Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 2 Haftungs-ABC / (a) Überblick über verschiedene Versicherungskonstellationen

Rz. 201 Nach diesem sog. Prinzip der Meistbelastung müssen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Einschätzung des Gesetzgebers für einen Mindestversicherungsschutz von 2,5 Mio. EUR Sorge tragen, wenn sie zusammen mit Rechtsanwälten in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kooperieren wollen, obwohl § 67 Abs. 2 S. 1 StBerG, § 52 Abs. 4 DVStB und §...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Einbeziehung des Versicherers

Rz. 34 Über die vorstehend geschilderten Obliegenheiten zur Anzeige potentieller Schadenfälle hinausgehend ist von Anwälten allerdings zu berücksichtigen, dass sie nicht einfach die Ansprüche ihrer Klientel unstreitig stellen und anerkennen. Denn wirtschaftlicher (Haupt-)Betroffener ist nach einem Schadenfall meist die Berufshaftpflichtversicherung, weshalb dieser ein Weisun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.1 Mindest-MdE

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die rentenberechtigende MdE über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus wenigstens 30 % betragen muss, während nach § 56 Abs. 1 Satz 1 bereits eine MdE von 20 % rentenberechtigend ist. Diese Regelung betrifft, wie bereits oben dargestellt, allein die landwirtschaftlichen Unternehmer sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspa...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Unzulänglichkeiten des Nebeneinanders von berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Rz. 196 Diese Kritik resultiert daraus, dass sich die Gesetzesneuerung darauf beschränkt, allein für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorzusehen und die entscheidende Voraussetzung für eine solche Haftungsbeschränkung, nämlich das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 866 Zahlreiche Instanzengerichte haben in den letzten Jahren die Sorgfaltspflichten von Anwälten gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten erheblich ausgeweitet, obwohl die Frage nach dem Rechtsschutz nur einen nebensächlichen Aspekt neben dem hauptsächlichen Mandatsgegenstand bildet und häufig auch kein kostenauslösendes Mandat zur Überprüfung des Rechtsschutzes erte...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats

Rz. 20 Was Zustandekommen und Beendigung des Anwaltsvertrags und die Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten angeht, so kann auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass sich jenseits dieser zeitlichen Grenzen Gegenstand und Inhalt des Anwaltsvertrages kaum richtig bestimmen lassen und den Anwalt nach Ansicht der Rechtsprechung nicht nur im St...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Beratung und Belehrung der Mandanten

Rz. 63 Auf Basis einer vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsaufklärung und Rechtsprüfung hat der Anwalt seinen Mandanten anschließend zu beraten und zu belehren, wie das vom Mandanten angestrebte Ziel erreicht werden kann. Rz. 64 In diesem Kontext kommt noch einmal das Gebot des sichersten Weges zum Tragen, weil der Anwalt "dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlose...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Allgemeine Sorgfaltspflichten im Versicherungsbereich

Rz. 854 Die Bearbeitung eines versicherungsvertraglichen Mandates ohne genaue Kenntnis der einschlägigen Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen ist ein absolutes "no go". Hier kann man sich auch nicht dadurch behelfen, dass man – was recht häufig bei Mandanten der Fall ist – die Lektüre der aktuell einschlägigen Vertragsunterlagen durch eine Sichtung von Musterbed...mehr

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§ 12 Anhang / E. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)

Rz. 5 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen – A. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie h...mehr

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§ 12 Anhang / B. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 2 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicher...mehr

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§ 12 Anhang / C. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) – Stand: Juni 2006

Rz. 3 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) Inhaltsübersicht 1. Was ist Rechtsschutz?mehr

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§ 12 Anhang / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94)

Rz. 4 1. Was ist Rechtsschutz? 2. Nach welchen Rege...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 274 In diesem neueren Urt. v. 23.3.2004 – VI ZR 160/03 hatte sich der BGH mit dem Verhältnis der Haftungsprivilegien bei so genannten Helferfällen, in denen die Zuordnung von Tätigkeiten zu mehreren Unternehmen in Betracht kommt, zu befassen. Bei § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII ist der auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätige Unternehmer nur dann privilegiert, wenn er selbs...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 511 Das Urteil hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die Revision wandte sich nicht dagegen, dass das Berufungsgericht die Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 836 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB bejaht hatte. Dies war rechtlich auch nicht zu beanstanden. Rz. 512 Jedoch hatte das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob die Beklagte gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII von dieser Haftu...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / III. Muster

Rz. 33 Muster 6.5: Baurisikoausschlussklausel Muster 6.5: Baurisikoausschlussklausel _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________. Entgegen Ihrer Annahme sind Sie vorliegend verpflichtet, für die verfolgten Schadenser...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 1. Übersicht

Rz. 65 Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudetei...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / I. Übersicht

Rz. 12 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund von Versicherungsfällen, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat, § 4 Abs. 2a) ARB 75. Unter den Risikoausschluss fallen beispielsweise sogenannte "fingierte" Verkehrsunfälle oder behauptete Verstöße gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Grob fa...mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / VIII. Bestimmung des Klageantrages

