Überblick

Zur Steigerung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit wird zunehmend auf das Konzept Wärmelieferung bzw. -Contracting gesetzt. Anstelle der Wärmeerzeugung mittels zentraler Heizanlage, die durch den Vermieter betrieben wird, erfolgt die Erzeugung der und Versorgung mit Wärme durch einen Unternehmer bzw. Contractor. Dieser ist nicht in das Mietverhältnis eingebunden, sondern erzeugt die Wärme durch eine eigene wirtschaftlicher arbeitende Anlage. Die so erzeugte Wärme wird dem Vermieter geliefert, der diese wiederum an seine Mieter weitergibt und von ihnen die Kosten einfordert.

Wie bei Strom und Wasser kann die Versorgung mit Wärme und Warmwasser durch Lieferung erfolgen. Dem Liefervertrag liegt stets ein Kaufvertrag zugrunde.

Die Bestimmungen der Heizkostenverordnung werden auch auf die gewerbliche Wärme- und Warmwasserlieferung angewendet (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 HeizKV).

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