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Bei den Obliegenheiten handelt es sich um bestimmte Verhaltensweisen, die der VN beachten muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden und den Versicherungsanspruch zu erhalten. Hierzu zählen u.a. Auskunfts-, Aufklärungs-, Gefahrstands- und Schadensminderungspflichten. Obliegenheiten sind auch danach zu unterscheiden, ob diese vor dem Versicherungsfall oder nach dem Versicherungsfall vom VN zu erfüllen sind. Eine Verletzung der Obliegenheit kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

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