltshilfe ohne Kind (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 12 Die Erkenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung, dass in der familiären Struktur insbesondere bei Alleinerziehenden, bestimmte krankheitsbedingte Bedarfssituationen weit weniger als in der Vergangenheit aufgefangen werden, war für den Gesetzgeber Anlass, den Leistungsumfang mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2015 (vgl. Rz. 2b) zu erweitern. Versicherte erhalten nunme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.1 Vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Als Leistungsort kommen zunächst vollstationäre Pflegeeinrichtungen i. S. v. § 71 Abs. 2 SGB XI, die Leistung nach § 43 SGB XI erbringen, in Betracht. Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach § 42 SGB XI, die noch im Entwurf des Gesetzes ebenfalls als geeigneter Ort definiert worden waren, sind im Gesetz nicht mehr als Ort der Leistungserbringung von außerklinischer Intensivp...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5 Umfang der Krankenhausbehandlung

Rz. 29 § 39 Abs. 1 Satz 3 beschreibt Inhalt und Umfang der Krankenhausbehandlung als komplexe Gesamtleistung (BSG, Urteil v. 16.2.2005, B 1 KR 18/03 R). Versicherte haben Anspruch auf alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung des Versicherten notwendig sind, und die das zugelassene Krankenhaus im Rahmen seines Verso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.2 Verordnungen (Abs. 1a Satz 7 bis 9)

Rz. 37 Neben der Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung durch Krankenhausbehandlung in einem anderen Krankenhaus (Satz 7) können die Krankenhäuser auch digitale Gesundheitsanwendungen nach § 33a und die in § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 12 genannten Leistungen wie z. B. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und außerklini...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42e Berichtspflicht

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Rz. 2 Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/5921, S. 28) begründet die Berichtspflicht damit, dass vor dem Hintergrund der großen Bedeutung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.5 Richtlinien (Abs. 1 Satz 8)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 8 verpflichtete den Gemeinsamen Bundesausschuss, in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 bis zum 31.10.2021 jeweils getrennt, um den unterschiedlichen Bedarfen in verschiedenen Lebensphasen Rechnung zu tragen, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für junge Volljährige, bei denen ein Krankheitsbild des Kinder- und Jugendalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.6 Wirksamkeit und Qualität der Leistungen des Krankenhauses

Rz. 41 Die Behandlung im Krankenhaus muss hinsichtlich Qualität und Wirksamkeit der Leistungen entsprechend dem in § 2 Abs. 1 Satz 3 für die gesamte Krankenversicherung festgelegten Qualitätsgebot dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss sie...mehr