Rz. 37 Grundsätzlich steht dem VN gegenüber dem RSV ein Freistellungsanspruch von den Kosten – vor allem auch der in Rechnung gestellten Rechtsanwaltsvergütung – zu, sobald der VN in Anspruch genommen wird. Fälligkeit des Anspruchs auf Kostenfreistellung tritt dann ein, wenn der VN nachweist, dass er zur Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat, ...mehr

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§ 8 Obliegenheiten / VI. Auskunfts- und Abrechnungsanspruch des RSV

Rz. 31 Üblicherweise wird der Anwalt durch den Mandanten damit betraut, die Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen und die dem Mandanten in Rechnung gestellte Vergütung direkt mit dem RSV abzuwickeln. Insoweit kommt es immer wieder vor, dass Rechtsanwälte das spätere Auskunftsersuchen des RSV ignorieren und diesen nicht über den Verfahrensstand informie...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / V. Der Kontakt des Rechtsanwaltes mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 196 Die Rechtsschutzversicherung wird von vielen Mandanten als Versicherung gegen jedes Kostenrisiko gesehen. Über den Umfang des Versicherungsschutzes im Allgemeinen und Risikoausschlüsse im Besonderen herrscht häufig Unwissenheit.[226] Rz. 197 Es obliegt deshalb dem Rechtsanwalt, zunächst abzuklären, ob die Rechtsschutzversicherung des Mandanten im konkreten Fall eintri...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / I. Übersicht

Rz. 20 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund von Versicherungsfällen, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat, § 4 Abs. 2a) ARB 75. Rz. 21 Liegt der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn oder löst...mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / III. Muster

Rz. 6 Muster 7.1: Nachwirkung und Verjährung Muster 7.1: Nachwirkung und Verjährung _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________. Entgegen Ihrer Annahme sind Sie v...mehr

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§ 10 Stichentscheid und Sch... / A. Grundlagen

Rz. 1 Der Stichentscheid und das Schiedsgutachterverfahren werden in § 128 VVG geregelt. Hiernach hat der Versicherer, soweit er seine Leistungspflicht aus den gegenständlichen Gründen verneint, im Versicherungsvertrag ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren (z.B. Stichentscheids Verfahren) mit vergleichbaren Garantien für die Unparteilichkeit vorzusehen, in dem Me...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 3. Muster

Rz. 67 Muster 4.9: Rechtsschutz für Mieter und Mitmieter Muster 4.9: Rechtsschutz für Mieter und Mitmieter _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom _________________________ darf ich Sie höflich auffordern, den Versiche...mehr

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§ 5 Leistungsumfang / III. Muster

Rz. 7 Muster 5.2: Vergütung des Nebenklägervertreters Muster 5.2: Vergütung des Nebenklägervertreters _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich höflich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________. Gegenst...mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / XIV. Studienplatzzulassungsklagen

Rz. 68 Muster 11.8: Studienplatzzulassungsklagen Muster 11.8: Studienplatzzulassungsklagen _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Landgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Mein Zeichen: _________________________ Klage des _________________________ (Name und Anschrift), – Klägers – Prozessbevollmächtigter: _________________________...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 3. Muster

Rz. 83 Muster 4.13: Gedehnter Versicherungsfall Muster 4.13: Gedehnter Versicherungsfall _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________, in dem Sie den Deckungsschu...mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / 1. Klägerische Partei

Rz. 20 Entscheidendes Kriterium bei der Aktivlegitimation ist nicht die Rechtsinhaberschaft, sondern die Befugnis zur klageweisen Geltendmachung des Anspruchs.[20] Üblicherweise steht alleine dem VN dieses Recht zu. Allerdings kann die Befugnis auch anderen zukommen, so beispielsweise dem Mitversicherten.[21] Rz. 21 Die Rechtsstellung mitversicherter Personen ist in den ARB 9...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 17 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. Rz. 18 Die Frage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hatte, stellte sich im Streitfall allerdings nicht. Rz. 19 Das Berufungsgericht hatte die Revision wegen der Frage zugelassen, ob in Fortführung des Senatsurt. v. 29.1.2008 (VI ZR 98/07, VersR 2008, 540) ein ...mehr

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§ 8 Obliegenheiten / A. Obliegenheiten

Rz. 1 Bei den Obliegenheiten handelt es sich um bestimmte Verhaltensweisen, die der VN beachten muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden und den Versicherungsanspruch zu erhalten. Hierzu zählen u.a. Auskunfts-, Aufklärungs-, Gefahrstands- und Schadensminderungspflichten. Obliegenheiten sind auch danach zu unterscheiden, ob diese vor dem Versicherungsfall oder n...mehr

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zfs 01/2019, Abgrenzung von... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch auf die Kaskoversicherungsleistung bereits auf der Basis ihres eigenen Vortrages nicht zu. Denn danach ist ein versichertes Ereignis nicht eingetreten." Gemäß A.2.2 – dort Ziffer 2. – der in den Versicherungsvertrag einbezogenen Versicherungsbedingungen (AKB Juli 2014) war das Fahrzeug Typ Mercedes CLS 63 AMG versichert gegen ein...mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / A. Die Leistungsumgrenzung

