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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
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Rz. 430

 
Art BgA1 NU2 Fundstelle Erläuterung
Abfallentsorgung   X

R 4.5 Abs. 6 KStR 2022;

BFH v. 26.1.1995, V R 122/93, BFH/NV 1996, 86
Die Abfallentsorgung ist nach Auffassung der Verwaltung eine hoheitliche Tätigkeit. Die Rechtsprechung tendiert jedoch zu der Annahme eines BgA. Zumindest bei der Entsorgung privaten Hausmülls liegt (noch) eine hoheitliche Betätigung vor (Rz. 407).
Abwasserbeseitigung   X

BFH v. 12.12.1968, V 213/65, BStBl II 1969, 280;

BFH v. 8.1.1998, V R 32/97, BStBl II 1998, 410

Eine Gemeinde übt im Wege der Amtshilfe öffentliche Gewalt aus, wenn sie aufgrund von Verträgen mit anderen Gemeinden Abwässer in ihre Kanalisation übernimmt und beseitigt. Auch bei der Einschaltung eines privaten Unternehmers in die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben bleibt die jPöR Verpflichtete aus diesen Aufgaben.

Ein Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband handelte – jedenfalls nach den im Jahr 1993 maßgebenden Voraussetzungen im Land Brandenburg – bei der Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung hoheitlich und nicht im Rahmen eines BgA. Soweit auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge Abwasserentsorgungsleistungen erbracht werden, liegt aber eine direkte Leistung des Betreibers an den Leistungsempfänger vor (Rz. 406).
Anschlagsäulen X   BFH v. 2.3.1983, I R 100/79, BStBl II 1983, 386 Die Überlassung des Rechts zur Errichtung und Ausnutzung von Anschlagsäulen auf öffentlichen Wegen und Plätzen stellt einen BgA der Gemeinde dar, wenn die zu Pachtbeginn in ausreichender Zahl vorhandenen gebrauchsfähigen Anschlagsäulen von der Gemeinde an den Werbeunternehmer zwar formal verkauft werden, der Kaufpreis für die Anschlagsäulen sich jedoch in Wirklichkeit als ein zusätzliches Pachtentgelt darstellt.
Automatenaufstellung X   BFH v. 15.4.2010, V R 10/09, BStBl II 2017, 863, ...

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