Rz. 1 In den ARB legt der RSV fest, welche Leistungsarten durch seine Gesellschaft versichert werden, mithin auf welchen Rechtsgebieten, für welche Art von Interessenwahrnehmung Versicherungsschutz möglich ist. Der VN kann danach selbst entscheiden, welche Rechtsgebiete er – gegebenenfalls kombiniert durch mehrere Leistungsarten – versichern lassen möchte.mehr

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§ 5 Leistungsumfang / 1. Übersicht

Rz. 22 § 5 Abs. 3b) ARB 94 enthält eine Risikobeschränkung. Er hat zur Aufgabe, den sonst nahezu uferlosen Versicherungsschutz der §§ 1, 2 Abs. 1 ARB 94 einzugrenzen und diejenigen Kosten von der Leistungspflicht des RSV auszunehmen, die der VN nur deshalb übernimmt, um den Gegner in der Hauptsache zulasten des RSV zu einem Entgegenkommen zu veranlassen.mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / VII. Berufungsschriftsatz

Rz. 60 Muster 11.4: Berufungsschriftsatz Muster 11.4: Berufungsschriftsatz Landgericht _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Bitte stets angeben Berufungsbegründung – _________________________ – In dem Rechtsstreit des _________________________, _________________________, _________________________, Kläger und Berufungskläger, – Prozessbevollmächtigter: Re...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / A. Risikoausschluss

Rz. 1 Die Risikoausschlusstatbestände des § 3 ARB 94 dienen dazu, besonders kostenintensive Risiken vom Versicherungsschutz auszuklammern. Letztendlich hängt auch die Kalkulation der Prämie nicht unwesentlich von der Risikoeinschätzung des RSV ab. Risikoausschlüsse sind von dem RSV zu beweisen und von Obliegenheitsverletzungen des VN abzugrenzen.mehr

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§ 5 Leistungsumfang / IV. Hinweis

Rz. 12 Es besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Ermittlung des Schadensumfangs nach einem Verkehrsunfall; außer es handelt sich um einen Verkehrsunfall im Ausland, zu dem ein im Ausland ansässiger Sachverständiger hinzugezogen wird, vgl. § 5 Abs. 1f) bb) ARB 94/2000.mehr

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§ 8 Obliegenheiten / 1. Übersicht

Rz. 27 Begehrt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, hat er, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil der Ansprüche einzuklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung der restlichen Ansprüche bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückzustellen, § 15 Abs. 1d) aa) ARB 75. Grundsätzlich ist der VN aber nicht...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / IV. Hinweise

Rz. 25 Die Beweislast für die vorsätzliche Verursachung des Versicherungsfalls durch den VN liegt beim RSV. Insoweit reicht eine grob fahrlässige Verwirklichung des Risikoausschlusstatbestandes des § 4 ARB 75 grundsätzlich nicht aus.[9] Rz. 26 Von einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls ist auszugehen, wenn der VN behauptet, sein in Polen entwendetes Fahrzeug...mehr

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§ 8 Obliegenheiten / 3. Muster

Rz. 14 Muster 8.3: Außergerichtliche Vertretung Muster 8.3: Außergerichtliche Vertretung _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________. Entgegen Ihrer Auffassung si...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / I. Übersicht

Rz. 30 Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen oder von diesem zu erwerbenden Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles stehen, § 4 Abs. 1k) ARB 75. ...mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / 1. Übersicht

Rz. 12 Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen, § 14 Abs. 3 S. 1 ARB 75, § 4 Abs. 1c) ARB 94. Rz. 13 Begehrt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, hat er, soweit seine Interessen nicht unbilli...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / A. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

Rz. 1 Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) zugrunde. Diese wurden bis zum 1.7.1994 durch das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen inhaltlich kontrolliert.[1] Mit dem Wegfall der Inhaltskontrolle ist es den Versicherern möglich, die Bedingungen frei zu gestalten, soweit die §§ 305 ff. BGB dies...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 221 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / b) Folgen bei nicht rechtzeitiger Abstimmung oder Zustimmungseinholung

Rz. 146 Erfolgt die Deckungsschutznachfrage nach Berufungseinlegung, liegt darin ein Verstoß gegen die Abstimmungs- bzw. Zustimmungseinholungsobliegenheit. Hinsichtlich der Rechtsfolgen ist § 28 VVG 2008 zu beachten. Die Regelungen in den ARB 2010 und 2012 sind der gesetzlichen Regelung nachgebildet. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich, besteht Leis...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / II. Fall

Rz. 23 Der VN schloss im Juli 2006 eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung ab. Im August 2006 traten im Materiallager des Arbeitgebers Unregelmäßigkeiten auf. Eine im März 2007 durchgeführte Lagerinventur ergab Fehlbestände. Fortan sah sich der VN durch seinen Arbeitgeber dem Vorwurf ausgesetzt, er habe Lagerware entwendet. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis im Mär...mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / I. Übersicht

Rz. 55 Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudetei...mehr